Auch die Tatsache, dass der amico Renzi in Südtirol skiläuft, trägt leider — aber erwartungsgemäß — nicht dazu bei, dass die Konflikte zwischen Zentralstaat und Autonomie abnehmen. Am Heiligen Abend noch hatte die Regierung des Südtirolfreundes und SVP-Koalitionspartners die Südtiroler Handelsordnung vor dem Verfassungsgericht angefochten, obschon das Wahlabkommen zwischen SVP und PD das genaue Gegenteil vorgesehen hätte.
Gestern nun musste der Südtiroler Landtag ein weiteres Mal das Verfassungsgericht anrufen, weil der Zentralstaat mittels Notverordnung die Zuständigkeiten unseres Landes für Gastgewerbe und Raumordnung verletzt. Konkret führe das Dekret 133 vom September letzten Jahres in Widerspruch zur Landesgesetzgebung die Möglichkeit ein, Hotels in Miteigentum zu führen. Dass es nicht gelingen will, solche Übergriffe zu vermeiden oder wenigstens ohne Rückgriff auf die Verfassungsgerichtsbarkeit politisch zu klären, spricht über den Respekt unserer Selbstverwaltung durch den Staat Bände.
Obschon eine Abnahme der Konflikte zwischen Südtirol und Italien nicht in Aussicht steht, hält die Südtiroler Volkspartei auch weiterhin an ihrer angeblich »realpolitischen« Ausrichtung und am politischen Pakt mit dem PD fest, ohne ernsthafte Konsequenzen ins Auge zu fassen.
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