Hier im Lichte des laufenden Südtirolkonvents der Versuch einer Zusammenfassung jener Forderungen, die wir während der letzten Jahre erhoben haben und deren Formulierung möglicherweise zur Überarbeitung des Autonomiestatuts gehören sollte. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Hierarchie.
- Anerkennung der Euregio und Ermöglichung grenzüberschreitender Institutionen (einschließlich demokratisch legitimierter Landtage);
- Möglichkeit der freien Delegierung von Landeszuständigkeiten an die Euregio;
- Überführung der derzeitigen Region in die Euregio;
- Anerkennung der Selbstbestimmung der ladinischen, ehemals zu Tirol und zur Diozöse Brixen gehörenden Gemeinden von Souramont (Anpezo, Col, Fodom) und Ermöglichung der Angliederung;
- Einrichtung eines Selbstverwaltungsorgans der LadinerInnen (nach dem Vorbild des Comun General de Fascia oder — besser — des Conselh Generau d’Aran) mit der Möglichkeit der Einbeziehung von Souramont und Fascia;
- Zusammenfassung von Gherdëina und Badia (sowie Souramont zum Zeitpunkt der Rückgliederung) zu einer Bezirksgemeinschaft sowie Verpflichtung, die Selbstverwaltung der LadinerInnen zu achten (etwa bei der Neugliederung der Tourismusvereine);
- Gebot der Förderung von Zusammenarbeit mit anderen ladinischen Regionen (Graubünden, Friaul);
- Ausnahme Südtirols aus der nationalen »Suprematie« (»nationales Interesse«) und Abschaffung der Unterwerfung primärer Zuständigkeiten an die allgemeinen Reformen der Republik;
- Verankerung einer Selbstbestimmungsklausel über die staatliche Zugehörigkeit Südtirols;
- Definition direktdemokratischer und deliberativer Mitbestimmungsinstrumente;
- Primäre Zuständigkeiten:
- Kultur;
- Schule (auch als eine der Voraussetzungen für eine mehrsprachige Schule), Bildung, Universität, Wissenschaft und Forschung;
- Umwelt;
- Landwirtschaft;
- Jagd und Fischerei;
- Wirtschaft und Finanzen;
- Öffentliche Sicherheit und Polizei, einschließlich Gerichtspolizei;
- Arbeit und Arbeitsmarkt;
- Regulierung des Bankwesens;
- Energie;
- Kommunikationswesen;
- Internationale Kooperation und Entwicklungshilfe;
- Gesundheitswesen und Sozialsysteme;
- Lebensmittelsicherheit;
- Justiz;
- Handel, einschließlich Außenhandel;
- Reglementierung des Universalpostdienstes;
- Führung und Reglementierung von Berufsverzeichnissen;
- Orts- und Flurnamensgebung, ohne Einschränkungen (eventuell mit Delegierung an die Gemeinden);
- Sport, einschließlich Bildung eines unabhängigen olympischen Komitees und Schaffung von international antretenden Teams;
- Tarif- bzw. Kollektivverträge;
- Integration und Inklusion von ZuwanderInnen;
- Umsetzung von EU-Recht;
- Gemeindeordnung;
- Wenigstens sekundäre Zuständigkeit in der Außenpolitik;
- Wenigstens ergänzende bzw. bereichsweise Zuständigkeit im Zivil- und Strafrecht;
- Steuer- und Finanzhoheit;
- Sozialfürsorge (Übernahme NISF);
- Konsumentinnenschutz, einschließlich der Mehrsprachigkeit;
- Definition der Aufgaben, die den Gemeinden obliegen;
- Vollständige Demilitarisierung Südtirols, Übergang militärischer Liegenschaften in Südtirol in Landesbesitz;
- Transparenz und Korruptionsbekämpfung;
- Abschaffung des Regierungskommissariats;
- Gebot der Förderung deutschsprachiger Minderheiten in anderen Regionen des Staates sowie der Vernetzung (eventuell Einrichtung von Stipendien fürs Studium an der Universität Bozen);
- Gebot der Unterstützung nationaler Minderheiten in anderen Staaten;
- Materieller Übergang der Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Autobahn, Bahninfrastruktur, Flugplatz…) an das Land und Übernahme der betreffenden Zuständigkeiten;
- Mögliche Verankerung des Kollegialitätsprinzips (in der Landesregierung, evtl. auch in den Gemeinden etc.);
- Verpflichtung des Landes zur Gemeinwohlorientierung und zur Förderung regionaler Kreisläufe;
- Landesbezeichnung:
- Umbenennung der »Autonomen Provinz Bozen – Südtirol« in »Land Südtirol« (unter anderem in Anerkennung der Tatsache, dass sich Italien von den gewöhnlichen Provinzen verabschiedet hat);
- Änderung der offiziellen italienischen Landesbezeichnung in »Sudtirolo« (oder zumindest die Einführung dieser Bezeichnung neben der bestehenden);
- Ausnahme sämtlicher in Südtirol anwesender Institutionen und anderer Akteure, die Staatsflagge zu hissen; Ausnahme der Südtiroler BürgermeisterInnen von der Verpflichtung, die Trikolore umzuhängen;
- Abschaffung der Einschränkung, wonach nur der italienische Wortlaut von Gesetzen rechtswirksam ist;
- Eigenständige Definition öffentlicher Feiertage;
- Ermöglichung von affirmative action (positiver Diskriminierung);
- Eventuelle Regionsbürgerschaft bzw. Ansässigkeitsklauseln (zum Beispiel für den Immobilienerwerb);
- Gebot zur Dezentralisierung der Landesdienste;
- Gleichstellung der ladinischen Sprache im Landtag;
- Anspruch auf Gebrauch der ladinischen Sprache gegenüber der Landesverwaltung;
- Verpflichtung des Landes, Mehrsprachigkeit auch über gesetzliche Zwänge hinaus zu fördern (zum Beispiel in Verhandlungen mit privaten Akteuren, durch Förderungen etc.);
- Wege der Autonomiereform (Statutshoheit, Partizipation);
- Schaffung eines paritätisch beschickten Richterorgans zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Staat und Land (statt des Verfassungsgerichts);
- Übertragung der Zuständigkeit zur Umsetzung der Autonomie an den Landtag (keine staatlichen Durchführungsbestimmungen).
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