Schon bald wird sich das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau in öffentlichem Besitz der Republik Österreich befinden. Gestern beschloss der Ministerrat die Enteignung des denkmalgeschützten Gebäudes, nachdem man sich mit der Besitzerin nicht einigen konnte.
Laut Beschluss kann der Denkmalschutz übergangen werden, auch ein Abbruch — wie ihn zuletzt Innenminister Sobotka (ÖVP) ins Spiel gebracht hatte — scheint demnach möglich. In jedem Fall soll »ein bejahendes Gedenken« an den Nationalsozialismus endgültig unterbunden werden.
Seit 1972 war das österreichische Innenministerium als Mieter für das Gebäude zuständig, ständige Reibereien mit der Besitzerin und deren Auflagen machten zuletzt die Enteignung unausweichlich.
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