Der Konvent der 33 hat sich gestern mit den Themenbereichen Europa und Euregio befasst. Univ. Prof. Esther Happacher gab eine Einführung in die Thematik. Sehr anschaulich arbeitete sie die kritischen Punkte heraus, vor allem die Beziehungen Land-Staat-EU. Die Problembereiche ergeben sich vor allem daraus, dass de facto der Staat immer intermediär zwischen dem Land und der EU auftritt. Für Südtirol wäre es deshalb wichtig, dass ohne Umweg über den Staat direkt mit der EU verhandelt werden könnte, dies ist bisher nicht der Fall. Zudem sollte ein Beteiligungsrecht bei Erarbeitung neuer Richtlinien und Gesetze angestrebt werden. Es gibt jede Menge Hürden und Einschränkungen, beispielsweise müssen Regionen und Länder das Unionsrecht umsetzen, ohne am Enstehungsprozess beteiligt zu sein; sollten Verstöße vorkommen, so geht die Vertragsverletzungsklage an den Staat, allfällige Strafen müsste aber das Land zahlen. Zusammengefasst wären die wichtigsten Punkte der Aufbau direkter Beziehungen zur EU und das Beteiligungsrecht bei neuen Richtlinien.
Seit 2006 gibt es die Verordnung zu den EVTZ (Europäischer Verbund für territoriale Zusamenarbeit), welche Körperschaften öffentlichen Rechts darstellen. Die Mitglieder können im Rahmen ihrer Verfassungskompetenzen zusammenarbeiten und auch hoheitliche Rechtsakte erlassen. Insgesamt aber sind die Möglichkeiten auf regionaler Ebene sehr beschränkt.
Es herrschte (gefühlter) Konsens, dass sowohl hinsichtlich der EU und Euregio bzw. EVTZ zusätzliche Kompetenzen angestrebt werden sollen.
Alt-LH Durnwalder (SVP) pflichtete weitgehend bei und betonte, dass in Bereichen, wo das Land Zuständigkeiten hat (z.B. Landwirtschaft), wir auch angehört werden müssten. Sinngemäß verkauft der Staat etwas, was uns übertragen worden ist. Bezüglich des EVTZ waren Durnwalder zwei Punkte wichtig: Verbesserung der Zusammenarbeit auf politischer und wirtschaftlicher Ebene. Für Südtirol sollte es möglich sein, einen Vertreter in die Kammer der Regionen zu entsenden.
Christoph Perathoner (SVP) möchte die Umsetzung des EU-Rechts im Autonomiestatut verankert sehen sowie die Teilnahme der Autonomen Provinz Bozen bei Rechtssetzungverfahren. Den Regionen sollte es ermöglicht werden, einen direkten Weg zu den Organen der EU zu nehmen (Stichwort: Multi-Level-Governance). Südtirol braucht auch ein Klagerecht, ohne über den Staat gehen zu müssen, eine fixe Vertretung im Ausschuss der Regionen und letztlich die Möglichkeit, Außenbeziehungen durch regionale Vernetzung selbst gestalten zu können.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) bezeichnete die Ausführungen und Forderungen als “piacevoli” und jede “cooperazione esterna ci fa bene”. Die Euregio hat laut ihm die Schwachstelle, dass die Umsetzung der Beschlüsse wieder zurück auf die Landtage geschoben wird. Dello Sbarba möchte die Euregio weiter entwickeln und sieht vor allem die Alpenkonvention als Magna Carta und der richtige Bezugsrahmen für die Weiterentwicklung.
Wolfgang Niederhofer betonte, dass alle Möglichkeiten im Rahmen der sogenannten Vollautonomie ausgeschöpft werden und alle Einschränkungen durch das “nationale Interesse” abgeschafft werden sollten. Wichtig war uns auch, dass wir eine Vision für eine Region erarbeiten, welche ohne den nationalstaatlichen Rahmen auskommt. Angesichts der Krisenenwicklungen in Italien und Europa braucht es auch einen Plan B.
Der Konvent vereinbarte, dass uns die Rechtsexpertinnen Happacher und von Guggenberg bis zur nächsten Sitzung Unterlagen zukommen lassen, die sich mit einer besseren Absicherung Südtirols befassen.
Abschließend wurde noch zum wiederholten Male eingehend über die zukünftige Arbeitsweise diskutiert. Es wurde mit großer Mehrheit entschieden, nach der nächsten Plenumsitzung den Versuch zu unternehmen, mit drei Arbeitsgruppen ein Thema aufzuarbeiten und anschließend im Plenum die Ergebnisse vorzustellen. Der nächste Konvent wird sich mit den internen Bezehungen (z.B. Gemeinden) als letzten Themenbereich befassen.
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