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Mayrs »Anzeige«.

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Seit ihre Schließung konkret im Raum steht, wurden die Geburtenabteilungen in Sterzing und Innichen zum Symbol und Exzerzierfeld »erneuerter« Landespolitik. Weit über die Bedeutung der Abteilungen hinaus geht es um das Verhältnis zwischen Stadt und Land, um die Einbindung der Bevölkerung in maßgebliche gesundheits- und sozialpolitische Weichenstellungen, um Transparenz in der Kommunikation, um Prioritätensetzung, um die Gewichtung von qualitativen/quantitativen/wirtschaftlichen Faktoren und nicht zuletzt um den Zustand der Autonomie. In wohl keiner dieser Disziplinen könnte man der Landesregierung ein positives Zeugnis ausstellen.

Einen Qualitätssprung beschert der Diskussion nun angeblich Gesundheitsdirektor Oswald Mayr, der sich laut heutiger TAZ schriftlich an die Landesregierung und an die Staatsanwaltschaft (!) gewandt haben soll, um seine zivil-, straf- und finanzrechtliche Verantwortung abzustreifen. Ein solches Vorgehen sollte sich für einen Spitzenbeamten, der politische Beschlüsse umsetzen muss, eigentlich verbieten und ist — da nicht mit einem Rücktritt gepaart — ein wohl fast einmaliger Vorgang.

In seinem Schrieb weist Mayr darauf hin, dass die staatlichen Vorgaben bei den Geburtsstationen nicht nur in Sterzing und Innichen, sondern trotz einschlägiger Anstrengungen bis auf Bozen auch sonst in keinem einzigen Krankenhaus erfüllt werden konnten. Selbst Meran wäre demnach also derzeit nicht dazu befugt, Geburten ’durchzuführen’.

Trotz politischen Willens konnten Landesregierung und SVP in Rom keine Ausnahmeregelung von den Mindestanforderungen erwirken, die es — wie von zutage gefördert — so in vergleichbaren Nachbarregion jenseits der »nicht existierenden« Grenzen nicht gibt.

Was den Anspruch einer sogenannten »Vollautonomie« betrifft stehen wir also einmal mehr vor einem Scherbenhaufen.

Cëla enghe: 01 02 03



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Comentârs

3 responses to “Mayrs »Anzeige«.”

  1. Libertè avatar
    Libertè

    Absolut berechtigtes vorgehen, wenn es mit einem Rücktritt verbunden wäre

  2. Csvr avatar
    Csvr

    Die Rechtsquelle die mayr zitiert ist doch nicht für Südtirol verbindlich.
    Auch der Versicherungsvorwand überzeugt nicht, wenn nicht vertraglich diese vereinbart wurde.
    Nicht jeder Beschluss und Entschließung irgendeines Gremiums kann verpflichten.

  3. Csvr avatar
    Csvr

    Die Rechtsquelle die mayr zitiert ist doch nicht für Südtirol verbindlich.
    Auch der Versicherungsvorwand überzeugt nicht, wenn nicht vertraglich diese vereinbart wurde.
    Nicht jeder Beschluss und Entschließung irgendeines Gremiums kann verpflichten.

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