Schon lange bemängeln wir die Qualität der deutschen Sprache im amtlichen Gebrauch, wobei ich bei schlechten, kaum verständlichen Übersetzungen von »Alibideutsch« spreche: Um nicht allzu offensichtlich gegen die Zweisprachigkeitspflicht zu verstoßen, wird häufig irgendetwas hingeklatscht, was vage an die deutsche Sprache erinnert.
Heute hat auch Journalist Christoph Franceschini in einem auf Salto erschienenen Artikel auf einen solchen Fall hingewiesen.
Er zitiert aus einem »Übertretungsprotokoll«, das seinem Sohn von der Gemeinde Bozen geschickt wurde. Dort stehe unter anderem:
Es ist verboten di eigenen Bedürfnisse ausserhalb der dafür vorgesehenen Orte zu verrichten.
und
Laut Art. 18 des Gesetzes Nr. 689 vom 24.11.1981 kann sich der Betroffene innerhalb von 30 Tagen ab der Zustellung des Übertretungsprotokolls beim Bürgermeister del Gemeinde Bozen vorlegen oder je nach Zuständigkeit von verlangen angehört zu werden.
Unterstreichungen von mir
Hoffentlich hält das Engagement für gutes Deutsch etwas länger, als die Aufregung über eine als zu hoch empfundene Buße wegen unbotmäßigen Urinierens.
Cëla enghe: 01
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