Mehrere Südtiroler Printmedien berichten übereinstimmend über ein Gutachten, das Carlo Bruccoleri im Auftrag des Gesundheitsbezirks Sterzing ausgearbeitet haben soll. Darin soll der ehemalige Vorsitzende des Landesgerichts und Honorarpräsident der Kassation zum Schluss gekommen sein, dass die Mindestfallzahlen, die für die Schließung von Geburtsabteilungen vorgeschoben wurden, nicht bindend sind. Anders als die Landesregierung seit Monaten behauptet, stehen die Richtlinien der Staat-Regionen-Konferenz, welche die Mindestfallzahlen beinhalten, offenbar nicht im Gesetzesrang.
Ob die Landesregierung lediglich aus Kalkül beharrlich an ihrer Auffassung festhält, ist unbekannt. Jedenfalls hatte der ASGB schon im Dezember darauf hingewiesen, dass der Landesgesundheitsplan lediglich 300 Geburten pro Jahr fordert, um eine Geburtsabteilung zu rechtfertigen. Der Frage, ob dies nicht Vorrang über die Richtlinien der Staat-Regionen-Konferenz habe, war die Landesregierung stets ausgewichen.
Glaubt man dem Ergebnis des Gutachtens, wäre die Schließung der Geburtsabteilungen mit Verweis auf Rom ein Verzicht auf autonome Planungs- und Gesetzgebungsbefugnisse. Zudem müssten sich die zuständige Landesräting und die Leitung des Südtiroler Gesundheitsbetriebs den Vorwurf der Irreführung gefallen lassen.
Cëla enghe: 01
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