Nun also hat die SVP — die offizielle SVP — mit einer selten übersichtlichen und detaillierten Stellungnahme auf die Anschuldigungen der Dolomiten und der Altmandatare Roland Riz, Luis Durnwalder, Helga Thaler-Ausserhofer und Oskar Peterlini geantwortet. Fast alles, was diese Dame und Herren behaupten, sei falsch — und zwar vor allem aufgrund von: Schutzklausel, Einvernehmen, internationaler Absicherung.
Dieses argumentative Trio wird wie ein Mantra immer wieder wiederholt: Die zentralistische Verfassungsreform — und dass sie zentralistisch ist, wird eingeräumt — komme in Südtirol aufgrund der Schutzklausel nicht zur Anwendung, bis das Autonomiestatut angepasst wird. Die Anpassung des Autonomiestatuts könne nur im Einvernehmen mit dem Land vorgenommen werden, die SVP werde aber einer Verschlechterung nicht zustimmen, daher seien diesbezügliche Ängste unbegründet. Außerdem sei die Südtirol-Autonomie international abgesichert und Österreich werde in jeden Schritt eingebunden.
Allerdings klingt diese Argumentation wie ein Kurzschluss, denn:
- Wenn es darauf hinausliefe, dass die Reform aufgrund des heutigen und dann auch aufgrund des angepassten Statuts nicht auf Südtirol angewandt wird, hätte es keine provisorische, sondern eine endgültige Schutzklausel geben können und müssen, in etwa so: Diese Reform wird auf das Land Südtirol nicht angewandt, alles weitere regelt das Autonomiestatut.
So wie die Schutzklausel jetzt formuliert ist, wird sie hingegen nach Anpassung des Autonomiestatuts in jedem Fall auch für Südtirol gelten. Da sowohl die zentralistische Verfassungsreform, als auch das Autonomiestatut im Verfassungsrang stehen, wird — wer wohl? — das Verfassungsgericht zu entscheiden haben, welche der sich eventuell widersprechenden Normen Vorrang hat. Dass das Verfassungsgericht in seinen Entscheiden meist den Zentralismus bevorzugt, ist bekannt und wurde auch von Karl Zeller mehrmals bestätigt. - Aber auch das Einvernehmen und das Autonomiestatut stehen im Verfassungsrang. Beide können mit derselben Mehrheit abgeändert werden. Sprich: Die Abänderung des Autonomiestatuts bedarf einer Zweidrittelmehrheit im Parlament sowie des Einvernehmens zwischen dem Land Südtirol und dem Staat, doch das italienische Parlament kann die Verpflichtung zum Einvernehmen mit einer Zweidrittelmehrheit auch wieder abschaffen. Sicherheit sieht anders aus, gerade in einem Land, dessen täglich Brot es ist, getroffene Abmachungen zu übergehen.
- In welchem Umfang die Südtirolautonomie international abgesichert ist, darüber gehen die Expertenmeinungen auseinander. Schlussendlich würde man wohl erst im Ernstfall herausfinden, ob die Absicherung standhält. Nachdem die SVP der zentralistischen Verfassungsreform zugestimmt hat, dürfte es Südtirol nicht leicht haben, eventuelle negative Auswirkungen derselben international anzufechten. Fakt ist: Gegen die Beschneidung der Zuständigkeiten und der einseitigen Übergehung des Mailänder Abkommens konnte Österreich nichts ausrichten, wie wir bereits schmerzlich erfahren durften.
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