Wenige Tage nachdem Rom Teile des sogenannten Sozialomnibusses angefochten hat, wird nun auch das kürzlich verabschiedete Südtiroler Bildungsgesetz ins Visier genommen. Die Abschaffung (bzw. Freistellung) der Ziffernnoten verstoße gegen staatliche Zuständigkeiten, weshalb die Regierung von Matteo Renzi einmal mehr das Verfassungsgericht anruft.
Es ist an dieser Stelle natürlich unerheblich, ob wir schriftliche Bewertungen oder Ziffernnoten bevorzugen. Es geht darum, dass Südtirol — wieder einmal — nicht die Möglichkeit hat, eigenständig zu entscheiden, sondern ungefragt umzusetzen hat, was in Rom beschlossen wird.
Nachtrag: Insgesamt wurden drei Punkte des Bildungsgesetzes angefochten. Neben der Benotung (Art. 3, Abs. 2) beanstandet Rom auch Regelungen zur Bewertung der Schulführungskräfte (Art. 1, Abs. 2) und zur Lehreranstellung (Art. 4, Abs. 4).
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