Artikel 99 des Autonomiestatuts schreibt fest, dass die deutsche und die italienische Sprache in Südtirol gleichgestellt sind. Umgesetzt ist diese Vorschrift bislang nur lückenhaft, etwa im Konsumentenschutz.
Aber auch als Amtssprache war Italienisch bislang dem Deutschen übergeordnet: Laut Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut wäre die deutsche Sprache ausschließlich der ansässigen Minderheit, also italienischen StaatsbürgerInnen deutscher Muttersprache, vorbehalten. In Zeiten massiver Migrationsbewegugen hieße dies, die Südtiroler Mehrheitssprache quasi als »rezessiv« abzustempeln — während für »neue Südtirolerinnen«, selbst aus dem deutschsprachigen Ausland, kein Anspruch auf Gebrauch der deutschen Sprache bestanden hätte.
Gleich zweimal musste der EuGH Italien verurteilen, weil er diese Diskriminierung von EU-Bürgerinnen beim Gebrauch von Deutsch als Gerichtssprache nicht akzeptiert. Darüberhinaus intervenierte auch die EU-Kommission in Rom.
Auf Druck der EU hat nun der italienische Ministerrat eine neue Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut genehmigt, die die Amtssprachen Deutsch und Italienisch auch für EU- und selbst für Nicht-EU-BürgerInnen gleichstellt.
Ein Teil des Autonomiestatuts von 1972 wird somit dank Europa endlich umgesetzt; dies ist eine in ihrer Wichtigkeit kaum zu überschätzende Voraussetzung zur Integration und Inklusion von neuen Südtirolerinnen in die mehrsprachige Realität unseres Landes. Auch sie haben fortan das Recht, im Amtsgebrauch zwischen Deutsch und Italienisch zu wählen.
Cëla enghe: 01
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