In einem früheren Artikel hatte ich mich über zwei Dinge beklagt, an die ich mich in Südtirol einfach nicht gewöhnen möchte. Zum einen ist dies die Standardabsicherung der Stromanschlüsse auf 3 kW, zum anderen der Umgang mit Persönlichkeitsrechten in den Medien bzw. generell mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung.
Eine Reihe konkreter Anlassfälle hat nun wiederum meine Aufmerksamkeit auf diese beiden mittelalterlich anmutenden Missstände gelenkt. Gleichzeitig habe ich noch andere interessante Beobachtungen gemacht. Zeit für einen weiteren Sammelsurium-Artikel mit dem Charme eines Omnibusgesetzes.
Unter Strom
Am 11. Juni 2014 hat der Südtiroler Landtag mehrheitlich beschlossen, dass sich die Parlamentarier in Rom – die Südtiroler Autonomie reicht nämlich nicht so weit, um die Stärke von Stromanschlüssen selbst festlegen zu dürfen – für eine Erhöhung der Grundleistung von 3 auf 4,5 kW starkmachen mögen, bei gleichbleibendem Grundentgelt versteht sich. (Zur Erinnerung: der Standardanschluss in Nordtirol liegt bei 6 kW, in Deutschland angeblich gar bei 13 kW).
Da seit diesem Beschluss mittlerweile einige Monate ins Land gezogen sind, ohne dass man in der Angelegenheit Bahnbrechendes hätte vernehmen können, hat die freiheitliche Abgeordnete Tamara Oberhofer in einer Anfrage einmal nachgehakt, um sich über den Stand der Dinge zu informieren. Die Anfrage wurde am 29. Jänner 2015 eingebracht und am 2. Februar an den zuständigen Landesrat Richard Theiner weitergeleitet. Für die Beantwortung der Anfrage ist eine Frist von 30 Tagen vorgesehen. Heute (27. März 2015), gut einen Monat nachdem die Frist verstrichen ist, ist auf der Internetseite des Landes nach wie vor noch keine Antwort abrufbar. Ein paar stichprobenartige Kontrollen haben mir dann gezeigt, dass das Verstreichenlassen besagter Fristen mehr Norm denn Ausnahme ist. Ob dies ein respektloses Versäumnis der Landesregierung ist, ob diese sich bisweilen eine Verlängerung der Frist erbittet, ohne dass dies auf der Webseite aufscheint oder ob die Antworten mit großer Verzögerung erst online gestellt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Denkbar wäre natürlich auch – wofür man beinahe Verständnis aufbringen könnte – dass sich die Landesregierung grundsätzlich weigert, Anfragen, die in Comic Sans verfasst wurden, zu bearbeiten. Eine weitere stichprobenartige Kontrolle hat nämlich ergeben, dass die Freiheitlichen in aller Tatsächlichkeit viele ihrer Schriftstücke im Landtag im Kindergeburtstagseinladungsstil verfassen.
Wir halten fest:
In Südtirol ist die Absicherung von Standardstromanschlüssen halb so hoch wie im nördlichen Landesteil. Das “in den Keller gehen, um die Sicherung wieder einzuschalten”, kennt man dort nicht.
Südtirol verfügt nicht über die Zuständigkeit, den Richtwert für diese Anschlüsse selbst festzulegen.
Die Landesregierung benötigt mehr als zwei Monate, um die Frage zu beantworten, ob die SVP-Parlamentarier in der besagten Angelegenheit bereits mit der römischen Regierung Kontakt aufgenommen haben.
Die größte Oppositionspartei im Lande verfasst Landtagsanfragen in einer Schriftart, die für Comic-Sprechblasen erfunden wurde und bestätigt damit den Eindruck, dass die Landtagspolitiker, was Professionaltiät betrifft, sprichwörtlich auf Kindergartenniveau agieren.
Am Pranger
Das zweite Thema lässt hingegen überhaupt keinen Spielraum für Humor. Wie – mittlerweile nicht mehr nur – in italienischen bzw. Südtiroler Medien mit Persönlichkeitsrechten und Unschuldsvermutung umgegangen wird, ist beschämend und schockierend. Anlässlich des jüngsten Mordfalles in Bozen, werden der volle Name, unverpixelte Fotos und Facebook-Einträge der Tatverdächtigen (bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt jede(r) als unschuldig) gnadenlos publik gemacht. Ein solcher Pranger ist für besagte Person, die sich als Mordverdächtige in jedem Fall in einer psychischen Ausnahmesituation befindet, eine unvorstellbare Belastung. Ein solche Pranger ist existenzbedrohend. Man stelle sich vor, ein Gericht stellt in weiterer Folge fest, dass die Frau die Tat gar nicht begangen hat. Den “Makel” wird sie ihr Leben lang nicht mehr los.
Dass die Tageszeitung diesbezüglich wenig Skrupel hat und sich boulevardesquer als der tiefste Boulevard gebärdet, ist bekannt. Dass aber auch ein selbsternanntes “Qualitätsmedium” wie salto.bz sensationsgeil dem mitteralterlichen Pranger frönt, ist bestürzend. Noch dazu, wo sich das besagte Medium in jüngster Zeit als Retter der journalistischen Ethik aufspielt, nachdem das Boulevardblatt “Österreich” einen Rittner Eishockey-Goalie fälschlicherweise als Schläger identifiziert und in einem Artikel mit Foto und Namen an den Pranger gestellt hat.
Im Zuge der Flugzeugkatastrophe in Frankreich fielen dann endgültig sämtliche Schranken und Hemmungen was journalistische Ethik anbelangt. “Österreich” und “Krone” veröffentlichten ein unverpixeltes Bild, welches jedoch gar nicht den im Verdacht stehenden Co-Piloten, sondern einen völlig unbeteiligten Mann ähnlichen Namens, zeigt. Il Giornale zieht fragwürdige Vergleiche zur Costa Concordia. Nicht wenige Medien verzichten auf Unkenntlichmachung bei der Abbildung von Angehörigen der Opfer.
Mats Schönauer 01
02
von bildblog.de dokumentiert das mediale Fiasko penibel und bringt jene Problematik, die man in abgeschwächter Form auch auf den Bozner Mord übertragen kann, auf den Punkt:
Was in den vergangenen Tagen passiert ist, ist in weiten Teilen, in sehr weiten Teilen kein Journalismus mehr, sondern eine Jagd. Eine Jagd nach Informationen und Bildern, die für das Verständnis des Geschehens komplett irrelevant sind.
Scrì na resposta