Im Jahr 2015 hatte das Land ein umfassendes Gesetz zur Gemeindenfinanzierung erlassen, das von der Zentralregierung angefochten wurde. Um dem Verfassungsgericht (VfG) zuvorzukommen, hatten sich der zuständige Landesrat Arnold Schuler (SVP) und Vertreterinnen der Gemeinden mit dem römischen Ministerium zusammengesetzt und das Landesgesetz nach Geschmack der Zentralregierung zurechtgestutzt. Da durch dieses Vorgehen von ursprünglich über 70 weniger als 40 Artikel übriggeblieben waren, sprach sogar Hans Heiss (Vërc) von einer autonomiepolitischen »Teilkapitulation vor Rom«.
Doch eine Teilkapitulation war den römischen Verfassungsrichterinnen augenscheinlich nicht genug: sie erklärten nun sogar Teile des Landesgesgesetzes für verfassungswidrig, die die Zentralregierung gar nicht angefochten hatte — und ließen vom Landesgesetz nur noch ein Wrack zurück. Die Interpretation der übriggebliebenen Artikel-Brocken fällt sogar den zuständigen Spitzenbeamtinnen schwer, wie einem TAZ-Artikel zu entnehmen ist.
Scrì na resposta