In seinem manchmal freiwillig und manchmal unfreiwillig humorig gestalteten “Brief an unsere Leser” kritisiert das Wochenmagazin ff – wie auch bereits zuvor – einen Vorstoß des STF-Landtagsabgeordneten Bernhard Zimmerhofer. Das Problem ist nur, dass die ff es in dieser Glosse fertig bringt, in einem an kritikwürdigen Passagen nicht gerade armen Pressetext – Zimmerhofer möchte nämlich identitär-ideologische Vereinnahmung mit identitär-ideologischer Vereinnahmung bekämpfen – ausgerechnet Aspekte zu kritisieren, die nicht kritisierenswert bzw. sogar inexistent sind.
Nun ja, Sie spielen damit auf die Aussagen unserer Biathletin Dorothea Wierer an, ohne dass Sie sich trauen, ihren Namen auszusprechen. Ganz schön feige. Was aber noch impertinenter ist, dass Sie sich herausnehmen, im Namen aller Südtiroler zu sprechen. Diese Freiheit gehört eingeschränkt.
Zum einen findet sich in Zimmerhofers Text keine Aussage, in der er explizit im Namen aller Südtiroler spricht (er verwendet höchstens – wie die ff auch – ein kollektives “unser”) und zum anderen ist es die ureigenste Aufgabe eines Politikers, eines Landtagsabgeordneten zumal, gesellschaftliche Vorgänge zu beobachten und daraus politische Forderungen abzuleiten, in der Hoffnung, dass sie eine demokratische Mehrheit finden. Und genau das tut Zimmerhofer. Inhalt und Qualität der Forderung tun dabei nichts zur Sache. Mit einer wie auch immer gearteten, unterstellten impertinenten Vereinnahmung aller Südtiroler hat das nichts zu tun.
Des weiteren wird kritisiert, dass Zimmerhofer Wierer nicht nennt – deren Aussagen ganz nebenbei Chauvinismus in Reinkultur und sehr wohl Vereinnahmung der Südtiroler entgegen statistisch belegbarer Fakten sind.
La mia passione è tutta italiana, sin dal cuore tricolore che ho messo sul fucile. Non vorrei essere mai rigida come una tedesca. Molti pensano che noi altoatesini non ci sentiamo italiani. Macché.
Auch diesbezüglich ist Zimmerhofer nichts vorzuwerfen. Es ist nicht Aufgabe eines Politikers, Einzelpersonen an den Pranger zu stellen, sondern von reiner Anlassgesetzgebung losgelöste, allgemein gültige Regeln zu erdenken. Eine Stigmatisierung Einzelner wäre in diesem Prozess zutiefst unangebracht und kontraproduktiv.
Scrì na resposta