Heute wird in der Sitzung des K33 wohl endgültig über die Präambel zum Autonomiestatut befunden. Wir haben ja bereits gemeinsam mit Christian Mair und Benno Kusstatscher einen Alternativentwurf publiziert. Im folgenden Beitrag liefere ich noch die Begründung nach, warum wir uns dazu genötigt fühlten. Mit dem vorliegenden Vorschlag habe nicht nur ich so meine Probleme.
Wir, die deutsche, italienische und ladinische Sprachgruppe in Südtirol
Gleich im ersten Satz wird das Trennende betont, eine “ethnische Logik” perpetuiert, die Muttersprache zum wichtigsten und alleinigen Identitätsmerkmal hochstilisiert und ein großer Teil der Bewohner diese Landes von vornherein ausgeschlossen. Zum einen fordern wir Integration, zum anderen formulieren wir unsere gemeinsamen Regeln so, dass die neuen Südtiroler zu Recht sagen können: “Wir stehen da nicht drin. Wir sind da nicht gemeint. Diese Regeln gehen uns also nichts an.”
im Bewusstsein unserer Geschichte, die dieses Grenzland geprägt hat
Im zweiten Satz zementieren wir die Brennergrenze und definieren uns selbst als Grenzland. In einem vereinten Europa. Wir sind nicht Bindeglied oder Brückenbauer. Wir sind nicht offen nach Nord und Süd. Nein. Wir sind Grenzland. Das ist die totale Kapitulation vor einem Denken aus dem 19. Jahrhundert und vor historischem Unrecht.
und der gemeinsamen Wurzeln mit dem Trentino, dem Bundesland Tirol und den ladinischen Gemeinden Fodom/Buchenstein, Col/Colle Santa Lucia und Anpezo/Cortina d`Ampezzo
Warum wird einmal das deutsche und einmal das italienische Exonym verwendet. Wozu braucht es überhaupt Exonyme. Die Orte heißen Col, Fodom und Ampëz bzw. Anpezo.
in Durchführung des am 5. September 1946 in Paris zwischen der Republik Italien und der Republik Österreich abgeschlossenen, völkerrechtlich bindenden Minderheitenschutzvertrages, welcher die Anlage IV des Friedensvertrages zwischen Italien und den Alliieren (sic!) und Assoziierten (sic!) Mächten vom 10. Februar 1947 bildet;
bestärkt durch die im Jahre 1992 bei den Vereinten Nation [sowie dem Internationalen Gerichtshof, der Europäischen Union, dem Europarat, der OSZE] abgegebenen Erklärungen der Beendigung des Streites, der zwischen der Republik Italien und der Republik Österreich hinsichtlich der Umsetzung des Pariser Vertrages vom 5. September 1946 entstanden war;
Das sperrige Juristendeutsch mit dem Charme eines Mikrowellenfertiggerichts – wie auch die ganzen expliziten Hinweise auf diese Verträge und Institutionen – wirken für einen Text aus dem 21. Jahrhundert völlig deplatziert. Eine Präambel soll Emotion erzeugen. Sie sollte Gemeinschaft schaffen und Visionen zeichnen. Sie sollte zukunftsorientiert sein. Sie sollte berühren. Nicht zuletzt sollte sie auch sprachlich etwas Besonderes sein. Ein schöner Text, wo um die Formulierungen gerungen wurde und nicht einfach Allgemeinplätze, Floskeln sowie historische und juridische Bezüge aneinandergereiht wurden. Inspiration statt Rückwärtsgewandtheit.
P.S. Die OSZE gibt es erst seit 1995 und die Europäische Union erst seit 1993. Wie kann dann dort 1992 eine Erklärung abgegeben worden sein? 1992 hießen die Organisationen KSZE und EG (Europäische Gemeinschaft). Zudem ist Österreich erst seit 1995 Mitglied der EU.
verpflichtet durch die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Italien und Österreich und in der Verantwortung ein Bindeglied zwischen diesen beiden Staaten zu sein, auch als Begegnungsland zweier großer Sprach- und Kulturräume
Ich denke nicht, dass wir unsere Interessen um jeden Preis den guten Beziehungen zwischen Österreich und Italien unterordnen müssen.
im Bekenntnis zur Europäischen Union, deren Zielen und Grundwerten wir verpflichtet sind, und im Bewusstsein der Verantwortung der Regionen aktiv am europäischen Integrationsprozesses teilzuhaben unter Beachtung des vertikal wie horizontal wirkenden Subsidiaritätsprinzips [bekennen und verpflichten uns zu diesem Autonomiestatut]
“Im Bekenntnis … bekennen wir uns”. Wie gesagt – es sollte eine schöne Sprache sein, die auch Sinn ergibt.
im Respekt vor allen internationalen Verpflichtungen und Völkerrechtsquellen
Politik hat nicht nur eine juridische Komponente. Es gibt auch die politische. Diese dominante Verjudizierung der Demokratie und des Politischen halte ich für ein großes Problem heutzutage. Ganz nach einem Motto der katalanischen Grünen: “Die Legalität ist nicht unveränderlich und muss sich dem demokratischen Willen anpassen — und nicht umgekehrt.”
die den Frieden, die Sicherheit, die Freiheit und die Gerechtigkeit unter den Nationen , Sprachgruppen und Menschen schützen und die Würde des Menschen, aber auch den Wert der menschlichen Persönlichkeit in seiner individuellen wie sozialen und kollektiven Entfaltung, fördern
Das Ziel der Europäischen Union, welches im Absatz davor zitiert wird, ist die Überwindung der Nationen, da diese ein von Beginn an zum Scheitern verurteiltes Konstrukt sind, welches gerade Südtirol sehr großes Leid beschert hat. In der Präambel zu einem Autonomiestatut, das uns vor den Ungerechtigkeiten des Nationalismus schützen soll, stehen die Nationen in einer Aufstellung an erster Stelle – noch vor den Menschen. Ein Bekenntnis zu den Nationen, aus einem Land, in dem uns die Unzulänglichkeiten des Nationalismus tagtäglich vor Augen geführt werden, weil wir eben nicht in diese nationale Logik passen, ist völlig absurd.
bei Gleichheit, Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter und der Generationen
Gleichheit der Geschlechter und Generationen? Mann und Frau, Alt und Jung ist nicht das gleiche. Die Geschlechter können gleichwertig, gleichgestellt, gleichberechtigt, gleichbehandelt usw. sein. Aber gleich sind sie nicht. Zumindest nicht nach meinem Verständnis von Sprache.
bei Wahrung und Achtung der geschriebenen wie ungeschriebenen, individuellen und kollektiven Menschenrechte, zu denen das Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Art. 1 Abs. 2 der Charta der Vereinten Nationen und des Art. 1 des [von Italien ratifizierten] Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Art. 1 des [von Italien ratifizierten] Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehört
Das ist ein nutzloser Bezug auf das – von Italien ohnehin ratifizierte und somit gültige – völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht. Es steht nämlich nicht, dass uns “Südtirolern” dieses Recht zusteht, da wohl sehr umstritten ist, ob wir
1. ein Volk (Was ist das überhaupt? Wie ist das definiert?) sind (Was wäre mit den Ladinern?) und
2. ob wir die Voraussetzung für die Ausübung erfüllen.
Die einzige Form der Selbstbestimmung, die uns weiter hilft und die wir uns selber zuerkennen können, ist die demokratische, wie wir sie auf immer zeichnen und fordern.
bei Wahrung und Achtung aller vom Völker-, Europa- und Verfassungsrecht anerkannten Minderheitenrechte und den damit verbundenen Selbstverwaltungs- und Autonomierechten
Wie gesagt: es gibt auch noch eine – in diesem Text völlig absente – politische und nicht nur eine rechtliche Dimension. Für Juristen oft schwer vorstellbar.
mit dem Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts aller Sprachgruppen und der Verantwortung zum angemessenen sozialen Ausgleich in der Gesellschaft
Wiederum geht es nicht um die Menschen im Land – schon gar nicht alle, sondern um Gruppen. Das ist alles so rückwärtsgewandt. Da war die UNO 1948 bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schon wesentlich weiter.
im unerschütterlichen Willen zur Förderung des harmonischen Zusammenlebens der drei autochthonen Sprachgruppen in Südtirol
Und mit allen anderen Menschen im Land wollen wir nicht harmonisch zusammenleben?
bei Gleichheit der Rechte und Würde
Pflichten gibt es keine?
sowie unter Wahrung der historischen, ethnischen, kulturellen und sprachlichen Eigenheiten
Was sind “historische Eigenheiten” und wie bitte kann man diese wahren? Und was zum Teufel sind “ethnische Eigenheiten”? Das erinnert sehr an die Diktion der Nationalsozialisten: Der Jude ist geldgierig. Der Italiener ist faul. Der Neger ist primitiv. usw. Oder was ist sonst mit “ethnischen Eigenheiten” gemeint?
mit dem Auftrag an diese drei Sprachgruppen gemeinsam das Land Südtirol im wechselseitigen Respekt selbst zu regieren
Und wieder: Was ist mit den anderen? Die können tun und lassen, was sie wollen?
ständig an der gemeinsamen Weiterentwicklung der Autonomie und des Minderheitenschutzes zu arbeiten und dabei die Umwelt, die Natur, die Ressourcen und die Landschaft zu schützen
Die Autonomie ist die beste Reaktion auf das falsche System (den Nationalstaat). Aber ist Symptombekämpfung das Ende der Fahnenstange? Wir sollen Autonomie und Minderheitenschutz ausbauen – ja. Aber Ziel muss es sein, das System, das uns zum Minderheitenschutz zwingt, zu überwinden.
bei Förderung, innerhalb der eigenen Zuständigkeiten und Möglichkeiten
Wichtig: Sich ja immer schön Grenzen auferlegen. Alles Recht ist in Stein gemeißelt. Optimale Voraussetzungen für visionäre Zukunftsideen.
der Zusammenarbeit mit anderen internationalen, nationalen und regionalen Körperschaften
Wie gesagt: das Wort national gefällt mir in einem Dokument, das die Unzulänglichkeiten, Grausamkeiten und Ungerechtigkeiten des Prinzips der Nation abschwächen soll, nicht wirklich.
bekennen und verpflichten uns zu diesem Autonomiestatut, das nach Vorschlag durch die politisch gewählte Vertretung unseres Landes Südtirol und nach Zustimmung durch den Südtiroler Landtag und Regionalrat vom italienischen Parlament, einschließlich dieser Präambel, wie folgt verabschiedet wurde
Es ist bezeichnend für das Selbstverständnis des Konvents, welcher diese Präambel in sein Enddokument aufnehmen möchte, dass dieser sich selbst ausblendet, wenn jene Gremien aufgezählt werden, die zum Zustandekommen des Autonomiestatuts beigetragen haben.
Cëla enghe: 01
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