Das ist ein Quantensprung, wir haben nun eine Finanzregelung, die eine völkerrechliche Absicherung erfahren hat, wobei dann natürlich genau der Inhalt zu schauen ist, dieser Briefwechsel hat die Finanzregelung und indirekt auch die Südtirolautonomie nochmals auf völkerrechtlicher Ebene abgesichert
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Es handelt sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, aber um einen Briefwechsel um einseitige Rechtsgeschäfte, die wechselseitig aufeinander bezogen sind und dadurch einen Verpflichtungscharakter erzeugen, der dann völkerrechtlich durchsetzbar ist…
Prof. Hilpold, Universität Innsbruck, im RAI Südtirol Mittagsmagazin, 26.01.15
Verfassungsrechtlich handelt es sich um eine diplomatische Aktion, die aber rechtlich keinen Inhalt hat. Allerdings ist die Bedeutung eher vom Völkerrecht her.
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Dieses Abkommen ist eine Änderung des Statuts, daher natürlich hat es Verfassungsrang … der Briefwechsel [Anm. mit Österreich] hat rein rechtlich gesehen aber keine besondere Bedeutung.
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(Auf die Frage, ob das Abkommen bei einem Regierungswechsel nichtig wäre)
Nur als Element, aber das kann man nicht einklagen, es gibt einen Unterschied, was nur rechtlich ist und was nur politisch ist. Einklagen kann man den Brief nicht.
Senator Francesco Palermo im selben Beitrag am 26.01.15
Ich verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof, einmal ist es völkerrechtlich relevant, dann nicht, dann wird der Verfassungsrang betont… ich wette, auch dieses Abkommen wird in Bälde gebrochen.
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