Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat sich heute mit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft befasst und dabei die Rebellion (bzw. den Hochverrat, nach deutschem Recht) als Grund für die Auslieferung des katalanischen Präsidenten von vornherein als unzulässig abgelehnt. Der Vollzug der Auslieferungshaft wegen Veruntreuung wurde gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 75.000 Euro ausgesetzt.
In der Begründung heißt es unter anderem, dass das Verhalten von Puigdemont, das vom Untersuchungsrichter am spanischen Tribunal Supremo, Pablo Llarena, als Rebellion eingestuft wurde, in Deutschland nicht strafbar sei*. Es fehle das Merkmal der Gewalt.
Der Strafsenat befand auch, dass (zumindest) der Vorwurf der Veruntreuung nicht als politische Verfolgung eingestuft werden kann, weshalb Carles Puigdemont für diesen Tatbestand ausgeliefert werden könnte. Dies wird jedoch Gegenstand einer gesonderten Entscheidung sein.
Was heute außerdem geschah:
- Die drei in Brüssel verbliebenen katalanischen Ministerinnen Comín, Puig und Serret wurden einvernommen und unter Auflagen (aber ohne Hinterlegung einer Kaution) freigelassen.
- Die spanische Audiencia Nacional hat gegen den ehemaligen Chef der katalanischen Landespolizei (Mossos d’Esquadra), Major Josep Lluís Trapero, Anklage erhoben — unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
*) womit auch Herbert Dorfmanns Legitimierung der Repression widerlegt wäre
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