Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) suggeriert in Zusammenhang mit dem Ergebnis des Südtirolkonvents, dass er nach dem Prinzip der »doppelten Mehrheit« vorgehen wird. Sprich: Ein Vorschlag hat dann Bestand, wenn er die Gesamtmehrheit und noch einmal in jeder Sprachgruppe die Mehrheit erlangt hat. Für ein Gremium wie den K33, der nicht nach dem Mehrheit-Minderheit-Prinzip hätte arbeiten sollen, ist diese Haltung per se schon sonderbar. Nirgends wurde im Vorfeld festgeschrieben, dass eine Mehrheit — schon gar keine »doppelte« — nötig sein würde, um Ideen voranzubringen.
Davon abgesehen halte ich dieses Prinzip der doppelten Mehrheit für ein bedenkliches und ein potentiell gefährliches, denn bei einem Italieneranteil von 26% kommt dies einem Vetorecht gleich, das — theoretisch — rund 13% der SüdtirolerInnen gegen die restlichen 87% ausspielen können. Noch schlimmer: Dieses Vetorecht ist »ethnisch« unausgewogen, da die Stimme einer bzw. eines Italienischsprachigen über zweieinhalb mal mehr wert ist, als die Stimme einer bzw. eines Deutschsprachigen.
Für die LadinerInnen, die sowohl auf Staats-, als auch auf Landesebene eine sprachlich-kulturelle Minderheit sind, wurde ein solches Vetorecht vielsagenderweise nicht ins Auge gefasst — sondern vordergründig für jene Sprachgemeinschaft, die Teil der »nationalen Mehrheit« ist, die in Rom schalten und walten kann, wie sie will. Dort gibt es kein Vetorecht für die Mehrheit der Deutschsprachigen, ja nicht einmal ein Vetorecht für eine etwaige gemeinsame Mehrheit der nationalen Minderheiten.
Ausgleich und Dialog zwischen den Sprachgruppen in Südtirol sind wichtig, über entsprechende Mechanismen soll und darf man diskutieren. Ein asymmetrisches Vetorecht zu Lasten der Sprachminderheiten, wie es sich nun abzeichnet, ist jedoch meiner Meinung nach absurd.
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