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Peinlich und gut.

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Der österreichische VfGH hat heute die Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander van der Bellen annulliert und eine Wiederholung angeordnet. Ein paar Beobachtungen dazu:

  • Die beanstandeten Unregelmäßigkeiten und Schlampereien (ein expliziter Wahlbetrug oder eine fehlerhafte Auszählung konnte nicht festgestellt werden) hatten das Potential, den Ausgang der Bundespräsidentschaftswahlen zu beeinflussen, da zum Beispiel Ergebnisse vor Schließung der letzten Wahllokale weitergeleitet wurden. Dies entspricht nicht dem Grundsatz der “freien Wahl”, da Menschen durch dieses Wissen theoretisch in ihrer Wahlentscheidung beinflusst hätten werden können. Auch wurde durch frühzeitiges und unsachgemäßes Öffnen von Briefwahlstimmen (falscher Ort, keine Beisitzer anwesend usw.) der Grundsatz der “geheimen Wahl” verletzt. Manipulationen könnten somit nicht ausgeschlossen werden. Dies sind die Hauptgründe, warum die Wahl wiederholt werden muss.
  • Zu wessen Gunsten bzw. Ungunsten etwaige Beeinflussungen oder Unregelmäßigkeiten gewirkt haben, lässt sich nicht feststellen.
  • Dem Einwand der FPÖ, dass die Briefwahl in dieser Form grundsätzlich verfassungswidrig sei, pflichtete der VfGH nicht bei.
  • Die Tatsache, dass die Wahl wiederholt werden muss, ist peinlich für die österreichische Demokratie. Laut Armin Wolf musste bislang weltweit nur 1990 auf den afrikanischen Komoren, 2004 in der Ukraine, 2005 in Abchasien und kommenden Oktober in Haiti in den letzten 30 Jahren eine Präsidentschaftswahl wiederholt werden.
  • Gleichzeitig ist der Spruch der Verfassungsrichter zu begrüßen, denn er ist auch in seiner rigiden Auslegung und drastischen Konsequenz ein Beweis für das Funktionieren des österreichischen Rechtsstaates. Es sind zwar Fehler passiert, diese wurden jedoch demokratisch einwandfrei ausgeräumt. Etwaige Zweifel zur Legitimität des Wahlganges, die nach einem gegenteiligen Urteil bestimmt geblieben wären, hätten das Amt selbst und die Amtszeit van der Bellens massiv beschädigt.
  • Der Spruch hat die FPÖ weitestgehend aus der Opferrolle herauskatapultiert. Zum einen betrifft das Fehlverhalten Personen aus dem Umkreis aller Parteien – also auch der FPÖ – und zum anderen musste auch H. C. Strache, der ansonsten sehr oft eine Verschwörung gegen seine Partei vermutet, eingestehen, dass der österreichische Rechtsstaat funktioniert.
  • Die Wahlleiter – als Verantwortliche – tragen mehr Schuld an den Unregelmäßigkeiten als die Beisitzer, die “nur” Kontrollorgan sind. Die hohe Politik, die in den sozialen Medien bereits wieder “ihr Fett abbekommt”, hat mit den Schlampereien nichts zu tun. Das Schlamassel haben Österreich “Normalsterbliche” eingebrockt. Die Kosten, die für die Neuaustragung anfallen, muss einem die Demokratie allerdings Wert sein.
  • Ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens waren die vielfachen Anfeindungen gegenüber der FPÖ und ihre Lächerlichmachung wegen der Anfechtung Ausdruck eines eigenartigen Demokratieverständnisses. Die FPÖ hat einfach nur von ihrem demokratischen Recht Gebrauch gemacht, ein Rechtsmittel einzulegen. Das war völlig legitim und wie der heutige Richterspruch zeigt – zumindest was die Unregelmäßigkeiten betrifft – auch gut begründet.
  • Zuguterletzt wage ich zu behaupten, dass derlei formale Fehler wahrscheinlich bei jeder Wahl in den vergangenen Jahren in Österreich und auch anderswo passiert sind. Nur war das Ergebnis nie so knapp, alsdass Anfechtungen in Erwägung gezogen wurden und werden. Das war meiner Auffassung nach wohl der einzige Unterschied zwischen dieser Wahl und allen anderen.

Cëla enghe: 01 02



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Comentârs

17 responses to “Peinlich und gut.”

  1. pérvasion avatar

    Wenn sich nun aber ausgerechnet die FPÖ zur Hüterin dieser demokratischen Grundrechte erklärt, dann macht sich damit der Bock selbst zum Gärtner. Es war der ehemalige FPÖ-Vorsitzende Jörg Haider, der Entscheide der Verfassungsrichter ignorierte und sich über den Präsidenten auch noch lustig machte. Die Partei hat sich dafür nie entschuldigt. Auch heute erklären FPÖ-Politiker mit Stolz, dass sie Gesetze nicht achten und zum Beispiel die Bundeshymne nicht im gesetzlich festgelegten Text singen.

    Nein, Gesetzestreue war der FPÖ nie ein besonders grosses Anliegen. Auch bei Wahlen nicht. Es gab bei der Stichwahl zum Bundespräsidenten kein Problem, das es nicht vorher auch schon gegeben hätte.

    Nein, es geht der FPÖ nicht um demokratische Grundwerte. Es geht ihr darum, dass ihr Kandidat nicht verlieren darf.

    http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Ein-Sieg-der-Demokratie-sieht-anders-aus/story/13942896

    1. Josef Mair avatar
      Josef Mair

      @pervasion:
      Dass eine FPÖ der Demokratie nicht aus reinem Demokratie-Bewusstsein zum Sieg verhalf, dürfte den meisten klar sein.

      Dies ist jedoch kein Grund den Sieg der Demokratie schlecht zu reden, finde ich.

      Und die Tatsache, dass die Nichtbeachtung von Vorschriften, die eine geheime, gleiche und freie Wahl garantieren, schon länger Usus war – dies zeigt erst Recht, wie nötig der Richterspruch heute war.

      Außerdem verstehe ich nicht, warum so viele VdB-Wähler sich angegriffen fühlten. Auch die wiederholte Stichwahl dürfte zu Gunsten VdBs ausgehen. Alleine die Geschehnisse um den Brexit und das knappe Ergebnis dürften das “Jede Stimme zählt” des VdB-Lagers stärken.

      1. Harald Knoflach avatar

        sehe ich auch so.

    2. pérvasion avatar

      Es waren ja übrigens auch und insbesondere die Wahlbeisitzer der FPÖ, die ihre Kontrollrechte (und -pflichten!) nicht wahrgenommen haben. Die dann in Protokollen die Korrektheit aller Abläufe unterschrieben, diese Unterschriften später widerriefen, und dann eine Manipulationsmöglichkeit unterstellten. Eine Möglichkeit, die es nie gegeben hätte, wenn sie ihren Kontrollpflichten nachgekommen wären.

      http://www.spiegel.de/politik/ausland/a-1100915.html

      1. hunter avatar
        hunter

        gibt es da quellen, dass es vor allem fpö-beisitzer waren, die der kontrollfunktion nicht nachgekommen sind.

      2. pérvasion avatar

        Ich glaube nicht, dass es vor allem FPÖ-Beisitzer waren. Das Wort »insbesondere« würde ich hier eher synonym zu »gerade« verstehen.

  2. Harald Knoflach avatar

    eh. ähnliches konstatiere ich ja auch bezüglich der fpö opferrolle und dass diese wahl an sich kein sonderfall war, sondern das juridische nachspiel nur der knappheit des ergebnisses geschuldet war.
    die bundeshymne als beispiel für die “gesetzlosigkeit” der fpö ins treffen zu führen, ist jedoch schwachsinn.

  3. pérvasion avatar

    Ich muss aber schon sagen: Ich war hierzulande schon bei mehreren Referenden und Wahlen als Wahlhelfer dabei… und Unregelmäßigkeiten in diesem Ausmaß (oder auch nur annähernd) habe ich nie erlebt. Da wurde immer sehr akribisch vorgegangen, weshalb mich die Berichte aus Österreich schon ziemlich erstaunt haben.

    1. pérvasion avatar

      Andererseits:

      […] decine di verbali sono stati lasciati in bianco da quei presidenti di seggio che il 5 giugno, sfiancati da una giornata alle urne e una nottata di spoglio, hanno gettato la spugna prima di completare il loro lavoro. Il risultato? Al netto della buona fede degli scrutatori, rischiano di sparire le oltre 25 mila preferenze di 40 sezioni: le schede di 32 urne non sono state conteggiate, altre 8 sono ancora sotto l’esame dei magistrati della Corte d’Appello.

      http://roma.repubblica.it/cronaca/2016/06/16/news/comunali_riconteggio_ancora_in_corso_a_rischio_25_mila_preferenze-142145601/

  4. Florian avatar
    Florian

    Folgende Anmerkungen meinerseits:
    1.

    […] musste bislang weltweit nur 1990 auf den afrikanischen Komoren, 2004 in der Ukraine, 2005 in Abchasien und kommenden Oktober in Haiti in den letzten 30 Jahren eine Präsidentschaftswahl wiederholt werden.

    Der Hinweis von Armin Wolf geht insofern fehl, als dass in vielen Staaten (u.a. Italien oder Deutschland) das Staatsoberhaupt nicht direkt vom Volk gewählt wird und derartige Verstöße von Wahlhelfern somit von vorneherein ausgeschlossen sind (vgl. Art. 83, Abs. 1, der it. Verfassung: “Il Presidente della Repubblica è eletto dal Parlamento in seduta comune dei suoi membri.”). Zudem ist in vielen Ländern außerhalb Europas Wahlbetrug eher die Regel denn die Ausnahme. In den besagten Ländern lassen die jeweils herrschenden Autokraten/Einheitsparteien dann natürlich keine Wahlwiederholung zu, auch ist die Justiz dort nicht unabhängig von der Exekutive. In Europa selbst dürfte Wahlbetrug im großen Stil, mit Ausnahme von Weißrussland, hingegen eher die Ausnahme darstellen (schließlich gibt es auch mehr oder weniger subtile Methoden der Wählerbeeinflussung).
    2. Bzgl. der Briefwahl habe ich hingegen – bei allem gebotenen Respekt vor dem österreichischen VfGH – durchaus Bedenken, was deren Vereinbarkeit mit dem verfassungsmäßigen Grundsatz der persönlichen, freien und geheimen Wahl anbelangt (vgl. Art. 48, Abs. 2, der Verfassung:

    Il voto è personale ed eguale, libero e segreto. Il suo esercizio è dovere civico.

    ). Wie kann ich sicherstellen, dass jemand persönlich, alleine und ohne Beeinflussung durch Dritte abgestimmt hat, wenn er bei sich zu Hause wählt? Durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, wie in Österreich (“Ich erkläre eidesstattlich, dass ich den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe.”)? Was bringt das, wenn niemand deren Wahrheitsgehalt überprüfen kann?
    3. Auch ich hatte bei unseren Wahlen und Referenden nie den Eindruck, dass es zu Unregelmäßigkeiten in dieser Größenordnung gekommen wäre. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei uns die Briefe der Briefwähler zentral bei der Landesverwaltung ankommen, dort in Wahlurnen eingeworfen und erst am Tag der Stimmenzählung von eigens eingerichteten Briefwahlsektionen (letztere sind bei der Gemeinde Bozen angesiedelt) ausgezählt werden. Die am gesamten Ablauf beteiligten Personen verfügen insofern über eine gewisse fachliche Vorbereitung, die sie von normalen ehrenamtlichen Wahlhelfern unterscheidet. Letztere sind in vielen Fällen weder Juristen noch Beamte; einige darunter sind gut vorbereitet und arbeiten gewissenhaft, andere hingegen finden nicht die nötige Zeit und Muße, sich mit den Anleitungen für die Sektionswahlämter näher auseinanderzusetzen. Von daher bin ich über manche Unregelmäßigkeiten in Österreich nicht besonders erstaunt.
    4. Der Ablauf der Wahlen in Italien ist z.T. extrem zermürbend für die Wahlhelfer: Häufig sind die Wahllokale – im Gegensatz zu D und Ö – bis 23 Uhr geöffnet und die Auszählung findet unmittelbar im Anschluss statt (nachdem die Wahlhelfer bereits 17 Stunden im Dienst standen!). Wenn dann noch Vorzugsstimmen auszuzählen sind, sollte dem Wahlamt besser kein Fehler bei der Eintragung der Wähler unterlaufen sein, sonst heißt es gute Nacht! Dieser Aspekt ist bei Landtagswahlen und Landesvolksabstimmungen besser geregelt, da die Wahlhandlungen bis 22 Uhr dauern und die Stimmzählung erst am Montag nach dem Wahltag stattfindet.

  5. Danubius avatar
    Danubius

    Das Erkenntnis des VfGH ist zur Kenntnis zu nehmen und Punkt.
    Problematisch halte ich den Tenor, in den Reaktionen der Grünen, aber auch des ORF, die Sache auf “Schlampereien” herunterzuspielen. Es geht um Rechtsbruch, was etwas anderes als Schlamperei ist. Es geht sogar um den Bruch eines Verfassungsgesetzes. Aufgrund der vom VfGH festgestellten Ausmaß (in 14 von 20 Wahlbezirken, das sind 70 Prozent!), ist von einem systematischen Rechtsbruch zu sprechen.
    Problematisch ist ebenso der Tenor, es habe ja keine erwiesene Manipulation gegeben.
    Eine Manipulation ist ja bekanntlich sehr schwer nachzuweisen. Dazu bräuchte es ein Strafverfahren und die Einschaltung von Kriminalisten. Aus diesem Grund hat der VfGH diese Frage auch nicht als relevant befunden für eine Aufhebung der Stichwahl, sondern rechtlich korrekt allein die Möglichkeit und Eventualität einer Manipulation als ausreichend erkannt.
    In Summe bleibt damit doch ein weit bitterer Beigeschmack, als im Blogeintrag anklingt.
    Der Rechtsstaat funktioniert auf höchstrichterlicher Ebene. Darunter sieht es offensichtlich anders aus.

    Die einseitige Berichterstattung des ORF wäre ein eigenes Kapitel. Gestern dauerte es auf Ö1 im Mittagsmagazin samt anschließender Sondersendung ganze 73 Minuten (bis 13.13 Uhr!). bis erstmals ein Vertreter der FPÖ als direkt betroffener Rechtspartei im Verfahren vor dem VfGH zu Wort kam. In der regulären Sendezeit von 12-13 Uhr niemand. Es konnten die Politologen Anton Pelinka und Peter Filzmaier, der Innenminister, Kanzler und Vizekanzler sprechen, ausführlich Van der Bellens-Wahlkampfleiter, die Reaktion der EU-Kommission und auch jene von Kardinal Schönborn wurde berichtet usw.
    Die FPÖ kam erst dann (und das nur) mittels einer Direktschaltung von einer Pressekonferenz der drei Nationalratspräsidenten zu Wort, wo Norbert Hofer allerdings in seiner Funktion als NR-Präsident zu sprechen hatte und nicht als BP-Kandidat und direkt Betroffener.
    Nur ein “kleines” Beispiel der täglichen kleinen und großen “Freundlichkeiten” des ORF, die als einseitige Parteinahme und Meinungsbeeinflussung zu werten sind. Die Frage betrifft das Gesamtproblem der Medien als Vierter Macht im Staat, die nicht durch die Verfassung geregelt ist.

    Nicht zuletzt sei angemerkt, dass die Briefwahl in der derzeitigen Form zweifelhaft ist. Die Bequemlichkeit der BürgerInnen sollte Grenzen haben. Entweder man führt wieder die Wahlpflicht ein, dem könnte ich durchaus etwas abgewinnen, oder die WählerInnen müssen eben entscheiden, wie wichtig ihnen eine Wahl ist und ob sie mitreden und mitentscheiden wollen oder nicht. Wer im Ausland ist, kann in jeder diplomatischen Vertretung wählen. Die Wahl sollte aber nur in einer Wahlsektion und am Wahltag erfolgen können. Gleiche und transparente Wahl durch überprüfbare, persönliche Stimmabgabe. Das Argument “Wochenendhäusl” finde ich nicht nur dürftig, sondern geradezu peinlich. Mir scheint das zu wenig, um das einzige wirkliche Mitentscheidungsinstrument der BürgerInnen leichtfertig aus der Hand zu geben und unkontrollierbar zu machen.
    Die FPÖ mokiert zudem, was nicht unterschlagen werden soll, dass es eine nicht nachvollziehbare und nicht erklärbare Diskrepanz zwischen dem Wahlergebnis an den Wahlurnen und dem Wahlergebnis der Briefwahl gibt. Die Frage ist von alarmierender Bedeutung, weil es keine vergleichbare Situation gibt, auch nicht in anderen Ländern. Die AfD in der BRD gilt als Schwesterpartei der FPÖ. Ein Vergleich (etwa der Kommunalwahlen in Hessen) lässt bei der AfD keinen nennenswerten Unterschied zwischen den Ergebnissen an der Urne und mittels Briefwahl erkennen.
    Bei dieser Frage, die für Politikwissenschaftler hochinteressant sein müsste, sollte jedenfalls nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden (weil es “nur” die FPö trifft).
    Mit besten Grüßen
    AP

    1. Harald Knoflach avatar

      ergänzend dazu sei angemerkt:

      1. holzinger selbst sprach in der urteilsverkündung davon, die beisitzer nicht zu kriminalisieren.
      2. holzinger sagte auch, dass es keine hinweise auf manipulation gegeben habe. nach meinem rechtsstaatlichen verständnis ist davon auszugehen, dass es keine gab, solange nicht bewiesen ist, dass es welche gab. alles andere ist kaffeesudlesen.
      3. der vfgh hat befunden, dass die möglichkeit (!) zur manipulation bestand und hat die wahl auch deshalb aufgehoben. dies ist unter juristen nicht unumstritten, da manche das gesetz so interpretieren, dass nur eine tatsächliche manipulation ein aufhebungsgrund sei.
      4. das “nachspiel” im orf habe ich leider nicht verfolgen können, wodurch ich mir auch kein urteil erlauben kann.
      5. der vfgh hat befunden, dass die briefwahl in ihrer derzeitigen form verfassungskonform ist.
      6. die diskrepanz zwischen urnen- und briefwahlergebnis lässt sich zum teil aufgrund der demographischen zusammensetzung der briefwähler sehr wohl erklären. interessant ist dieses phänomen allemal und einer näheren untersuchung würdig.

    2. pérvasion avatar

      Es geht um Rechtsbruch, was etwas anderes als Schlamperei ist.

      Sehe ich nicht so… das eine schließt nämlich das andere nicht aus. Eine Schlamperei kann gleichzeitig ein Rechtsbruch sein.

      Es geht sogar um den Bruch eines Verfassungsgesetzes.

      Wie beim Kärntner Ortstafelstreit. Nur dass das damals keine Schlamperei, sondern bewusste Konfrontation war.
      Der FPÖ-Chef hat damals den Rechtsstaat vorgeführt und ihm damit enorm geschadet.

      Aufgrund der vom VfGH festgestellten Ausmaß (in 14 von 20 Wahlbezirken, das sind 70 Prozent!), ist von einem systematischen Rechtsbruch zu sprechen.

      Waren das 20 zufällig ausgewählte Wahlbezirke oder 20, bei denen schon der konkrete Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bestand?

      Problematisch ist ebenso der Tenor, es habe ja keine erwiesene Manipulation gegeben.

      Sehe ich wie Harald. In einem Rechtsstaat muss man einen Gesetzesbruch konkret nachweisen, egal wie schwierig das ist. Sonst hat er nach rechtsstaatlichen Maßstäben nicht stattgefunden.

      Nicht zuletzt sei angemerkt, dass die Briefwahl in der derzeitigen Form zweifelhaft ist. Die Bequemlichkeit der BürgerInnen sollte Grenzen haben.

      Einverstanden, ich sehe die Briefwahl grundsätzlich sehr kritisch.

  6. Waltraud Astner avatar
    Waltraud Astner

    Noch problematischer als die Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahl sehe ich das Weiterleiten von Teilergebnissen schon VOR der Schließung der letzten Wahllokale.
    Wenn manche Wahllokale schon um 13 Uhr schließen und andere erst um 17 Uhr und in der Zwischenzeit schon Teilergebnisse im Netz kursieren, dann wir das Wahlverhalten maßgeblich beeinflusst. Eine Auszählung erst nach Schließung der letzten Wahllokale müsste Standard sein.

    http://derstandard.at/2000040196470/Was-jetzt-Fuenf-Fragen-und-Antworten-zr-Aufhebung-der-Praesidentschaftswahlu

  7. pérvasion avatar

    Seid ihr bald in der Lage eine Wahl abzuwickeln?? So ein Saftladen… 😁

    1. Harald Knoflach avatar

      ich glaub, das wird nix mehr.

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