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Der Palabirn-Frevel (und mögliche Maßnahmen).
Umweltzerstörung darf sich nicht lohnen

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Wie die Umweltschutzgruppe Vinschgau letzte Woche meldete, wurde am kultur- und naturhistorisch bedeutsamen Palabirn-Anger in Lichtenberg (Gemeinde Prad am Stilfser Joch) ein unsäglicher Frevel begangen: Just während auf Landesebene ein Verfahren zur Ausweisung des Ensembles als Naturdenkmal läuft, haben sich Unbekannte über Nacht daran gemacht, Löcher in die Stämme mehrerer der wertvollen Bäume zu bohren, um sie zu vergiften. Ob die kriminellen Gestalten im Laufe ihrer Tat gestört wurden oder ob sich in letzter Minute doch noch ein letzer Gewissensfunken durchsetzen konnte, werden wir möglicherweise nie erfahren; doch wie man erfährt, haben sie letztendlich kein Gift in die bereits gebohrten Löcher gekippt, weshalb die über 200 Jahre alten Bäume gute Überlebenschancen haben.

Es ist bekannt, dass die historische Anlage wirtschaftlichen Interessen im Wege steht und eine Fällung schon mehrmals im Raum stand. Die Gemeindeverwaltung selbst hat nach wie vor Pläne, in unmittelbarer Nähe des Angers ein Bauprojekt umzusetzen, dem mindestens eine der Pflanzen zum Opfer fallen würde.

Völlig unerträglich ist aber in jedem Fall, dass auch im 21. Jahrhundert noch jemand glaubt, hierzulande über demokratische Prozesse und rechtsstaatliche Entscheidungsverfahren hinweg eine Politik der vollendeten Tatsachen durchsetzen zu können. Diesen unzivilisierten Individuen muss nicht nur das Handwerk gelegt werden, man sollte sich auch wirksame Maßnahmen überlegen, um sicherzustellen, dass aus solchem Umweltfrevel niemand einen Vorteil zieht.

palabirn-anger

Illegaler Brandrodung wird — um nur eine Möglichkeit zu nennen — vielfach dadurch begegnet (und ein Riegel vorgeschoben), dass betroffene Gebiete automatisch mit einem langjährigen Bauverbot (und allgemein mit einem wirtschaftlichen Nutzungsverbot) belegt werden und bestenfalls eine sofortige Wiederaufforstung angeordnet wird. Ganz ähnliche Maßnahmen wären wohl problemlos auch auf Fälle wie den vorliegenden anwendbar, sofern die rechtliche Zuständigkeit dafür vorhanden ist. Somit würde man widerrechtlichen »Spekulationen« von vornherein jeglichen Anreiz nehmen.

Bild: Umweltschutzgruppe Vinschgau.

Cëla enghe: 01 02



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Comentârs

4 responses to “Der Palabirn-Frevel (und mögliche Maßnahmen).
Umweltzerstörung darf sich nicht lohnen

    1. Senoner avatar
      Senoner

      So einen grossen Bohrer hat nicht jeder. Es müsste möglich sein, den Täter ausfindig zu machen.

  1. Tirola Bua avatar
    Tirola Bua

    Einige Leute haben einfach nicht verstanden, dass der Mensch nur im Einklang mit der Natur existieren kann.

  2. fabivS avatar
    fabivS

    Quegli alberi sotto Ensembleschutz? E’ uno scherzo, vero?
    Stiam freschi… forse è meglio tagliarli subito e salvarci almeno il legno!
    Uno dei masi più belli (anche uno dei pochi superstiti) in centro al paese di Gargazzone (Baumgarten) è stato comperato da un imprenditore edile, anche se è sotto la fantomatica tutela dell’insieme. Ora verrà  abbattuto per farci delle villette a schiera. Come è possibile? La tutela degli insiemi individua solo degli elementi che vanno tutelati. In questo caso la forma del tetto; ma non dice che debba essere conservato. Così ora avremo delle casette con la forma del tetto simile a quella del vecchio maso, il che a me suona come una beffa.
    Quelli dell’Umweltschutz Vintschgau, è meglio che perdano il loro tempo in maniera migliore che tentando di fermare una speculazione edile. Perché se tutto va bene si troveranno degli edifici con gli alberi disegnati ed anche loro avranno imparato la dura lezione che nel bel Sudtirolo tutti sono Heimatliebend e Umweltfreundlich finchè non c’è nulla da guadagnare. Mentre quando invece gli interessi economici dei costruttori sono notevoli, alla fine provincia, comuni, privati ed istituzioni se proprio non danno una mano, quantomeno lascian fare.

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