Die sogenannte Schutzklausel ist der einzige Trumpf, den die SVP ausspielt, um ihr JA zur Verfassungsreform zu begründen. 2006, als die damalige Rechtsregierung eine Verfassungsreform vorlegte, welche etwas mehr Regionenrechte, eine stärkere Position des Regierungschefs und für Südtirol ein Vetorecht gegen Abänderungen des Autonomiestatuts zum Referendum brachte, sagten SVP und PD dezidiert NEIN. Heute, wo der PD mehr Zentralismus und Demokratieabbau mit geschwächten Regionen und einem hybriden Senat bietet, ruft die SVP zum JA beim Referendum auf. Da muss für Südtirol schon eine gewichtige Gegenleistung erreicht worden sein. Dem ist aber nicht so.
Eine echte und obendrein völkerrechtlich abgesicherte Autonomie braucht einen permanenten Schutz vor einseitigen Eingriffen des Zentralstaats, am besten über ein Vetorecht des Landtags, weil demokratisch am besten legitimiert. Daneben braucht eine autonome Region ein klares Recht, ihre Autonomie demokratisch weiterzuentwickeln: Wenn Südtirol einhellig eine Abänderung seiner Landesverfassung (Autonomiestatut) wünscht, die den Rest Italiens nicht stört, sollte es dies eigenständig einleiten und durch das Parlament ratifizieren lassen können. Es ist einer Autonomie und eines demokratischen Regionalstaats unwürdig, ständig um Schutz kämpfen zu müssen.
Die heutige, “Schutzklausel” genannte Übergangsbestimmung leistet das nicht. Sie legt bloß die erfolgte Reform der Staat-Regionen-Beziehung (Abschnitt V der Verf.) für die fünf Regionen mit Sonderstatut aufs Eis. Dann müssen sich die Sonderautonomien aufgrund von Übereinkommen (intese) mit Rom in kurzer Zeit anpassen. “Es handelt sich laut herrschender Rechtslehre”, führt Senator a.D. Oskar Peterlini dazu aus, “um ein sog. schwaches Einvernehmen und um kein Vetorecht der Autonomien.” Über diese “intesa” entscheidet letztendlich das Parlament und im Zweifelsfall der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der schon die Reform von 2001 zentralistisch ausgelegt hat. Diese Klausel ist nicht nur zu wenig, weil sie z.B. Südtirol nicht dauerhaft vor den negativen Auswirkungen der Renzi-Verfassungsreform schützt, sie ist auch zu schwach: so lässt sie für die Zeit nach der Anpassung des Statuts kaum Spielraum für die Weiterentwicklung der Autonomie.
Zudem ist diese Übergangsbestimmung, entgegen der Darstellung von LH Kompatscher und Senator Zeller, der schwächste Schutz unter den bisher erreichten. Wie Oskar Peterlini nachweist, hatte nicht nur die Verfassungsreform von Berlusconi-Fini-Bossi eine Schutzbestimmung erhalten, die jede Änderung vom Einvernehmen zwischen Staat und Land abhängig machte, sondern auch die Verfassungsänderung der Regierung Prodi von 2001. Wesentlich war damals — so Peterlini — dass die damaligen Klauseln ein Vetorecht der Landtage und des Regionalrats vorsahen. Mit 2/3-Mehrheit hätte der Landtag eine Abänderung des Statuts durch das Parlament blockieren können. Die damalige Pflicht zum Einvernehmen wäre als permanente Norm, nicht bloß als Übergangsnorm eingeführt worden. Jetzt gilt die Schutzklausel, und zwar nur bis zur ersten Revision des Statuts. Dann tritt die stark einengende Bestimmung gemäß Art. 116, Abs. 3 Verf. in Kraft, und zwar explizit auch für alle Regionen und Provinzen mit Sonderstatut: Sie könnten ihre Autonomie nur mehr in Bereichen weiterentwickeln, die für Südtirol völlig uninteressant sind. Das ist Verfassungstext.
Im Unterschied zur Verfassungsreform von Prodi 2001 und zu der am Referendum gescheiterten Reform von Berlusconi 2006 sieht die jetzige Reform auch keine Besserstellungsklausel für Südtirol vor. 2001 gab es einige Bereiche, in welchen die autonomen Regionen automatisch mit den Normalregionen gleichziehen konnten, also mit ihnen “bessergestellt” wurden. Mit der Renzi-Reform von 2016 werden die Normalregionen bekanntlich stark entmachtet, mit einer Ausnahme: Die konfliktträchtige konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis der Regionen entfällt. Warum wurde diese Neuerung nicht automatisch für die autonomen Regionen übernommen? Warum müssen die Parlamentarier jetzt in Rom kämpfen, dass über ein eigenes Verfassungsgesetz (Nr. 2220 vom 28.1.2016) die sekundären Zuständigkeiten zu primären erhoben werden?
Die vorliegende Übergangsnorm — Schutzklausel genannt — ist die schwächste, die bisher in Rom erzielt wurde. Sie ist auch zu wenig, weil Südtirol im Rahmen dieser Renzi-Verfassungsreform sofort ein permanentes Vetorecht und eine Ausnahmeklausel vom Suprematieprinzip hätte erreichen müssen. Mir ist etwas rätselhaft, warum die SVP ihre Felle in Rom so billig verkauft hat. Zudem sitzt sie einer mittelfristig gefährlichen Fehleinschätzung auf: Eine temporäre Ausnahmebestimmung allein (“si salvi chi può”) kann nicht verhindern, dass der verfassungsrechtliche Gesamtkontext und damit die Rahmenbedingungen für regionale Autonomie sich wesentlich verschlechtern.
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