Die Sitzung des Konvents der 33 vom 17. Februar wurde durch eine hitzige Diskussion eingeleitet, deren Auslöser ein Schreiben der drei Gewerkschaften AGB, SGB und SGK war. Mit diesem Dokument wollten die Gewerkschaften eine gemeinsame Stellungnahme “zur Arbeitsmarktpolitik” abgeben. Allerdings wurden dann einige Dinge vermischt: Beispielsweise sollten Fortschritte bei der zweisprachigen Schule erzielt werden, indem die Universität Bozen als Vorbild dienen sollte, wobei angemerkt werden muss, dass gerade die Universität Bozen dem Vernehmen nach nicht das beste Vorbild hinsichtlich Mehrsprachigkeit darstellt. Weiters wurde eine “aktive Arbeitsmarktpolitik” gefordert, wobei unklar bleibt, was darunter verstanden wird. Sollte es auf noch mehr Schulden hinauslaufen, dann dürfte dies wohl nicht nachhaltig sein. Gute Arbeitsmarktpolitik machen unter anderem innovative Unternehmen und gut ausgebildete Mitarbeiter, gerade diesbezüglich liegt in Italien einiges im Argen. Obwohl im Konvent nahezu Konsens darüber herrscht, dass die Sozialvorsorge mitsamt Renteninstitut eine autonome Kompetenz werden sollte, verlangen die drei Gewerkschaften, dass die Leistungen “auf dem gesamten Staatsgebiet einheitlich sein müssen”. In diesem nationalen Geiste standen auch die übrigen Forderungen, wie etwa bei der Asylpolitik. Auch die Vollautonomie “ist naturgemäß nicht umsetzbar”, denn es handle sich um Politikfelder, die dem EU-Stabilitätspakt unterworfen und für “Italien bindend” sind. Schließlich noch der saloppe Hinweis, dass all unsere Vorschläge durch das römische Parlament müssen, weshalb “ein gesünderer Pragmatismus” wünschenswert wäre; “mehr Selbstbestimmung ist möglich, aber nur unter Einhaltung der übergeordneten Rechtsquellen, andernfalls werden konkrete Ergebnisse zugunsten der Bevölkerung in Südtirol nur schwerlich erreichbar sein”. Summa summarum eine einzige Provokation, ein ewiggestriger Geist der nationalen Einheit in allen Belangen und auch ein Versuch, unsere Arbeiten mit dem Verweis auf das römische Parlament einzuschüchtern.
Dementsprechend harsch fielen auch die Reaktionen aus. Florian von Ach verwies darauf, dass dies nicht die Südtrioler Gewerkschaften seien, da der ASGB das Dokument nicht unterschrieben hat, die gemischtsprachige Schule sei ein “frommer Wunsch” und gerade die Universität Bozen mit ihrem dauernden Rückgang deutschsprachiger Lehrveranstaltungen stelle ein schlechtes Beispiel dar. Insgeamt sei das Dokument ein “bedauerlicher Ausdruck zentralistischer Haltung.” Sein Fazit: “Gelesen, gelacht und gelocht”. Geradezu furios die Stellungnahme von Tony Tschenett (ASGB), der sich “nicht überrascht” zeigte: Ein gemeinsames Dokument mit den übrigen Gewerkschaften sei unmöglich, er habe es satt, dass ständig über Rentenfond, Gesundheitsfond und Welfare gesprochen wird, sollte dann mal was unterschrieben werden, ziehen sich die oben genannten Gewerkschaften zurück. Insgesamt sei das Papier Ausdruck “absoluten Stillstandes”.
Wolfgang Niederhofer kritisierte den “nationalstaatlichen Geist”, der dem Papier zu Grunde liegt, und das Bestreben der Einheitlichkeit, die auf dem Staatsgebiet herrschen müsse; zudem, dass behauptet wird, dass die Vollautonomie “naturgemäß” nicht umsetzbar sei. Er fragte, ob die Vollautonomie irgendwelchen Naturgesetzen unterliege — wobei die Naturwissenschaftler in dieser Hinsicht pragmatischer vorgehen, denn wenn es neue Erkenntnisse gibt, werden Naturgesetze neu geschrieben.
Die Einbringerin des Dokumentes, Laura Senesi, zeigte sich verwundert über die Reaktionen und verwies unter anderem darauf, dass die genannten Gewerkschaften 110.000 Personen in Südtirol vertreten und deshalb gehört werden sollten. Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob dies wirklich auch die Meinung dieser 110.000 Personen ist, zudem ist eine gewerkschaftliche Vertretung realisiert, sitzen doch Toni Tschenett und Laura Senesi bei uns im Konvent.
Nachfolgend ging es um das Thema paritätische Kommissionen. Riccardo Dello Sbarba (Grüne) forderte mehr Transparenz, denn die Opposition des Landtages werde nicht über die Arbeiten informiert, während bei den Mehrheitsparteien sehr wohl die Tagesordnungspunkte der 6er- und 12er-Kommissionen kursierten. Luis Durnwalder (SVP) verwies darauf, dass die 137er-Kommission ausgehöhlt worden sei und reaktiviert werden müsse. Für ihn ist es fraglich, ob totale Transparenz herrschen solle, denn die Kommissionen sollten möglichst ungestört arbeiten können. Gerade der aktuelle Fall der Toponomastik-Diskussion zeige, dass Informationen, die zu früh an die Öffentlichkeit gelangen, den ganzen Prozess zum Stillstand bringen — laut ihm würde dann “gar nichts mehr weitergehen”.
Für Roberto Toniatti stellt sich die Frage, wie das Autonomiestatut weiterentwickelt werden kann, denn es gebe einen Zielkonflikt hinsichtlich “democrazia integrale” und “autonomia integrale”. Er sieht einen enormen Vorteil darin, dass das Parlament nicht in den Prozess der Durchführungsbestimmungen eingreifen kann, denn diese würden in den paritätischen Kommissionen, vertreten durch Regierung und Land, ausgearbeitet.
Nach diesen langwierigen, stark juridisch geprägten Diskussionen, wurden noch die Vorschläge der drei RechtsexpertInnen hinsichtlich der stärkeren Einbeziehung Europas in das neue Autonomiestatut diskutiert. Das von ihnen vorgelegte Papier fand viel Zustimmung und wurde im Konsens angenommen. Das Dokument gliedert sich in zwei Teile, einmal um neue Thematiken, welche in das neue Autonomiestatut einfließen sollten und zum anderen um Anpassungen des aktuellen Autonomiestatutes. Gefordert wird dabei, dass die Autonome Provinz Bozen in “Sachbereichen ihrer Zuständigkeit an den Entscheidungen zur Bildung der Handlungen der Europäischen Union und der völkerrechtlichen Übereinkommen und Verträge” teilnimmt, sie “verwirklicht internationale Tätigkeiten und sorgt für die Umsetzung und Durchführung der völkerrechtlichen Verträge und Handlungen der Europäischen Union auch mit dem Ziel, spezielle Regelungen zum Schutz der sprachlichen Minderheiten sicherzustellen.” Diese Zuständigkeiten sollten mit Durchführungsbestimmungen geregelt werden, unter anderem durch:
- eine Vertretung des Landes im Ausschuss der Regionen;
- eine Vertretung bei den Organen und Institutionen der Europäischen Union;
- die Pflicht, dass die Regierung zur Vorabinformation hinsichtlich der Entstehung der Akten und Erarbeitung der Politiken der EU unterworfen ist;
- die Verpflichtung der Regierung zur Erhebnung einer Klage vor dem Gerichtshof der EU auf Antrag des Landes;
- Südtirol soll im Rahmen der Rechts der EU und des internationalen Rechts Tätigkeiten der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit verwirklichen können;
- sie soll Abkommen und Übereinkünfte mit Gebietskörperschaften anderer Staaten schließen können, auch mit dem Ziel, spezielle Regelungen zum Schutz der sprachlichen Minderheiten sicherzustellen.
In die Präambel des Statutes solle ein Hinweis auf den europäischen und internationalen Rahmen zur Garantie der Sonderautonomie sowie zur Teilnahme am europäischen Integrationsprozesses eingearbeitet werden.
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