Im September letzten Jahres hatte das Verwaltungsgericht Bozen ein wichtiges Urteil gefällt, wonach bei sogenannten Pflichtversicherungen (also unter anderem KfZ-Haftpflichtpolizzen) sämtliche Unterlagen auch auf Deutsch verfügbar sein müssen. Dies ist nicht nur eine Stärkung der Mehrsprachigkeit und der Autonomie unseres Landes, sondern auch ein richtungsweisender Entscheid für den Konsumentenschutz.
Schon im Jahr 2006 hatte mir Walther Andreaus von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) zum Thema »Sprachschutz als Konsumentenschutz« geschrieben:
[D]a sich diesbezüglich immer wieder leidgeprüfte KonsumentInnen an uns wenden, sehen wir hier großen Handlungsbedarf.
Es ist derzeit leider so, dass nicht einmal in jenen Bereichen wo es gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Zweisprachigkeitspflicht gibt (wie beispielsweise im delikaten Bereich der Arzneimittel oder bei den Konzessionären von öffentlichen Dienstleistungen) die Gesetze eingehalten werden und die Politik bzw. die Kontrollbehörden nichts unternehmen. Wir konnten bzw. können das Problem verständlicherweise nicht schultern.
Wenn sich in einem Bereich, in dem die Konsumentenschützer »großen Handlungsbedarf« orten, etwas Wesentliches tut, sollte man davon ausgehen, dass dies die Verbraucherzentrale auf den Plan ruft — schließlich gehört dies zum Kernbereich ihres öffentlichen Auftrags. Doch weit gefehlt: Auf der Homepage der VZS findet man weder in den »News« noch im Menüpunkt »Versicherung« Informationen über das Verwaltungsgerichtsurteil. Am 3. Dezember letzten Jahres habe ich mich zudem mit folgender Frage via E-Mail an die VZS gewandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte hiermit in Erfahrung bringen, ob Sie das jüngste Verwaltungsgerichtsurteil kennen, mit dem bestätigt wurde, dass Versicherungsunternehmen bei sogenannten Pflichtversicherungen sämtliche relevanten Unterlagen zweisprachig vorhalten müssen. Plant die Verbraucherzentrale, Versicherer und Konsumenten über dieses wichtige Recht zu informieren? Werden Sie u. U. Musterbriefe vorbereiten, mittels derer Versicherte ihr Recht einfordern können und/oder werden Sie sonstige Unterstützung anbieten?
Besten Dank im Voraus für Ihre Auskunft […]
Bis heute — also gut zwei Monate nach Ausgang meines Schreibens — gab es keine Reaktion. Von einem Verein, der sich unter anderem für einen funktionierenden und raschen Service von Unternehmen gegenüber ihren Kundinnen einsetzt, halte ich eine derartige Verzögerung für kaum entschuldbar, auch wenn die Feiertage dazwischen lagen. Oder ist die Gleichberechtigung der Sprachen (die auch mit diesem Urteil noch bei weitem nicht hergestellt ist) inzwischen wirklich zu einem derart unwichtigen Thema verkommen, dass man sich davor drücken kann, darauf überhaupt noch einzugehen?
Cëla enghe: 01
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