Schon wieder hat die römische Zentralregierung ein Landesgesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten. Dies berichtete das Tagblatt Dolomiten in seiner Ausgabe vom 1. März (S. 9). Konkret hatte das beanstandete Gesetz, die neue Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, »Südtirols Rathäusern einige Freiräume bei der Harmonisierung der Haushalte freigeschaufelt«, wie die Zeitung ausführt. Es sei im Dezember mit 18-Jastimmen bei 14 Enthaltungen vom Landtag genehmigt worden. »Wir haben immer gewusst«, zitieren die Dolomiten Landesrat Arno Schuler, »dass der Spielraum für Abweichungen gering ist — und haben ihn trotzdem genutzt.« Wir halten fest: Auch für die Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden ist nicht das Land primär zuständig, sondern der Zentralstaat.
Am gestrigen 2. März hat hingegen der Südtiroler Landtag mit 18 Jastimmen bei fünf Enthaltungen den Beschluss der Landesregierung ratifiziert, das staatliche Stabilitätsgesetz vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Nach Auffassung des Landes greift der Staat damit nämlich einmal mehr in autonome Befugnisse des Landes ein, zum Beispiel im Gesundheitswesen.
Auch im Jahr 2016 nehmen also die Konflikte zwischen Staat und Land bezüglich Südtirols Autonomie nicht ab.
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