Vier von fünf Punkten eines
Der Südtiroler Landtag bekennt sich zur Position der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1985, laut der aufgezwungene Namen einen “kulturellen Übergriff und Aggressionsakt” darstellen!- Der Südtiroler Landtag begrüßt die historisch fundierte Mehrsprachigkeit in der Südtiroler Orts- und Flurnamengebung.
- Der Südtiroler Landtag missbilligt jede Initiative, mit der die Wissenschaft, insbesondere die Sprachwissenschaft, für politische Zwecke instrumentalisiert wird.
- Der Südtiroler Landtag missbilligt Versuche, faschistische Orts- und Flurnamen als entfaschistisiertes Kulturgut zu reinterpretieren.
- Der Südtiroler Landtag beauftragt den Landtagspräsidenten, den vorliegenden Beschlussantrag denselben Institutionen zur Kenntnis zu bringen, denen der Appell der “Accademia della Crusca” zugeschickt wurde (dem italienischen Staatspräsidenten, sämtlichen Institutionen der italienischen Regierung und des italienischen Verfassungsgerichts).
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Ferner wurden die ausführlichen Prämissen des Antrags abgelehnt.
Mit der Ablehnung des ersten Punktes distanziert sich der Landtag, nach der (inzwischen revidierten) Haltung zum Selbstbestimmungsrecht, ein weiteres Mal unnötig von internationalen Standards.
Trotzdem ist erfreulich, dass der Arroganz ideologisch durchtränkter Wissenschaft ein demokratisches Votum entgegengesetzt wurde.
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