Der UN-Sonderberichterstatter »zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung« des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCHR), Alfred de Zayas, hat sich in einem Brief an die spanische UN-Botschafterin in Genf, Ana Maràa Menéndez Pérez, gewandt und seine Sorge über die Situation in Katalonien zum Ausdruck gebracht:
30. Jänner 2017
Es ist meine Ehre, mich im Sinne der Resolution 18/6 des Menschenrechtsrats in meiner Eigenschaft als Unabhängiger Berichterstatter zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung an Sie zu wenden.
Wie Sie wissen, gab mir mein Bericht von 2014 vor der Generalversammlung (A/69/272) [Anm.: Link] die Gelegenheit, mich auf die Anwendung des Rechts auf freie Bestimmung als Schlüssel der internationalen Ordnung zu konzentrieren, wie es von der Charta der Vereinten Nationen, aber auch als konstitutiver Bestandteil der Resolution 18/6, die mein Mandat begründet, vorgesehen ist. In dieser Angelegenheit ist meine Auffassung, dass das Referendum, wie es in Québec und Schottland durchgeführt wurde, »eine zuverlässige Methode zur Erhebung der öffentlichen Meinung und zur Verhinderung von Missbrauch zum Zweck der Sicherstellung einer authentischen öffentlichen Willensäußerung in einem unbedrohlichen und gewaltfreien Umfeld ist« (A/69/272).
In diesem Zusammenhang will ich meine Sorge über einige Informationen zum Ausdruck bringen, die ich über eine Diffamierungskampagne gegen katalanische politische Führungskräfte unter der Bezeichnung »Operación Cataluña« [Anm.: Link] erhalte, die zum Schaden des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses stattfinden soll. Obschon ich verstehe, dass der partizipative Prozess über die politische Zukunft Kataloniens vom 9. November 2014 vom Staat für illegal erklärt wurde, bin ich über die Tatsache besorgt, dass die Gerichtsverfahren gegen die damaligen politischen VerantwortungsträgerInnen [Anm.: Link] weiterhin im Gang sind. In meinem Bericht an die Generalversammlung beschrieb ich die Entwicklung des internationalen Rechts seit 1945, insbesondere was die freie Bestimmung der Völker betrifft, und formulierte allgemein anzuwendende Kriterien mit Blick auf die Referenden in Äthiopien/Eritrea, Sudan und Osttimor. Ich beobachtete, dass zahlreiche bewaffnete Auseinandersetzungen seit 1945 mit der Verweigerung der freien Bestimmung zusammenhängen und unterstrich, dass die Umsetzung der internen oder externen, freien Bestimmung eine wichtige Strategie zur Konfliktvermeidung sei.
Das Recht der Völker auf freie Bestimmung ist im ersten Artikel des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte [Anm.: Link] sowie im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte [Anm.: Link] enthalten. Als solches ist das Recht auf freie Bestimmung von besonderer Wichtigkeit, da es den Individuen und den Völkern gestattet, jedes einzelne der in den Menschenrechtsverträgen enthaltenen Rechte in Anspruch zu nehmen. In diesem Sinne werde ich sämtliche Anstrengungen der staatlichen Behörden unterstützen, mit denjenigen in Dialog zu treten, die die freie Bestimmung anstreben und um die Menschenrechte, in Katalonien insbesondere und in Spanien allgemein, zu gewährleisten. In jedem Fall besorgt mich, dass das derzeitige politische Klima in Spanien nicht zu einer Lösung der laufenden Debatte zu führen scheint. Im Geist eines konstruktiven Dialogs über derartige Angelegenheiten möchte ich meine Bereitschaft unterstreichen, die derzeitige Situation im Kontext der Verpflichtungen Spaniens aufgrund der internationalen Menschenrechte zu diskutieren.
Alfred de Zayas
Übersetzung:
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