Es gibt eine marktkonforme Demokratie (O-Ton Angela Merkel) und es gibt eine zentralstaatkonforme Autonomie. Beides sind in sich Widersprüche.
Die zentralstaatkonforme Autonomie gibt es spätestens seit Amtsantritt von Landeshauptmann Kompatscher (SVP), und deren Maxime lautet: »Durch freiwillige Schrumpfung der Autonomie können Konflikte mit dem Zentralstaat vermieden werden.«
Ein perfektes Beispiel für diese Haltung war das Finanzabkommen: Vorangegangene Autonomieverletzungen durch Rom wurden darin einfach hingenommen und nachträglich »saniert«, der Verzicht zum Sieg umgedeutet. Das ist wie beim Wohnungseinbrecher, dem der Hausbesitzer »freiwillig« die Wertsachen aushändigt.
Im Mai hat man ein neues Landespersonalgesetz verabschiedet, das über Monate mit der Zentralregierung diskutiert wurde, damit die autonome Gesetzgebung möglichst allen römischen Wünschen gerecht wird.
Trotz der ausgiebigen Verhandlungen hat die »autonomiefreundliche« Regierung in Rom nun das Gesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten, weil es angeblich gegen die alleinige staatliche Zuständigkeit in der Sozialfürsorge verstößt. Der vom Land gewünschte Generationenvertrag, der Arbeitsplätze sichern soll, steht somit auf der Kippe.
Landeshauptmann Kompatscher und Landesrätin Deeg zeigen sich in einer Pressemeldung dennoch erfreut. Erfreut! Weil der Staat »nur« einen Punkt des neuen Gesetzes angefochten habe — eines Gesetzes, das von vornherein zentralstaatkonform geschrieben wurde.
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