Das Höchstgericht (Cour Supérieure) von Québec hat das Gesetz Nr. 99 über die Selbstbestimmung der kanadischen Provinz bestätigt.
Im Jahr 1995 hatten sich in einem Unabhängigkeitsreferendum — bei einer Beteiligung von 93,5% — knappe 50,58% der Abstimmenden für einen Verbleib von Québec bei Kanada entschieden. Dies nahm das kanadische Parlament im Jahr 2000 zum Anlass, ein Gesetz (Clarity Act) zu beschließen, mit dem unter anderem festgelegt wurde, dass Ottawa in Zukunft nur dann über die Unabhängigkeit verhandeln würde, wenn sich eine »klare Mehrheit« für die Eigenstaatlichkeit der frankophonen Provinz ausspricht.
Postwendend verabschiedete das Parlament von Québec zwei Tage später das Gesetz Nr. 99, mit dem es unter anderem festlegte, dass bei einem Selbstbestimmungsreferendum jene Option gewinnt, für die sich mindestens 50% plus eine Abstimmende entscheiden.
Das Höchstgericht urteilte nun, dass das Gesetz rechtens sei. Es widerspreche dem Clarity Act nicht und begründe auch kein Recht auf einseitige Sezession — wobei letzteres gar nicht wirklich zur Debatte stand, nachdem das Ziel einer erfolgreichen Volksabstimmung Verhandlungen über die Eigenstaatlichkeit wären. Unabhängigkeitsbefürworterinnen begrüßten den Entscheid.
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