Letzten Freitag Bühne frei für das Forum der 100 des Autonomiekonvents. In Anwesenheit von gut der Hälfte der Forumsmitglieder wurde über die Arbeit der zufallsgewählten Vertretung der Normalbürger in diesem Beteiligungsverfahren berichtet. Das ausgiebige Enddokument ist aber kein Produkt des Forums selbst, sondern von acht getrennt abgehaltenen Arbeitsgruppen. Damit ist schon eine der Schwächen der Methode dieser Art von Bürgerbeteiligung benannt. Dieses Forum hat in 14 Monaten nicht die Zeit gefunden, im Plenum ein gemeinschaftliches Enddokument zu diskutieren und zu verabschieden. Das wäre wiederum dem im Landesgesetz zum Autonomiekonvent festgeschriebenen “Konsensprinzip” zuwidergelaufen, das angeblich keine Abstimmungen zulässt. So stehen nicht nur die Einzelergebnisse der acht Gruppen widersprüchlich und ohne Gewichtung nebeneinander, sondern einige Gruppen haben gleich mehrere Vorschläge für ihren Themenbereich formuliert. Wer die Mehrheit, wer die Minderheit vertritt, wird nicht gesagt. Die Aussagen der Arbeitsgruppen überschneiden sich zudem, weil auch inhaltlich kein Abgleich durchgeführt wurde.
So gleicht das ganze Papier eher dem Protokoll eines kollektiven brainstormings, der Mitschrift eines unverbindlichen Bürgerdialogs, als einem Vorschlag für die Reform des Statuts mit entsprechender Begründung. Es erinnert an das “mit Konsensprinzip” erzielte Ergebnis des Bürgerdialogs zur Reform des Direkte-Demokratie-Gesetzes 2014/15: Eine Vielzahl von Aussagen, sehr oft nicht das Statut betreffend, ungewichtet, manchmal in sich widersprüchlich. Weder der K33 noch der Landtag können daraus eine klare Empfehlung entnehmen. Zudem gibt es auch einen zeitlichen Haken: Da der K33 seine Meinungsbildung schon fast abgeschlossen hat, können auch die Delegierten des Forums der 100 im Konvent diesen keinen klaren Auftrag aus dem Dokument in den Konvent einbringen.
Nicht zuletzt wird die Arbeit des Forums der 100 genauso wie jene des Konvents der 33 durch die konkret betriebene Autonomiepolitik unterlaufen und damit zu einem gewissen Grad entwertet. Wenn in derselben Woche die Statutsabänderungen zu den Ladinerrechten vom Parlament verabschiedet werden, sind Konventsvorschläge zu diesem Thema nur mehr Papier. Konsequenterweise reagiert eine der Arbeitsgruppen zur Toponomastik des Forums der 100 nur mehr auf die gescheiterten Palermo-Durchführungsbestimmungen zu diesem Thema: auch nicht der Sinn eines Konvents.
Für die Katz war der hohe Aufwand der 100 Forumsmitglieder doch nicht, denn immerhin haben sich hier hundert Südtiroler ein Jahr lang ernsthaft und vertieft mit der Autonomiereform auseinandergesetzt, einige Arbeitsgruppen sind sogar wesentlich weitergegangen und haben ausführliche Vorschläge für die Landespolitik geliefert. So hat etwa die Arbeitsgruppe 6 zu “Soziales, Gesundheitswesen und Sport” ein umfassendes politisches Programm erstellt, das beim “Grundrecht auf ein existenzwürdiges Leben” (sic) beginnt und bei der Wiederherstellung der Diözesangrenzen von 1964 endet. Dazwischen breitet diese AG ein weitreichendes sozialpolitisches Regierungsprogramm aus, wovon man auch angetan sein kann. Nur: was hat es mit dem Autonomiestatut zu tun?
Andere Gruppen wollen eine lange Reihe von bürgerlichen und sozialen Grundrechten einführen und definieren das Autonomiestatut in wohlklingenden Präambeln in eine “Landesverfassung” um. Wiederum ein Missverständnis ihrer eigenen Aufgabe: Grundrechte einzuführen, die entweder schon in der Staatsverfassung bestehen oder vor keinem Landesverfassungsgericht eingeklagt werden können, ist rechtlich nicht sinnvoll. Die Experten des K33 hätten das klären können, was anscheinend nicht geschehen ist. So gehen viele interessante Vorschläge zum Statut in einem Wust von Forderungen zur Landespolitik oder Politik in staatlicher Kompetenz unter. Manche der Visionen könnten überhaupt nur in einem unabhängigen Staat umgesetzt werden. Sogar die Arbeitsgruppe “Selbstbestimmung” vergisst zum Ende ihrer Ausführungen, irgendeine Bestimmung zum Selbstbestimmungsrecht ins Statut einzuführen, also überhaupt die Forderung nach einer formalen Berücksichtigung dieses Rechts im Statut zu erheben.
Das mag ein anregender Dialog zwischen politisch Interessierten gewesen sein, doch in Sachen Statutsreform — der eigentlichen Kernaufgabe der ganzen Veranstaltung — ist zu stark am Thema vorbeigeschrieben worden. Damit macht man es sowohl dem K33 als auch dem Landtag leicht, dieses “Enddokument” außen vor zu lassen: Es ist in der heutigen Rechtsordnung zum Großteil ganz einfach nicht Gegenstand des Autonomiestatuts.
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