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Thematische Workshops — wo bleibt ihr?

Autor:a

ai

Am 14. Dezember wurde im Rahmen eines vom Netzwerk für Partizipation (NWP) organsierten öffentlichen Dialogabends im Bozner Kolpinghaus der Ablauf des Südtirolkonvents erläutert.

Neben den inzwischen bereits abgeschlossenen Open Spaces, dem Forum der 100 (dessen Mitglieder bereits ermittelt wurden und der am 2. April erstmals tagen wird) und dem eigentlichen Konvent der 33 wurden damals auch vier thematische Workshops angekündigt. Dort hätten die vier »wichtigsten« Anliegen näher besprochen werden sollen, die sich aus den Open Spaces ergeben hätten.

Laut damaliger Auskunft hätte zur Teilnahme an den Workshops die sogenannte »organisierte Zivilgesellschaft« (Vereine etc., die sich mit dem jeweiligen Thema befassen) eingeladen werden sollen. Darüberhinaus wäre die Teilnahme auch einzelnen BürgerInnen offengestanden, sofern sie ausdrücklich ihr Interesse dazu bekundet hätten.

Leider jedoch ist es um die vier Workshops inzwischen verdächtig leise geworden. Weder gab es während der letzten Wochen öffentliche Mitteilungen dazu, noch findet man auf der — völlig unübersichtlichen — Seite des Südtirolkonvents etwas darüber.

Waren die Themen, die sich während der ersten Phase des Prozesses herauskristallisiert haben, den Organisatoren nicht genehm? Oder kommen die Workshops noch und die Verantwortlichen tun sich lediglich mit einer transparenten Kommunikation schwer? Wie dem auch sei: Um Antwort wird gebeten.

Cëla enghe: 01 02 03 04



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Comentârs

12 responses to “Thematische Workshops — wo bleibt ihr?”

  1. @schierhangl avatar
    @schierhangl

    Welche sind die vier wichtigsten themen der open spaces?

    1. @schierhangl avatar
      @schierhangl

      1. Autonomieausbau
      2. Schule/Kultur/Medien
      3.Bürgerbeteiligung
      4. Reaktionen auf aktuelle Krisen: Einwanderung, Nachhaltigkeit, Fluchtursachenbekämpfung, Regionsbürgerschaft, Regionalgeld, Entwicklungszusammenarbeit, europäischer Transfer

      ????????

      1. RoMo avatar
        RoMo

        !!!!!!!!

        Ich denke eines hast du vergessen?

      2. gorgias avatar
        gorgias

        Ach was, die vier dominanten Themen waren:

        1. Selbstbestimmung
        2. Selbstbestimmung
        3. Selbstbestimmung
        4. Selbstbestimmung

        Damit hat man es geschafft den Autonomiekonvent zu konterkarrieren. Das ist wohl der Hauptgrund warum es “leise” geworden ist um die vier zu vertiefenden Themen.

        P.S. Falls das jemandem ein bischen überspitzt vorkommt, sollte er mir das bitte nicht übel nehmen. ;-)

      3. pérvasion avatar

        Konterkarrieren? [sic] Inwiefern?

      4. gorgias avatar
        gorgias

        Der Südtirolkonvent, so wie er von den Initiatoren vorgesehen war, ist dazu da, dass sich die Bevölkerung zum anstehenden 3. Autonomiestatut äußern kann. Wenn aber das dominante Thema Selbstbestimmung ist (für viele, vor allem im rechten Spektrum, auch nur ein Kodewort für Sezession) geht das einigen stark gegen den Strich.
        Das inoffizielle Ziel des Konvents ist doch die anstehenden Verhandlungen der Landesregierung in Rom durch eine Zustimmung der Bevölkerung mit einer sehr abgeschwächten Form der Partizipation zu inszenieren und legitimieren. Wenn aber ein Hauptthema Selbstbestimmung ist, das die Intentionen eines Autonomiekonvent potentiell sprengen könnte und vulgo mit einem Sezessionsreferendum gleichgesetzt wird, wird das Ganze konterkariert.

      5. pérvasion avatar

        Siehe hier.

        Und: Du glaubst, der Unabhängigkeitswunsch wäre keine gute Grundlage für Verhandlungen mit Rom? Die SchottInnen sahen das anders… und bekamen als Ergebnis einen bislang ungekannten Autonomieschub.

      6. @schierhangl avatar
        @schierhangl

        @pervasion
        Drohen mit Selbstbestimmung ist meiner Meinung nach tatsächlich kein gutes Mittel für Verhandlungen. Ein derartiges Strategie birgt die Gefahr, dass sich nur mehr die Schreier auf beiden Seiten Gehör verschaffen.
        siehe auch:
        http://www.konvent.bz.it/de/content/inquadramento-nel-diritto-internazionale-e-costituzionale-del-diritto-allautodeterminazione

        L’individuazione di un punto di equilibrio cui sarebbe giunto il diritto internazionale, in una prospettiva di bilanciamento tra autodeterminazione dei popoli e diritto all’integrità  territoriale degli Stati, è evidente nel parere sulla Secessione del Quebec emanato dalla Corte suprema canadese nel 1998 (C. supr. Can., 20.8.1998, Reference Re Secession of Quebec). Il Governo federale canadese aveva chiesto alla Corte suprema se, ai sensi del diritto internazionale, le istituzioni provinciali del Quebec godessero di un diritto a dichiarare e perfezionare la separazione della provincia francofona dalla federazione canadese. La Corte suprema stabilisce che il diritto all’autodeterminazione, nel diritto internazionale contemporaneo, avrebbe una prevalente declinazione ”interna” e il diritto a separarsi dallo Stato sarebbe riconosciuto da una norma positiva di diritto internazionale, ove il popolo sia sottoposto a un dominio coloniale o straniero. La Corte suprema presenta anche una terza ipotesi, non realizzata nel caso di specie, di un diritto all’autodeterminazione ”esterna” nei casi di violazioni sistematiche commesse dal governo dello Stato nei confronti dei diritti di una parte della popolazione; ma esprime dubbi sul fatto che il c.d. diritto alla secessione come ”ultimo rimedio” sia già  diventato parte del diritto internazionale positivo.

      7. @schierhangl avatar
        @schierhangl

        Gerade die Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker scheint rechtlich nicht eindeutig zu sein. Zudem mehren sich in der Gegenwart Verstösse gegenüber internationalem Recht. Siehe dazu auch Presseartikel von Nowak in einem Südtirol-unabhängigen Zusammenhang.
        http://derstandard.at/1395363332263/Die-Krim-und-das-Recht-der-Voelker-auf-Selbstbestimmung

        Als Alternative könnte in einer Präambel die Regionen als Teil der europäischen Föderation stehen?????

      8. hunter avatar
        hunter

        @schierhangl
        und wer sagt, dass man sich auf das antiquierte selbstbestimmungsrecht der völker berufen muss? für südtirol gibt es wohl kaum etwas unpassenderes.

      9. pérvasion avatar

        Zudem mehren sich in der Gegenwart Verstösse gegenüber internationalem Recht.

        Auch eine interessante Rechtsauffassung: Weil es Verstöße gegen internationales Recht gibt, soll/kann man sich auf dieses Recht nicht berufen? Weil es immer mehr Diebstähle gibt, ist es sinnlos, sich auf Gesetze zu berufen, die Diebstahl verbieten?

        BBD jedenfalls beruft sich nicht auf das »Selbstbestimmungsrecht der Völker« bzw. tut dies nur sekundär und marginal (vgl.). Und das kanadische Verfassungsgericht hat übrigens das Recht auf Sezession nicht abgelehnt, sondern einer klaren Fragestellung und im Falle eines Sieges der Unabhängigkeitsbefürworter einer Verhandlung zwischen abtrünniger Provinz und Zentralstaat untergeordnet. Lichtjahre entfernt von der undemokratischen Auffassung des italienischen Verfassungsgerichts.

      10. pérvasion avatar

        Welche sind die vier wichtigsten themen der open spaces?

        Siehe hier.

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