Bei den statistischen Regionen NUTS2 der EU ist die Region Trentino-Südtirol schon versenkt, ersetzt durch die beiden Länder. In der Realität geistert sie noch als eine Art politischer Zombie durch die Politik, ohne echte Funktion und Legitimation, allein aufgrund eines strategischen Kalküls, jenem der Sicherung der Autonomie des Trentino.
Die Region Trentino-Südtirol ist mit dem 1. Autonomiestatut von 1948 geschaffen worden, worin sie noch mit »Trentino-Tiroler Etschland« bezeichnet wurde. Der Pariser Vertrag von 1946 sieht explizit keine Region vor, sondern »die Ausübung einer autonomen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt der Bevölkerung für den Bereich ihrer Gebiete« (P.2), allerdings wird das Bezugsterritorium nicht genau abgegrenzt, sondern: »….der Rahmen, in welchem die besagte Autonomie Anwendung findet, wird noch bestimmt.« Diese Schludrigkeit erlaubte die Erfindung der Region.
Es war Alcide Degasperi, der 1946/47 sein Trentino geschickt an den Autonomiezug Südtirols ankoppelte, ein Klotz am Bein bis heute. Tatsächlich ist die Autonomie des Trentino von den anderen Nachbarregionen jüngst wieder in Frage gestellt worden. Doch hat Degasperis Erfindung vor allem den Südtiroler Anspruch auf echte, vollumfängliche Autonomie immer wieder frustriert. Dies war während des 1. Autonomiestatuts 1948-1972 besonders spürbar, als eine italienische Mehrheit in der Region die eigentliche Macht ausübte, setzte sich in reduziertem Ausmaß mit dem 2. Autonomiestatut fort.
Trotz der Paket-Autonomie von 1972, die unter dem Motto »Los von Trient« betrieben worden war, und der Reform des Autonomiestatuts von 2001, die die beiden Landtage als ursprüngliche Landesparlamente konstituiert hat, ist die Region als historisch überholter Apparat bis heute aufrecht geblieben.
In Zeiten verstärkter Rationalisierung der öffentlichen Finanzen und Abschlankung der bürokratischen Apparate ist eine solche »Supra-Region« auch aus Gründen der Sparsamkeit nicht mehr zu rechtfertigen. Keine der heute von der Region ausgeübten Kompetenzen kann nicht mit mehr Kompetenz und demokratischer Legitimation von den beiden Ländern ausgeübt werden, schon gar nicht ur-demokratische Regelungsbefugnisse wie die Gemeindeordnung.
Schon aus Gründen demokratischer Legitimation ist die Region heute grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie ist 1948 gegen den Willen der Südtiroler und den Geist des Pariser Vertrags eingerichtet worden und konnte 1972 im Zuge des Kompromisses der Paketautonomie nicht entsorgt werden. Man kann davon ausgehen, dass bei einer freien Abstimmung die Region mit breiter Mehrheit abgelehnt würde, auch viele Italiener Südtirols sehen keinen Sinn mehr darin. Für Südtirol brächte diese Lösung einen Zugewinn an Selbstregierung, für Italien eine Einsparung öffentlicher Finanzen, auch fürs Trentino mehr faktische Autonomie. Für die Gewährleistung ihrer Autonomie ist Südtirol nicht zuständig, Trient muss Rom selbst überzeugen. Wenn die Konstruktion der Autonomie auf der demokratischen Zustimmung der betroffenen Bevölkerung beruhen soll, ist nicht einzusehen, warum der Südtiroler Bevölkerung eine solche Institution in æternum aufgezwungen werden soll.
Dies bedeutet nicht, dass andere Formen der freiwilligen Zusammenarbeit mit dem Trentino nicht an ihre Stelle treten können. Auf politischer Ebene gibt es bereits zwei Vorschläge: zum einen den Entwurf der Trentiner Professoren Postal, Carli und Toniatti für ein drittes Autonomiestatut vom Juni 2013 (im Auftrag der Provinz Trient), zum anderen der Verfassungsgesetzentwurf Nr. 32 von Zeller und Berger zur Gewährung der Vollautonomie vom 15. März 2013. Die Trentiner (Entwurf Postal/Carli/Toniatti, S.11) schlagen eine »Regionale Union« zweier »Autonomer Gemeinschaften« Trentino und Südtirol vor, mit einer Versammlung, die kein Regionalrat mehr, sondern eine bloß bilaterale Versammlung ist (wie der Dreierlandtag heute). Diese Regionale Union hätte als einzige Gesetzgebungszuständigkeit die Regelung der Zusammenarbeit auf gemeinsamen Interessensgebieten. Die Regionalgesetze wären bloße Abkommen zwischen den beiden Autonomen Gemeinschaften, die mit getrennter Abstimmung abgesegnet würden. Der Vorsitz der Regionalen Union rotiert zur Halbzeit der Legislatur zwischen Bozen und Trient, die Regionalregierung besteht nur aus den beiden Landeshauptleuten. Die Regionale Union hat keinen organisatorischen Unterbau mehr und wird von den beiden Autonomen Gemeinschaften finanziert. Konkret ist sie nicht viel mehr als die die heutige Euregio, ergänzt mit einer parlamentarischen Versammlung. Eine beachtliche Innovation, die im Trentino scharf kritisiert worden ist.
Berger und Zellers Vorschlag geht in dieselbe Richtung, nämlich würde die heutige Region ihrer Gesetz- und Verwaltungsbefugnisse komplett entkleidet: »Die Region ist das Organ der Beratung, Planung und Koordination auf allen Sachgebieten der dem Trentino und Südtirol gemeinsamen Interessen« (Art.4). Die Region als Koordinierungsinstanz würde auch direkt von den beiden Autonomen Provinzen finanziert (VGE Nr.32/2015, Art. 33, im Autonomiestatut Art.69). Die Benennung der Organe bliebe bei Zeller und Berger die alte.
Natürlich könnte man auch weitergehen, nämlich die heutige Region ersatzlos streichen und ins Autonomiestatut eine Kann-Bestimmung einfügen, die es den beiden (neuen) Autonomen Regionen Trentino und Südtirol erlaubte, frei Formen der Zusammenarbeit mit eigenen bilateralen Strukturen ohne verfassungsrechtlichen Zwang zu errichten. Die Abschaffung der heutigen Region hätte nämlich keinesfalls den Abbruch der Zusammenarbeit dieser zwei Nachbarn zur Folge. Sie würde in einem Koordinierungsorgan (Berger/Zeller), in einer bilateralen Versammlung (Toniatti/Postal/Carli) oder in einer neuen, frei vereinbarten Form etwa im Rahmen der EVTZ fortgesetzt. Als politisches Korsett für die eigenständige Autonomie Südtirols wäre sie aber definitiv passé.
Fazit für die anstehende Autonomiereform: Die Schaffung einer eigenständigen Autonomen Region Südtirol ist überfällig und bedeutet keineswegs die Auflösung bestehender Formen der institutionellen Zusammenarbeit zwischen Südtirol und dem Trentino. Regionalrat und Regionalausschuss können durch ein frei geregeltes Koordinierungsorgan ersetzt werden. Die Zusammenarbeit kann, wo es Sinn macht, auch zwischen zwei eigenständigen Autonomen Regionen Trentino und Südtirol in Form und Inhalt vereinbart werden, die von den politischen Vertretungen der beiden Länder in freier demokratischer Entscheidung für richtig befunden werden.
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