“Wir möchten das neue Wahlgesetz in unserem Interesse mitgestalten”, sagte sinngemäß Senator Zeller auf RAI Südtirol nach der Parteienvereinbarung zum neuen Wahlgesetz.
Dabei kann mit “unserem Interesse” wohl nur jenes der SVP gemeint sein, denn passgerechter für den Bedarf der Mehrheitspartei könnte eine Wahlrechtsregelung gar nicht ausfallen. Dafür sorgt die regionale Sperrklausel von 20% der gültigen Stimmen, die für nur in Südtirol wahlwerbende Parteien einer 40%-Hürde gleichkommt (also für jene Parteien, die eigentlich nicht regional auftreten können oder wünschen). Eine absolut undemokratische Norm, um die uns allenfalls Erdoğan beneiden wird.
Dann die Aufteilung Südtirols in vier Ein-Parlamentssitz-Wahlkreise, die der SVP wie bisher drei Mandate sichern würde und dem PD das vierte, sofern sich PD und SVP auf einen Kandidaten nach SVP-Geschmack einigen. “Ein Mechanismus bei der Zuweisung der drei proportionalen Sitze,” schreibt die Fünf-Sterne-Bewegung (5SB) in ihrer Stellungnahme, “der maßgeschneidert ist auf die politische Mehrheit im Land, um so das ganze ‘Abgeordnetenpaket’ aus Südtirol der SVP zu sichern.” Als Gegenleistung habe die SVP heute schon die Stimmen ihrer zukünftigen Parlamentarier an Renzi verkauft. Hier wird ein Wahlgesetz gezimmert, das zumindest für die Region die bestehenden Verhältnisse zugunsten von zwei Parteien zementiert, die in Südtirol zusammen knapp 52% der Wähler hinter sich vereinen (Landtagswahl 2013).
Ein faires Wahlrecht sieht anders aus. Ein solches Wahlrecht hätte den politischen Pluralismus innerhalb der Wählerschaft eines autonomen Landes mit zwei Sprachminderheiten halbwegs getreu im Parlament abzubilden. In Südtirol gibt es neben der SVP-PD auch rund 28% der Bürger, die deutsche “patriotische” Parteien wählen. Dann gibt es die Grünen, die Linke, italienische Mitterechts- und Rechtsaußen-Kräfte mit den übrigen Stimmen. Warum sollen all diese Kräfte bei der Sitzverteilung nur zuschauen dürfen? Warum soll dieser politische Pluralismus innerhalb des Landes völlig unter die Räder kommen oder nur von der Anbindung (und damit Unterordnung) an eine staatsweite Partei sowie von weiteren Zufällen abhängen?
Ein faires Wahlrecht für Südtirol sieht anders aus. Um der Besonderheit dieses autonomen Landes gerecht zu werden und den Minderheitenschutz zu wahren, braucht es natürlich eine Sonderregelung für Südtirol mit der Ausklammerung der in Südtirol wahlwerbenden Kräfte von der staatsweiten 5%-Hürde. In diesem Punkt liegt die SVP richtig. Doch innerhalb des Landes müssen alle politischen Kräfte eine Chance haben, sofern man die politische Repräsentativität der Südtiroler Vertretung in Rom sichern will. Warum sollen die Grundprinzipien des Landtagswahlrechts für die Parlamentsvertreter nicht mehr gelten? Die Südtiroler Parlamentarier haben ein Mandat für den Staat im Sinne der Verfassung und vertreten territorial auch Südtirol in Rom. Deshalb sind Wahlkreise in Südtirol mindestens genauso unbegründet wie bei der Landtagswahl. Kein Parlamentarier braucht das Pustertal oder den Vinschgau in Rom zu vertreten, sondern allenfalls Südtirol! Es genügt das reine Verhältniswahlrecht für die Südtirol zustehenden Sitze (4 oder 5) ohne Sperrklausel. Also ganz wie eine Landtagswahl, jedoch für nur 4-5 Mandate im Parlament.
Wenn man auf “nationaler” Ebene mit einer 5%-Klausel die Kleinparteien aus dem Hohen Haus fernhalten will, ist in Südtirol als besonderes Gebiet allenfalls dieselbe Hürde gerechtfertigt. 40% hingegen macht die politische Minderheit platt. Die Zeiten, als eine Partei die Südtiroler Wählerschaft geschlossen in Rom vertreten konnte, sind vorbei. Heute haben auch andere Kräfte Anspruch, Südtirol in Rom mitzuvertreten, sofern sie sich untereinander einigen und den nötigen proportionalen Stimmenanteil erringen. Und die Wählerschaft hat ein Anrecht auf ein faires Wahlrecht.
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