Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein hat heute Morgen mitgeteilt, dass sie (auf Grundlage eines spanischen EU-Haftbefehls) die Auslieferung des katalanischen Präsidenten fordern wird. Das Oberlandesgericht Schleswig hat dann 60 Tage Zeit, um eine entsprechende Entscheidung zu fällen — eine Frist, die um bis zu 30 Tage verlängert werden könnte.
In der Medienmitteilung des Generalstaatsanwalts Wolfgang Zepter wird ausdrücklich festgehalten, dass auf Grundlage des deutschen Straftatbestands des Hochverrats auch die Rebellion als Auslieferungsgrund berücksichtigt werden könnte. Hierfür drohen dem Präsidenten in Spanien bis zu 30 Jahre Haft.
Puigdemont war vor zwei Wochen, während seiner Rückreise von Finnland nach Belgien, kurz nach dem Grenzübertritt in Schleswig-Holstein verhaftet worden und wird seitdem in der JVA Neumünster verwahrt.
Eine Auslieferung wegen Rebellion schien zunächst unwahrscheinlich. Stattdessen war davon die Rede, dass der katalanische Präsident Spanien nur wegen Veruntreuung und Korruption hätte übergeben werden können. Das hätte seine weitere Verfolgung wegen Rebellion verhindert oder wenigstens stark erschwert.
In der Begründung der Festhalteanordnung Puigdemonts durch das Amtgericht Neumünster hieß es noch:
Ohne Frage bietet der Inhalt des europäischen Haftbefehls Anhaltspunkte dafür, dass die Auslieferung des Verfolgten bei umfassender Prüfung unter Abwägung der betroffenen Rechtsfragen im Ergebnis als unzulässig bewertet werden könnte.
Bereits im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatte Puigdemonts deutscher Anwalt angekündigt, notfalls das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Auslieferung zu befassen.
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