Es war ein langer Weg: Von der Volksabstimmung bis zur Umsetzung des daraus hervorgegangenen Ergebnisses vergingen mehr als 10 Monate. Dazwischen lagen zwei gescheiterte Anläufe und eine Gemeinderatswahl.
Vom 22. August bis zum 5. September 2014 konnten sich die Malserinnen und Malser in einer amtlichen Abstimmung dazu äußern, ob das Ausbringen von Pestiziden auf ihrem Gemeindegebiet untersagt werden sollte — was sie ganz eindeutig bejahten. Sowohl im Vorfeld, als auch (und erst Recht) nach der Abstimmung wurden immer wieder Zweifel gestreut, ob die BürgerInnen überhaupt das Recht hätten, die euphemistisch als »Pflanzenschutzmittel« bezeichneten Gifte aus ihrer Umwelt zu verbannen.
Der Gemeinderat weigerte sich denn auch, den klar zum Ausdruck gebrachten demokratischen Willen der Bevölkerung umzusetzen, eine Mehrheit der »Volksvertreterinnen« revoltierte gegen den Auftrag derer, die sie repräsentieren sollten.
Konsequenterweise hielt diese hinterhältige Strategie der Kommunalpolitik bei den jüngsten Gemeinderatswahlen nicht stand: Diejenigen, die sich dem Ergebnis der Volksabstimmung verweigert hatten, wurden großteils abgewählt, während jene, die seine Umsetzung versprachen, ins Gemeindeparlament gewählt wurden.
So war zu erwarten, dass — wie nun mit 14 von 18 Stimmen geschehen — die Gemeindesatzung im Sinne eines Pestizidverbots geändert würde.
Das ist nicht zwangsläufig der Schlusspunkt unter dieser Angelegenheit: Gut möglich, dass gegen das Verbot Einspruch erhoben wird. Aufgabe der Gemeinde wird es jedoch sein, den Bevölkerungswillen gegen jeglichen Angriff zu verteidigen und die rechtlichen Möglichkeiten auszureizen, um ihm Genugtuung zu verschaffen.
Mals zeigt: Wenn Bürgerinnen ein Ziel beharrlich verfolgen, können in einer Demokratie stets politische Wege gefunden werden, um rechtliche Hürden zu überwinden.
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