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VGH: Nationale Einheit ist ewig!

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Vor wenigen Monaten hatte sich das italienische Verfassungsgericht mit den Gesetzen der Region Venetien befasst, die die Einberufung zweier nicht bindender Volksbefragungen vorsahen. Damit wollte die Region in Erfahrung bringen, ob sich die Bürgerinnen und Bürger eine Autonomie (oder zumindest gewisse Formen von Autonomie), eine Neuverhandlung der Finanzen mit dem Zentralstaat oder aber die Schaffung eines unabhängigen Staates wünschen. Nachdem die Befragungen nicht bindend gewesen wären, möchte man davon ausgehen, dass sie in einem demokratischen Land möglich sein müssten — schließlich wollten der regionale Gesetzgeber und die Regionalregierung nichts anderes, als eine demokratisch einwandfrei zustandegekommene Rückmeldung über politische Zielvorstellungen der Bevölkerung.

Das römische Verfassungsgericht machte jedoch beiden Gesetzen den Garaus:

  • Die Befragung zur Eigenstaatlichkeit verstoße gegen das Prinzip der nationalen Einheit, das in der Verfassung festgeschrieben ist;
  • Zur Autonomie dürfe man die Bevölkerung nicht befragen, weil für die Verleihung dieses Sonderstatusses eine Verfassungsänderung nötig wäre. Zu Themen aber, zu deren Umsetzung eine Verfassungsänderung erforderlich wäre, dürfe Venetien — so die Verfassungsrichter — die Bevölkerung nicht befragen;
  • Eine Befragung über die Neuverhandlung der Finanzen sei vom Autonomiestatut der Region Venetien nicht vorgesehen, weshalb auch diese hinfällig sei;
  • Lediglich über die Verleihung beschränkter Formen von Autonomie — die kein Sonderstatut erfordern — dürfe die Region Venetien ihre Bürgerinnen und Bürger befragen.

Aus demokratischer Sicht ist eine derart restriktive Auslegung von beratenden Mitentscheidungsinstrumenten bedenklich.

Es kommt aber noch wesentlich schlimmer: Wie das Verfassungsgericht im Urteil festschrieb, sei die Einheit der Republik eines jener essentiellen Bestandteile der Verfassungsordnung, die der Möglichkeit einer Verfassungsrevision entzogen seien. Die Richter legten somit eigenmächtig — auf dem Weg der Interpretation und ohne demokratische Zustimmung des Parlaments — eine Ewigkeitsklausel über das Prinzip der staatlichen Unteilbarkeit, ein Prinzip, das selbst der Landeshauptmann als undemokratisch bezeichnet hatte.

Im Falle Kataloniens argumentiert der Zentralstaat mitunter damit, dass die Auflösung der staatlichen Einheit eine Verfassungsänderung erfordert, sich die KatalanInnen aber auf diesem legalen Weg für ihre staatliche Unabhängigkeit einsetzen könnten. Auch das spanische Verfassungsgericht sah das so. Die Verfassungsänderung ist ein theoretischer Weg, der nationalen Minderheiten offensteht, aufgrund ihrer Minderheitensituation aber faktisch einem verfassungsrechtlichen Gefängnis gleichkommt, da sie in Zentralparlamenten zahlenmäßig nicht ausreichend vertreten sind. Auf diese Problematik machte bei einer Tagung in Innsbruck ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des spanischen Verfassungsgerichts aufmerksam.

In Italien jedoch steht nach dem oben erwähnten Urteil nicht einmal mehr die theoretische Möglichkeit einer Verfassungsänderung offen, da eine handvoll Richter das Prinzip der nationalen Einheit jeglichem demokratischen Zugriff entzogen haben. Als wäre es gottgegeben. Selbst bei einer — nicht zu erwartenden — Zustimmung von 100% des italienischen Parlaments ließe sich die Unteilbarkeit des Staates nicht aufheben.

Um etwa die Loslösung Südtirols von Italien zu erreichen stehen demnach keinerlei legale und demokratische Mittel zur Verfügung; zumindest nach italienischem Recht befinden wir uns auf immer und ewig in einer unauflösbaren Zwangsehe mit diesem Staat. Höchstens internationales Recht kann hier noch helfen — oder ziviler Ungehorsam.

Demokratie sieht jedenfalls anders aus. Wenn Verfassungsvorschriften nach Gutdünken weniger, nicht gewählter Personen, der Entscheidung des Souveräns und dem Widerstreit der Staatsgewalten entzogen wird, erinnert dies immer mehr an einen autoritären Staat.

Cëla enghe: 01 02 03 04



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Comentârs

28 responses to “VGH: Nationale Einheit ist ewig!”

  1. libertè avatar
    libertè

    So ein Witz!

    1. pérvasion avatar

      Leider nicht…

  2. G.P. avatar
    G.P.

    Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen. (Hermann Hesse)

  3. gorgias avatar
    gorgias

    Den Begriff Ewigkeitsklausel habe ich bis jetzt nur im Zusammenhang mit dem deutschen Grundgesetzt gehört. Diese sieht zwar nicht vor dass die ersten 20 Artikel, die unter der Ewigkeitsklausel fallen, unter keinen Umständen mehr verändert werden können (sondern nur durch eine vollständige Neufassung des Grundgesetztes), jedoch steht auch diese unter Kritik.

    Ich glaube das ganze kann man hier nur rechtsphilosophisch Angehen, wie es dieser schöne Absatz aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel zum Ausdruck bringt:

    [ … ] ist es auch juristisch völlig unmöglich, dass der Mensch zwar etwas in Kraft setzen, es aber nicht mittels desselben Mechanismus wieder aufheben können soll. Von daher kann die Ewigkeitsgarantie formell nie mehr als eine Deklaration sein und nur in Bezug auf die Validität von Gesetzen oder auch anderen GrundgesetzarItikeln tatsächlich Wirksamkeit entfalten.

    1. niwo avatar
      niwo

      Von daher kann die Ewigkeitsgarantie formell nie mehr als eine Deklaration sein und nur in Bezug auf die Validität von Gesetzen oder auch anderen GrundgesetzarItikeln tatsächlich Wirksamkeit entfalten.

      Ich sehe das ähnlich wie gorgias. Ein rechtsphilosophischer Ansatz, der sich letztendlich nicht über den Willen eines demokratisch gewählten Parlamentes stellen kann.
      Werden Verfassungsgrundsätze, die von Menschen geschaffen wurden, der Veränderbarkeit durch eben diese Menschen entzogen, sprechen wir nicht mehr von demokratischer Legitimation, sondern von religiöser oder göttlicher Legitimation. Dies wirft uns demokratiepolitisch einige Jahrhunderte zurück.

      Zwei Anmerkungen:

      1) Wir müssen uns im klaren sein, dass derselbe Verfassungsgerichtshof in Zukunft im Rahmen einer wesentlich zentralistischeren Verfassung über Konflikte zwischen Südtirol und Zentralstaat entscheiden wird. Keine rosigen Aussichten für Südtirol. Von SVP-Parlamentariern und Landesregierung wird dieser Sachverhalt systematisch schöngeredet.

      2) Angesichts des obigen Urteils wäre es angebracht, dass der Südtiroler Landtag hier eine Gegenposition deponiert und zwar die Auffassung dass letztendlich der Souverän, auch im regionalen Kontext über staatliche Zugehörigkeiten entscheidet, da alles andere demokratiepolitisch nicht akzeptabel ist.

      3) Demokratie lebt auch davon, dass man bestimmte Wünsche, Prinzipien oder Forderung auch ohne formalrechtliche Zuständigkeit deponiert. Bei Erfolg verwandeln sich diese Forderungen in Rechte. Es gilt: Rechte sind politisch erfolgreiche Forderungen (siehe: http://www.brennerbasisdemokratie.eu/?p=21466)

      1. ProEuregio avatar
        ProEuregio

        … 2) Angesichts des obigen Urteils wäre es angebracht, dass der Südtiroler Landtag hier eine Gegenposition deponiert und zwar die Auffassung dass letztendlich der Souverän, auch im regionalen Kontext über staatliche Zugehörigkeiten entscheidet, da alles andere demokratiepolitisch nicht akzeptabel ist. …
        – Und wo liest oder hört man dies sonst irgendwo ? – Volle Zustimmung zur Befassung vonseiten Simon und Niwo !
        Die SogenannteVolksPartei ist zur Stunde mit sich selbst beschäftigt, das Stimmvolk wohl ebenfalls, – Zukunftsvisionen? “Nie gehört ! – So hat ein VGH in Rom leichtes Spiel, – bei der Verarschung des “obersten Souveräns” !
        – Und solange die EU von solchen Nationen und Nationalisten zusammengesetzt ist, sehe ich nicht die geringste Chance für Zukunftsfähigkeit im globalen Gefüge !

      2. pérvasion avatar

        Ein rechtsphilosophischer Ansatz, der sich letztendlich nicht über den Willen eines demokratisch gewählten Parlamentes stellen kann.

        Möglicherweise ist es so, doch dann kommt es immerhin zu einem Konflikt zwischen den Staatsgewalten. Es ist ja sowieso kaum zu erwarten, dass das italienische Parlament die nationale Einheit aus der Verfassung streicht. Mit ihrer Feststellung haben die Richter (zumindest) ein weiteres Hemmnis eingebaut.

        Zu Deutschland sehe ich ebenfalls noch ein paar Unterschiede:

        • Dort steht die Ewigkeitsklausel im Grundgesetz und wurde nicht durch eine Handvoll Richter eingeführt;
        • Sie betrifft tatsächlich Grundsätzliches wie Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Mitwirkung der Bundesländer, während sie in Italien ein überholtes Konzept wie die nationale Einheit umfasst;
        • In Deutschland ist ausdrücklich die Abschaffung des gesamten Grundgesetzes einschließlich der Ewigkeitsklausel möglich, sobald man sich eine neue Verfassung gibt;
        • Die deutsche Ewigkeitsklausel wurde kurz nach dem 2. Weltkrieg unter dem Eindruck der Nazi-Diktatur eingeführt, um einen »Rückfall« zu vermeiden, in Italien wurde sie 2015 »hineininterpretiert«;
        • Durch die zeitliche Distanz sehen möglicherweise auch die Verfassungsrichter in Deutschland die Ewigkeitsklausel inzwischen als überholt und unhaltbar an, während wir nun wissen, dass italienische Verfassungsrichter auch im Jahr 2015 an die ewige Unteilbarkeit glauben.

        Mein Fazit ist (wie im Artikel erwähnt) natürlich nicht, dass man sich einer derartigen quasi-theokratischen Auffassung in einer Demokratie unterordnen sollte.

      3. libertè avatar
        libertè

        Pervasion natürlich sollte man Verfassungsgrundsätze der Demokratie nicht unterordnen.

      4. pérvasion avatar

        Angesichts des obigen Urteils wäre es angebracht, dass der Südtiroler Landtag hier eine Gegenposition deponiert

        Das sehe ich genauso.

      5. @Schierhangl avatar
        @Schierhangl

        Nur mal so zum Nachdenken:

  4. Tirola Bua avatar
    Tirola Bua

    Wie nennt man einen Staat, der sich über den Willen des Volkes stellt und in Gutsherrenart entscheidet? Faschistischer Willkürstaat vielleicht?

    1. a&a&a avatar
      a&a&a

      Italien

      1. @Schierhangl avatar
        @Schierhangl

        ISIS?

      2. pérvasion avatar

        Schierhangl scheint als echter Demokrat kein Problem mit der Ewigkeitsklausel zu haben.

      3. @Schierhangl avatar
        @Schierhangl

        @Pervasion
        ISIS ist ein Staat, der sich über den Willen des Volkes stellt und in Gutsherrenmanier entscheidet, wie Tirola Bua richtig bemerkt ein faschistischer Willkürstaat. Ich habe mich in keinerlei Hinsicht auf Ewigkeitsklauseln oder irgendwelche europäische Nationalstaaten bezogen. Darüber hinaus habe ich das Wort mit einem Fragezeichen versehen, da ich der Meinung bin, dass auch im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung “Daesh” zu verwenden, was so viel heisst wie Zum “Deutschlandfunk” sagte Bente Scheller von der Heinrich-Böll-Stiftung, dass Terroristen diese Abkürzung als despektierlich empfinden würden. Im Arabischen könne das Wort verschieden gebraucht werden. Beispielsweise bezeichnet Daesh/Daish Leute als “Fanatiker”, “jemand, der anderen seinen Willen aufzwingt” oder “jemand, der Zwietracht sät”. http://www.merkur.de/politik/daesh-heisst-begriff-warum-wird-zusammenhang-is-oder-isis-verwendet-zr-5883831.html
        Demokratie setzt Besonnenheit voraus und keine Schnellschusslogik. Deswegen bitte ich darum zuerst zu denken und dann zu schreiben.
        “Denken ist schwer, darum urteilen die meisten.”

        Carl Gustav Jung

        Zum Thema Grenzziehungen sagt Michel Houellebecq

        …Wer hat die Spinnerei in unsere Köpfe gepflanzt, dass Grenzen eine urige Absurdität seien und Beleg eines üblen und widerlichen Nationalismus?

        Die Schuld kann breit geteilt werden.

        Welche politische Führung hat Frankreich dazu veranlasst, lächerliche und teure militärische Operationen durchzuführen, deren Hauptkonsequenz war, den Irak und Libyen ins Chaos zu stürzen? Und welche politische Führung war bis vor Kurzem nah daran, das gleiche in Syrien zu tun?

        Das offensichtliche Fazit ist vernichtend, leider. Seit 10 (20? 30?) Jahren haben unsere Regierungen auf erbärmliche und systematische Weise bei ihrer wichtigsten Aufgabe versagt: …..

        http://www.rolandtichy.de/feuilleton/medien/michel-houellebecq-setzt-auf-direkte-demokratie-viktor-orban-auf-die-vier-visegrad-staaten/

      4. pérvasion avatar

        Ich habe mich in keinerlei Hinsicht auf Ewigkeitsklauseln oder irgendwelche europäische Nationalstaaten bezogen.

        Genau das meinte ich ja. In diesem Artikel und auch in der Diskussion geht es um Ewigkeitsklausel bezüglich »nationaler Einheit«, und du gehst nicht im Mindesten darauf ein. Ich gehe also davon aus, dass dich das Thema nicht interessiert oder/aber dass dich die Ewigkeitsklausel nicht stört? (Und wenn ich falsch liege: Wie ist denn nun deine Meinung dazu?)

    2. @Schierhangl avatar
      @Schierhangl

      @pervasion
      Du behauptest also, dass Italien ein faschistischer Willkürstaat ist?

      1. pérvasion avatar

        Wo behaupte ich das?

      2. @Schierhangl avatar
        @Schierhangl

        Nun:
        Niemand hat sich hier bisher von der Aussage von a&a&a distanziert.

        Die ich rief, die Geister,
        werd ich nun nicht los.

      3. pérvasion avatar

        Auch a&a&a hat Italien nicht einen faschistischen Willkürstaat genannt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

        Mal davon abgesehen, dass ich mich nicht von Aussagen anderer distanzieren muss.

        Du hast allerdings meine Fragen noch immer nicht beantwortet. Aber vielleicht ist es auch sinnlos, mit dir eine ernsthafte Diskussion führen zu wollen.

      4. @Schierhangl avatar
        @Schierhangl

        Es gibt kein Recht der Armenier, unter Armeniern zu leben. Es gibt aber ein Recht für armenische Bürger ihres Gemeinwesens, Gleiche unter Gleichen zu sein, nicht benachteiligt zu werden, ja auch ihre eigene Sprache und Kultur zu pflegen. Das sind Bürgerrechte, Rechte der Einzelnen gegen jede Vormacht. Das sogenannte Selbstbestimmungsrecht hat unter anderem als Alibi für Homogenität gedient, und Homogenität heißt immer die Ausweisung oder Unterdrückung von Minderheiten.

        Ich betrachte Selbstbestimmung als einen kontinuierlichen Prozess der Aufklärung und Emanzipation im Rahmen eines Rechtsstaats unabhängig der coleur.
        Im Gegensatz zu liberte bin ich der Meinung das sich Demokratie sehrwohl im Rahmen der Verfassung bewegen muss.
        So müssen auch plebiszitäre Entscheidungen verfassungskonform sein.
        Ich halte es für vermessen aufgrund einer Klausel eines Gesetzes die gesamte demokratische Legitimation einer Körperschaft in Frage zu stellen.

        Ich beantworte Deine Frage nicht, da Gefahr für Demokratie gänzlich woanders zu suchen ist.

        P.S.:
        @liberte
        http://humaneconomy.it/deutsch/

      5. pérvasion avatar

        Ich beantworte Deine Frage nicht, da Gefahr für Demokratie gänzlich woanders zu suchen ist.

        Danke, damit ist meine Frage auch schon beantwortet. Nämlich so.

  5. @Schierhangl avatar
    @Schierhangl

    Vorschlag:
    Innerhalb Euregio Tirol/Tirols könnte man beginnen konsequent Trient/Lienz/Innbruck/Bozen anstatt Trentino, Osttirol….zu verwenden.

    1. pérvasion avatar

      Das ist ja mal eine Top-Lösung. Die Verfassungsrichter werden Augen machen ;-)

    2. @Schierhangl avatar
      @Schierhangl

      Denkst du, dass es Klagen vor dem Verfassugsgericht gibt, wenn man in Blog-oder Zeitungsberichten die Namen der Städte anstatt der Länder/Bezirke verwendet?
      Klarer Fall: Die Krake der Besatzungsmacht hat schon wieder zugeschlagen./Ironie aus.

      1. hunter avatar
        hunter

        Das muss man jetzt nicht verstehen, oder?

  6. pérvasion avatar

    Ich möchte übrigens sehen was passieren würde, wenn etwa ein vom Land bestelltes Gericht (Hypothese) entscheiden würde, dass u.a. Proporz und getrennte Schule für immer von jeglicher Autonomiereform ausgenommen sind. Die Entrüstung (auch meine) wäre wohl grenzenlos.

  7. Hubert Trocker avatar
    Hubert Trocker

    was ist schon ewig? Wer Solches verbreitet ist ein Schwachsinniger.
    Die Welt dreht sich und starker Wille versetzt Berge.
    Wenn das Manche in Rom und Bozen nicht verstehen wollen – ihre Sache,
    aber Selbst Dummheit ist nicht ewig, denn spätestens das Sterben unterbricht diesen Status.

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