Das Verfassungsgericht, das eine demokratische Volksabstimmung über die Zugehörigkeit Kataloniens zu Spanien am 1. Oktober 2017 für illegal erklärte, ist genau jenes Verfassungsgericht, das auch das katalanische Stierkampfverbot im Oktober 2016 als verfassungswidrig (!) aufhob. Im Wesentlichen ist somit alles über die Ernsthaftigkeit, politische Schlagseite und mittelalterliche Verortung dieser Institution gesagt.
Wir halten fest: Im EU-Mitglied Spanien ist eine demokratische Abstimmung verfassungswidrig, grausame Tierquälerei hingegen durch die Verfassung geschützt. Wo kämen wir hin, wenn sich die Katalanen erdreisten würden, dieses “kulturelle Erbe” zu verbieten und stattdessen wählen gehen möchten.
Cëla enghe: 01
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