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K33: Subsidiarität und die Rolle der Gemeinden.

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Am 4. November ging die letzte Sitzung des K33 vor den Arbeitsgruppenarbeiten über die Bühne; inhaltlich wurde über “Die Organe und die institutionellen Beziehungen innerhalb Südtirols” gesprochen, dabei ging es vor allem um die Rolle der Gemeinden.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) legte gleich mit einem umfangreichen Forderungskatalog los, kritisierte den starken Zentralismus innerhalb Südtirols und forderte mehr Subsidiarität und Mitbestimmung. Es brauche auch eine interne Autonomie, deshalb sollten Zuständigkeiten nach unten delegiert werden. Als Beispiele nannte er auch die Schulautonomie und den Ausbau der direkten Demokratie. Deshalb sollte in Anlehnung an den Artikel 1 vieler Verfassungen die Autonomie an das Volk übertragen werden und Formen der Autonomie aufgezählt werden: Die repräsentative, die partizipative und die direkte Demokratie sollten in der Autonomie verankert werden. Weiters sollten Gemeinden bei übergemeindlichen Projekten zusammenarbeiten und zusammen mit dem Land Übereinkommen finden (“principio di intesa”). Eine besondere Rolle sollte laut Dello Sbarba der Landeshauptstadt zugeteilt werden, indem eine gesonderte Finanzierung gefunden und der Stadt, wo die größte Gruppe der Italienisch-, Deutschsprachigen und Migranten lebt, ein Sonderstatus zugesprochen werden. Schließlich sollte der Rat der Gemeinden auch legislative Befugnisse bekommen.

Luis Durwalder (SVP) kritisierte die Aussagen Dello Sbarbas, da seine Forderungen in den Landtag bzw. in ein Koalitionsprogramm gehörten und nicht in ein Autonomiestatut. Dabei sollte der Grundsatz gelten, dass der Landtag und nicht der Staat die Zuständigkeiten an die Gemeinden und andere Körperschaften delegiert. Der Gemeinde Bozen solle kein Sonderstatus zugestanden werden, allenfalls bei den Finanzierungen, wie es bereits heute der Fall sei. Durnwalder forderte zudem, dass wir keine Außenstellen Trients von Institutionen wie in der Gerichtsbarkeit akzeptieren sollten, sondern in Zukunft die Autonome Region Südtirol und die Autonome Region Trient mit den jeweiligen eigenständigen Institutionen ausgestattet sein sollten.

Die Rechtsexpertinnen Happacher und von Guggenberg waren im Hinblick auf die Aussagen Dello Sbarbas der Meinung, dass Exekutive und Legislative nicht verwechselt werden sollten. Vielmehr sollten wir Grundsätze festlegen; die Gerichtsbarkeit ist heute Zuständigkeit des Staates, wollten wir hier Zuständigkeiten haben, dann müssten diese in das Grundgesetz.

Wolfgang Niederhofer betonte, dass wir einem Trugschluss unterlaufen; was wir als Autonomie bezeichnen, sei im besten Fall eine eingeschränkte Teilautonomie. Vieles was Dello Sbarba ausgeführt habe, sei zu unterstützen, allerdings müssten wir die Zuständigkeiten dafür haben — was, wenn wir diese nicht bekommen? Wolfgang kritisierte aber auch die Aussagen zur Landeshauptstadt, denn bereits heute sei Bozen ein Wasserkopf. Vielmehr sollte mehr Dezentralisierung angestrebt werden, indem Ämter in andere Bezirke verlegt werden. Wieso sollte nicht das Astat ihren Sitz in Schlanders haben und dort für attraktive Arbeitsplätze sorgen? Ein Appell ging an den Konvent, über die Begriffe zu diskutieren: Was heißt Vollautonomie, wie weit wollen wir gehen, wo sind für jedes Mitglied die Grenzen der Autonomie?

Maria Kuenzer (SVP) forderte angesichts der Teilautonomie, die wir haben, uns auch darüber Gedanken zu machen, wie in Zukunft mit der Rentenfürsorge, der öffentlichen Sicherheit und dem Arbeitsrecht umgegangen wird. Sollten wir nicht auch diese Zuständigkeiten anstreben?

Christoph Perathoner (SVP) ging in seinem Statement auf die Rolle der Gerichtsbarkeit ein und forderte ein eigenes Oberlandesgericht in Bozen, um nicht bei Problemen nach Trient zitiert zu werden, wie es heute bei Richtern in Bozen immer wieder passiere. Zudem sollte unsere Autonomie vervollständigt werden, indem beispielsweise die Rolle der Ladiner gestärkt bzw. Ungerechtigkeiten abgeschafft werden. Heute könne beispielsweise ein Ladiner überall in Italien Verwaltungsrichter werden, nur nicht in Südtirol (aufgrund der paritätischen Besetzung der Stellen).

Rechtsexperte Roberto Toniatti ließ aufhorchen, indem er den Ausführungen Wolfgang Niederhofers zustimmte und sagte, wir müssen klären, was die “autonomia integrale” sei und dabei unterscheiden, was “desiderabile, possibile e probabile” sei. Im Sinne eines ergebnisoffenen Prozesses sollten auch die Wünsche nach Selbstbestimmung berücksichtigt werden, da ein Teil der Bevölkerung dies wünsche und deshalb nicht ignoriert werden kann und nach Möglichkeit in das Abschlussdokument kommen soll. Deshalb sollten wir auch das “desiderabile” diskutieren. Auch Luis Durnwalder pflichtete dem bei und betonte, wenn wir nicht den Mut haben, die Selbstbestimmung zu fordern, dann hätten wir gar keinen Mut. Auch zum nationalen Interesse des Staates sollte Stellung bezogen werden, dies sollte in Zukunft keine Gültigkeit mehr haben, sondern nur die EU-Richtlinien, welche wir umzusetzen hätten.

Abschließend wurde (leider) wieder die Arbeitsweise diskutiert, obwohl dies eigentlich schon beschlossene Sache war. Diese ermüdende Diskussion wurde mit eine Abstimmung abgeschlossen: Ab der nächsten Sitzung wird über einen der Makrothemenbereiche, welche wir bisher behandelt haben, in drei Arbeitsgruppen diskutiert und jeweils ein Dokument erstellt. Daraus wird dann bei der darauffolgenden Plenarsitzung ein gemeinsames Dokument erarbeitet. Das erste Thema wird am 18. November der Ausbau der Autonomie sein.

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