Wie das Landespresseamt berichtet, beschloss die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung, Maßnahmen der länderübergreifenden Zolldirektion für Trentino und Südtirol anzufechten. Hinter diesem Konflikt verbirgt sich ein eklatantes und mustergültiges Beispiel für die mangelhafte Rechtsstaatlichkeit und für den Umgang zentralstaatlicher Institutionen mit der Südtirolautonomie.
Vor einigen Jahren hatte die italienische Agentur für Zollwesen in Missachtung der Autonomiebestimmungen beschlossen, die Zolldirektionen für Südtirol und Trentino aufzulösen und in einer neuen Regionaldirektion mit Sitz in Trient zu zentralisieren, die mit Jänner 2014 den Betrieb aufnehmen sollte. Dagegen klagte die Südtiroler Landesregierung vor dem Bozner Verwaltungsgericht und bekam Recht.
Offenbar ließ sich die Zollverwaltung davon jedoch nicht beeindrucken. So hat der Direktor der gesetzeswidrigen Regionaldirektion, dessen Ernennung vom Verwaltungsgericht ausdrücklich aufgehoben wurde, nun Personalentscheidungen gefällt. Die Landesregierung sieht sich gezwungen, auch dagegen gerichtlich vorzugehen.
Leider ist es keine Seltenheit, dass sich staatliche Institutionen — die zudem selbst die Einhaltung von Gesetzen überwachen sollten — über Autonomiebestimmungen hinwegsetzen. Fast schon systematisch missachten die Zentralregierungen der letzten Jahre die Autonomie als solche oder die damit verbundenen Finanzbestimmungen. Polizeiorgane, das Regierungskommissariat und sogar Gerichte verletzen mitunter jene Zweisprachigkeitsbestimmungen, deren Exekution sie eigentlich überwachen sollten.
Und nun dies: Eine staatliche Vollzugsbehörde wie der Zoll ignoriert nicht »nur« das Autonomiestatut, sondern auch noch einschlägige Gerichtsurteile. In einem Rechtsstaat müsste sowas eigentlich zu einem breiten Aufschrei und massiven, auch personellen Konsequenzen führen. Stattdessen muss das Land wieder Kraft und immer knapper werdende Geldmittel in einen Kampf gegen Windmühlen stecken.
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