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Skandalöse Antwort aus dem Präsidium.

Autor:a

ai

Ich habe Ihre E-mail erhalten, in der Sie Beschwerde darüber führen, dass bei der Polizei und bei der Finanzwache in Südtirol auf den Fahrzeugen dieser Einrichtungen und auf den Uniformen der Beamten die deutsche Sprache nur teilweise (bei der Staatspolizei) bzw. überhaupt nicht verwendet würde.

Dazu möchte ich festhalten, dass die von Ihnen vorgebrachte Beschwerde untersucht wurde und nach Ansicht der zuständigen Beschwerdestelle des Landes keine unmittelbare Verletzung Ihres persönlichen, subjektiven Rechtes auf den Gebrauch der deutschen Muttersprache Ihrerseits im Verkehr gegenüber und mit den genannten beiden Staatsorganen darstellt.

Ich bin ebenso der Meinung, dass im geschilderten Fall Ihnen gegenüber keine direkte Verletzung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen.

Der Landeshauptmann

Dr. Luis Durnwalder

Nicht nur wird hier von höchster Stelle bestätigt, dass uns die »Modellautonomie« nicht einmal eine vollwertige Zweisprachigkeit zusichert. Der Landeshauptmann sieht darin auch gar kein Problem — und somit freilich keinen Handlungsbedarf.

Es würde mich freuen, wenn jemand zu diesem skandalösen Schreiben (vom 26. Mai 2009) eine Landtagsanfrage machen würde. Darf man dies von den Grünen erwarten?



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Comentârs

26 responses to “Skandalöse Antwort aus dem Präsidium.”

  1. incredul[o] avatar

    Domanda da 100 milioni di dollari. Purtroppo non siedo in Consiglio provinciale… ;-D

  2. be brave avatar
    be brave

    pérvasion, ich weiß du hast eine abneigung gegen bestimmte pol. bewegungen usw., aber du weißt genauso gut wie wir alle hier wer die zwei parteien sind die schaun dass alles ein bissl kontrolliert wird diesbezüglich, und das ist sicher nicht die von dir vorgeschlagene partei, noch die partei von der du die antwort bekamst.

  3. be brave avatar
    be brave

    aber danke dass du dies hier aufzeigst und die anfrage gemacht hast, manche lobeshymnen müssen halt bald vom letzten gutgläubigen auch mal überdenkt werden wenn er sich autnomiemäßig in europa umschaut und was sich in den letzten jahren im gegensatz zu uns hier getan hat.

  4. andreas avatar
    andreas

    @pérvasion: Ich kann nichts skandalöses im Antwortschreiben finden. Ich finde deinen Artikel reißerisch formuliert.

    Wenn du tatsächlich der Meinung bist, dass einsprachige italienische Aufschriften auf Polizei und Finanzwache deine Persönlichkeitsrechte in Bezug auf Muttersprache einschränken bzw. verletzen DANN,

    … musst du wohl auch zwangsweise der Meinung sein der italienische Staat will alle rauchenden deutschsprachigen Südtiroler töten (reißerisch formuliert) oder zumindest deren Gesundheit schädigen will, da auf den Zigarettenpackungen die Warnhinweise auch nur auf italienisch druff stehen.

    … eigentlich finde ich deine Anfrage schon ziemlich verkrampft und kleinlich. Wer sich an so was stört hat’s nicht leicht in dieser Welt … ich will damit nicht beleidigen, ich kann mir gut vorstellen, dass es so ist.

  5. pérvasion avatar

    @ andreas: Keine Sorge, ich leide nicht darunter, schon gar nicht physisch, höchstens »politisch«. Ich bleibe jedoch dabei: Es ist für unser Land, das sich rühmt, eine Vorzeigeautonomie zu besitzen schlicht und ergreifend skandalös, dass der gesetzliche Rahmen für eine vollwertige Gleichstellung der Sprachen nicht ausreicht. Nicht einmal im öffentlichen Bereich. Ich muss nicht hinzufügen, dass eine solche Antwort in Katalonien unvorstellbar wäre.

    Dem Landeshauptmann stimme ich zu, dass hier keine »direkte« Verletzung des Gebrauchs auf Muttersprache vorliegt. Es ist aber verblüffend und beschämend, mit welcher Selbstverständlichkeit hier nahegelegt wird, alles was über das »persönliche, subjektive« hinausgeht, brauche auch gar nicht zweisprachig zu sein, selbst in einem sensiblen Bereich wie dem polizeilichen.

    Übrigens wäre ich gespannt, welcher Wind aus Rom käme, wenn etwa die Stadtpolizei in Brixen ihre Wagen nur auf Deutsch beschriftet, wozu sie laut Landeshauptmann ja das Recht hätte. Nicht missverstehen: Ich wäre gegen eine derartige Maßnahme, doch allein die Vorstellung reicht. Wahrscheinlich würde unseren italienischen Mitbürgern auch niemand »Kleinlichkeit« vorwerfen, doch viele sind es wohl schon gewohnt, dass wir als Minderheit keine Gleichstellung einfordern dürfen — anders kann ich mir deinen Vorwurf auch gar nicht erklären.

    Was übrigens die Zigarettenpackungen betrifft, habe ich bereits darüber geschrieben.

    @ be brave: Mit meiner »Abneigung« gegen gewisse politische Bewegungen hast du sicher Recht. Mir ist jetzt aber eigentlich egal, wer dieses Thema in den Landtag bringt — wenn es die STF, die F oder die Union macht, soll es mir sehr recht sein. Mein obiger Hinweis war eine dahingehende Provokation, dass die Grünen unter anderem die politische Kompetenz für »Mehrsprachigkeit« für sich beanspruchen. Dann sollte man auch erwarten dürfen, dass sie in einem Fall wie dem vorliegenden aktiv werden. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  6. be brave avatar
    be brave

    @pérvasion
    ich genieße es immer nach graubünden zu fahren und dort z.b auf tankstellen die aufschriften in rätoromanisch zu sehen, weil dort eben ein großteil der leute rätoromanischen ursprungs ist und diese sprache spricht. wenn man dort zigaretten kauft, dann weiß man auch was respekt vor mehreren sprachen bedeutet, und es wirkt einladend statt ausladend (wobei ich natürlich hier nicht vom gesundheitlichen aspekt sprechel;)). es darf auch nicht soweit kommen, dass man nur weil man bestimmte rechte einfordert, von einem “ethnischen konflikt” spricht, den es zum glück in dieser weise wie von bestimmten leuten herbeigeredet, nicht gibt.
    was es aber in zukunft geben sollte ist respekt vor der kultur des anderen, diesen respekt hat italien uns gegenüber nie gezeigt, das was erreicht wurde haben wir mutigen politikern in südtirol und jenen im staatsgebiet österreich zu verdanken. man kann sich ausmalen was passiert wäre und wo wir heute stehen würden, hätte südtirol keine schutzmacht österreich.

  7. B.- avatar
    B.-

    die exekutive ist zuständig die gesetze auszulegen und anzuwenden. wenn man sich nun an diese wendet und eine anfrage stellt wird sie gemäss ihrer kompetenz genau eine solche auskunft geben. mehr darf sie nicht tun. ob es nun politisch korrekt ist, darüber hat die exekutive nicht zu entscheiden. questa è la divisione dei poteri, bellezza !

    genausowenig kann ein zu recht verurteilter straftäter sich beim richter darüber beschweren, dass sein vergehen im strafgesetzbuch drinnen steht. wenn man es als skandalös empfindet, dass der richter nicht einfach neue straftatbestände dazuerfindet müsste man die gewaltenteilung noch mal überdenken.

    stösst du dich an einer vorschrift, geh zur legislative.

  8. B.- avatar
    B.-

    was es aber in zukunft geben sollte ist respekt vor der kultur des anderen, diesen respekt hat italien uns gegenüber nie gezeigt

    das ist falsch

  9. be brave avatar
    be brave

    @B.

    einfach einen satz hinzuknallen ist schwach. bis auf gegenbeweis haben wir das was wir erreicht haben nur auf internationalen druck hin (durch die einbringung österreichs) erreicht. lies es nach, in zahlreichen büchern, schriften und dokumenten. dass uns dann nicht alle italienischen politiker usw. nur schlecht gesinnt waren, ist eine andere sache. aber bringe hier den beweis, dass ohne die intervention österreichs und die arbeit südtiroler politiker etwas erreicht worden wäre – allein von seiten italiens. ich warte.

  10. B.- avatar
    B.-

    1. woher nimmt sich jemand die macht seine aussage als die wahrheit bis zum gegenbeweis zu erklären ?

    2. ein territorium kann keinen respekt zeigen, nur menschen. wer ist also “italien” in der bis zum gegenbeweis wahren aussage ?

    3. ein vertrag setzt den konsens beider seiten voraus. wenn “italien” also die volksvertretung ist, so haben uns zwei drittel der senatoren und zwei drittel der abgeordneten mit der autonomie ihren respekt erwiesen.

    4. dass “italien” nicht zu uns gekommen ist um uns das sonderstatut anzubieten beinhaltete die falsche aussage, wie im zweiten kommentar impliziert, zu keiner zeit.

  11. dauergast avatar
    dauergast

    Dass das Verfassungsgericht der Anfechtung stattgegeben hat, zeigt einmal mehr, welch eine Ausnahme der Südtiroler Minderheitenschutz im italienischen System darstellt. Anders ausgedrückt: wie sehr wir die Schutzmechanismen der Autonomie den internationalen Verträgen, der Schutzmachtfunktion Österreichs und dem Einsatz der gesamten Bevölkerung, und wie wenig wir sie der italienischen Verfassung verdanken, die nach Auslegung des Gerichtes nicht einmal eine einzige Pflichtstunde in der Minderheitensprache hergibt.

    Leere Worte.

  12. be brave avatar
    be brave

    @B.
    ich nehme mir gar keine macht, es wäre schön wenn du meinen post sachlich beantworten würdest. zum punkt drei: die senatoren haben zugestimmt und nachher mit noch stärkeren italianisierungsversuchen, bis hinauf in die 60er jahre durch vermehrte zuwanderung und postenschacher nur für italiener, reagiert. bis bruno kreisky das problem zum zweiten mal vor die UNO brachte und es eine mehrheit für das aushandeln einer neuer lösung gab (paket). dies geschah nur auf internationalen druck hin, der staat italien (das ist also mit italien gemeint, wie man eigentlich von selbst verstehen sollte) hat also nur gehandelt als österreich und die UNO druck machten. und ich frage nochmal. hast du eine andere version der geschriebenen geschichte auf lager? dann würde ich sie mir gern anhören, man lernt ja nie aus.

  13. pérvasion avatar

    @B.:

    mehr darf sie nicht tun. ob es nun politisch korrekt ist, darüber hat die exekutive nicht zu entscheiden. questa è la divisione dei poteri, bellezza!

    Eine Regierung setzt nicht nur mechanisch Gesetze um, ist also nicht nur im engen Sinn »exekutiv«, sondern gibt auch die politische Marschroute vor. Aus Wikipedia:

    Die Regierung (…) leitet, lenkt und beaufsichtigt die staatliche Politik nach innen und außen.

  14. B.- avatar
    B.-

    wenn wir unseren staat jetzt auf wikipedia aufbauen anstatt auf der verfassung und die juristischen begriffe nach dem hausfrauendeutsch auslegen, dann werden wir über kurz oder lang die kannibalenstämme auf papua neuguinea für ihre rechtsordnung beneiden

  15. B.- avatar
    B.-

    zur “wahren aussage bis zum gegenbeweis”:

    aus den geschichtslektionen wird abgeleitet, dass italien für unsere kultur nie respekt gezeigt hat.

    das ist einfach falsch. respekt mag ja ein dehnbarer begriff sein. fakt ist dennoch, dass heute eine hohe toleranz zwischen den sprachgruppen herrscht. und wenn es zwischen den insitutionen zu konflikten kommt dürften diese meist gar nicht auf ethnischen grundlagen basieren.
    was ist der respekt den wir uns als menschen, nicht als institutionen wünschen?

  16. pérvasion avatar

    Ad Regierung:

    Mitte des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Sichtweise von der Regierung als reine Exekutive hin zur politischen Führung des Staates.

    (Wikipedia)

    aber auch:

    …in gewaltenteilenden Staaten die oberste, zentrale Exekutivgewalt; sie umfaßt im Unterschied zur vollziehenden Gewalt (Verwaltung) die leitende polit. Tätigkeit.

    (dtv Lexikon, F. A. Brockhaus GmbH, 1999)

    Also, lieber B., ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, aber nicht mittels herablassender Kommentare, sondern mit Argumenten.

  17. be brave avatar
    be brave

    @B.

    was bitte haben politische und geschichtliche fakten in erster linie mit dem problem zwischen den sprachgruppen am hut? genau den vorwurf, mit dem du hier konfrontierst, nämlich den staat auf wikipedia aufzubauen, scheinst du mit dieser oberflächlichen interpretationsweise selbst gerecht zu werden.ich weiß nicht inwieweit du mit der geschichte südtirols betraut bist. ich kann nur wiederholen, dass mein satz so stehengelassen werden kann. rein den politischn und geschichtlichen fakten zufolge hat der staat italien diesen respekt nie gezeigt.
    von wegen papa-neugiunea. du wirst doch hoffentlich nicht behaupten, dass in italien die rechtssprechung, das politische system mit korruption usw. besser sind als in papa-neugiunea?

  18. be brave avatar
    be brave

    der letzte satz war natürlich sarkastisch zu verstehen, aber im europäischen vergleich schneidet italien wie man weiß denkbar schlecht ab.
    so zum beispiel bei der korruption.

  19. Hotzenplotz avatar
    Hotzenplotz

    @B
    “die exekutive ist zuständig die gesetze auszulegen und anzuwenden. wenn man sich nun an diese wendet und eine anfrage stellt wird sie gemäss ihrer kompetenz genau eine solche auskunft geben. mehr darf sie nicht tun. ob es nun politisch korrekt ist, darüber hat die exekutive nicht zu entscheiden. questa è la divisione dei poteri, bellezza !”

    Du widersprichst Dir ja selbst. Wenn sie die Gesetze anzuwenden und zu interpretieren hat, dann gibt es ja sehr wohl einen Spielraum. Das Legaltätsprinzip ist bekanntlich durch das sog. Ermessen der Behörden gelockert (welches wiederum auf Ermächtigung durch generelle Normen fußt.)

    “stösst du dich an einer vorschrift, geh zur legislative.”

    Auch das ist ein Schmarren, mein Bester, denn dann geht man zu den Höchstgerichten (nach Ausschöpfung des Instanzenzuges). Also Judikative.

  20. B.- avatar
    B.-

    da hier von der südtiroler landesregierung gesprochen wird und nicht von irgendwelchen regierungen, irgendwelcher systeme in irgendwelchen staaten, verweisse ich auf Art. 54 des Sonderstatuts.

    selbstverständlich kann das gesetz den behörden bei der anwendung ermessen einräumen. das legalitätsprinzip wird dadurch abgeschwächt, dennoch kann das ermessen nicht so weit gehen, dass es rechtssetztend wird. damit liegt ermessensüberschreitung vor, welche rechtswidrig ist.

    man kann die letzte gerichtliche instanz entscheiden lassen wenn man glaubt die auslegung der exekutive sei falsch. glaubt man sie ist richtig bzw. bestätigt dies die letzte instanz > legislative

  21. Hotzenplotz avatar
    Hotzenplotz

    Na also, haben wir wieder etwas gelernt, nicht? Ob eine rechtswidrige Ermessensübertretung, ein absolut nichtiger Akt oder ein dem Legalitätsprinzip zur Genüge reichendes Verwaltungshandeln vorliegt, muss im Zweifel erstmal ermittelt werden.
    Nochmal allgemein zum besseren Verständnis: Gegen rechtswidrige individuelle Verwaltungsakte innerhalb des Fehlerkalküls können ordentliche Rechtsmittel und wenn die Voraussetzungen gegeben sind anschließend außerordentliche Rechtsmittel erhoben werden. Darunter die Beschwerden gegen individuelle Verwaltungsrechtsakte bei den Höchstgerichten (und selbst dann wäre unter Umständen noch ein Antrag an den EGMR denkbar). Aber auch gegen generelle Normen wie Verordnungen, Gesetze und transformierte Staatsverträge sind bei Verfassungswidrigkeit bzw. Gesetzeswidrigkeit die Höchstgerichte zuständig, die kassatorisch entscheiden (sog. negativer Gesetzgeber).

    “man kann die letzte gerichtliche instanz entscheiden lassen wenn man glaubt die auslegung der exekutive sei falsch. glaubt man sie ist richtig bzw. bestätigt dies die letzte instanz > legislative”

    Was Du hier von der Legislative ständig schwafelst habe ich noch nicht ganz verstanden, gerade Du hast doch weiter oben einen anderen Diskutanten sehr unhöflich auf das Gewaltenteilungsprinzip aufmerksam gemacht.

  22. pérvasion avatar

    Moment, ich kann schon nachvollziehen, dass mir der LH keine Antwort geben kann, die geltendem Recht widerspricht. Doch das ist ja auch gar nicht, was ich erwartet hatte oder was ich bemängle.

    Skandalös ist die Antwort m. E. deshalb, weil sich der LH der rechtlichen Einschätzung anschließt, ohne einen Lösungsansatz (oder ein Wort des Bedauerns) anzubieten.

    Nicht nur wird hier von höchster Stelle bestätigt, dass uns die »Modellautonomie« nicht einmal eine vollwertige Zweisprachigkeit zusichert. Der Landeshauptmann sieht darin auch gar kein Problem — und somit freilich keinen Handlungsbedarf.

  23. B.- avatar
    B.-

    wie gesagt, wenn man sich das in frage stehende subjektive recht einräumen lassen will, muss es von der legislative herbeigeführt werden. meine empfehlung geht deswegen immer noch weg von der landtagsanfrage (ausgenommen man möchte ausschliesslich um das bedauern des landeshauptmanns bitten) hin zur instititution die das problem lösen kann (römisches parlament/senat).
    meine bemerkung soll ja auch nicht die skandalösität der sache in frage stellen sondern nur den lösungsweg aufzeigen.

    zum anderen: ich schwafle nicht. ich akzeptiere wenn jemand in die diskussion einsteigt; wenn jemand kurze verwaltungsrechtslektionen gibt; wenn jemand mich um zusätzliche erläuterung bittet; ich akzeptiere nicht wenn meine ausführungen als geschwafle bezeichnet werden.
    wenn der andere dikutant eine meiner bemerkungen persönlich als unhöflich empfand kann dieser mich, mit verweis auf die aussage, darauf hinweisen.

  24. Ander79 avatar
    Ander79

    Also ich würde empfehlen, die Sache entspannt zu sehen. Das Büro des Landeshauptmanns hat die Sache immerhin prüfen lassen und beantwortet. Ich sehe die Sache ebenso wie der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin des LH, welche/r dir geantwortet hat.

    Dass unsere Autonomie noch verbesserungsfähig ist, lässt mich nicht an deren grundsätzlichen Qualität zweifeln. So wie vieles noch deutlich verbesserungsfähig wäre, z.B. der CO2-Verbrauch beim Klimahaus A. Ich sehe es jedenfalls so und bin ein Fan des Klimahauses und des Autonomie-Statutes. Wobei ich mich natürlich darüber freue, dass an der Verbesserung beider gearbeitet wird, insofern halte ich Deine Bemühungen für wertvoll.
    Auch wenn sie ein bisschen kleinkariert klingen mögen – ohne Drang zum Perfektionismus gibt’s kaum Fortschritt.

  25. pérvasion avatar

    Ich nenne es lieber Detailversessenheit. Und »Gott« steckt wie man weiß im Detail.

  26. geri avatar
    geri

    Für das Rechtsamt des Landes ist es halt einfacher, einem Bürger eine seltendumme Antwort zu schicken, als sich mit der Polizei anzulegen. Wundert mich gar nicht bei diesen Kuschern.

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