Mal wieder muss die Landesregierung gegen den Zentralstaat vorgehen, weil der sich nicht um die vorgeschriebene Zweisprachigkeit schert. Wie das Landespresseamt mitteilt, handelt es sich um gleich zwei Polizeistellenwettbewerbe, bei denen vom Innenministerium die einschlägigen Autonomiebestimmungen missachtet wurden.
Der erste Wettbewerb habe bereits letztes Jahr stattgefunden, doch in der nun veröffentlichte Rangordnung schienen mehrere Bewerber auf, die statt des vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweises C nur den Nachweis D haben.
Der zweite angefochtene Wettbewerb sehe hingegen gar nur für eine der auf Südtirol bezogenen Stellen die Zweisprachigkeit vor.
Diese saloppe und minderheitenfeindliche Vorgehensweise ist an der Tagesordnung. Seit Jahrzehnten kämpft Südtirol vergeblich um eine »strukturelle« Anerkennung der eigenen Rechte, der Staat und seine Betriebe jedoch antworten mit sich dauernd wiederholenden Vertragsbrüchen und unerhörter Ignoranz.
Gerade erst hat das neue Astat-Sprachbarometer die wachsenden Schwierigkeiten der BürgerInnen hervorgehoben, gegenüber öffentlichen Ämtern und Behörden ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache geltend zu machen.
Einerseits gilt dem Land Respekt dafür, dass es immer und immer wieder auf die Einhaltung der einschlägigen Gesetze pocht, andererseits könnte man die für die regelmäßig wiederkehrenden Anfechtungen erforderlichen Energien und Steuermittel wesentlich besser einsetzen — zum Beispiel, wenn Südtirol eine eigene Landespolizei hätte. Diese unnachgiebig zu fordern, hat das Land bislang jedoch verabsäumt.
In den Redaktionsstuben des Tagblatts der Südtiroler wird man auf die Nachricht der Anfechtungen indes mit Kopfschütteln reagiert haben, ist man dort doch der Meinung, die Kenntnis der Landessprachen sei für die Verbrechensbekämpfung überflüssig.
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