Die Logik ist beeindruckend: Da Aosta und Sizilien mit ihren Verfassungsklagen gegen den Staat gescheitert sind, brechen Karl Zeller (SVP) und sein Parteiobmann Philipp Achammer in Jubelchöre aus — das sei der Beweis, so der Tenor, dass sich das Finanzabkommen zwischen Südtirol und Rom gelohnt habe.
Ob der Lobgesänge möchte man fast meinen, Südtirol habe auf dem Verhandlungswege zurückbekommen, was Aosta und Sizilien nun endgültig verloren haben. Das Gegenteil ist der Fall: Mit dem Abkommen haben wir vorauseilend auf so ziemlich alles verzichtet, worauf wir verzichten konnten. Und was wir dem Staat bereits geschenkt haben, kann uns das Verfassungsgericht selbstredend nicht mehr absprechen.
So gesehen mag zwar sein — woran ich zweifle — dass die Südtiroler Lösung gut war. Das jetzige Urteil ist aber sicher kein Indiz dafür:
- Ob Südtirol vor dem Verfassungsgericht ebenfalls abgeblitzt wäre, lässt sich nicht sagen, denn schließlich unterscheiden sich unsere rechtlichen Voraussetzungen von jenen anderer Regionen.
- Südtirol hat aufgrund des Finanzabkommens nicht eine, sondern eine ganze Reihe von Verfassungsklagen zurückgezogen. Man hätte sie wider Erwarten schon fast alle verlieren müssen, um ihren Rückzug positiv zu bewerten. Vergessen wir nicht, dass von Südtiroler Seite mehrfach behauptet wurde, der Staat habe sich vor allem deshalb auf Verhandlungen eingelassen, weil er gewusst habe, dass er vor Gericht kaum Chancen gehabt hätte.
- Dass das Verfassungsgericht im Fall von Aosta und Sizilien einmal mehr »zentralistisch« geurteilt hat, kann für Südtirol ohnehin nicht gut sein. Wenn Zeller nun glaubt, auch das Mailänder Abkommen hätte vor Gericht nicht standgehalten, ist dies wohl alles andere als ein gutes Omen für das neue Finanzabkommen. Bislang wurde es noch nicht gebrochen, seine juristische Güte wird sich aber im Ernstfall erst noch beweisen müssen.
Feierlaune sollte angesichts des jetzigen Urteils also so ziemlich das letzte sein, was in Südtirol aufkommt.
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