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Pflichtversicherung mit Sprachrecht.

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Ein wichtiges Recht sowohl zur Gleichstellung der deutschen Sprache (und somit zur Mehrsprachigkeit), als auch zum Konsumentenschutz in einem sensiblen Bereich hat Herr Roland Lang jüngst vor dem Verwaltungsgericht in Bozen erstritten. Anders als etwa in Katalonien oder im Schweizer Kanton Tessin, wo Versicherungen jeweils dazu verpflichtet sind, sämtliche Unterlagen in katalanischer respektive in italienischer Sprache vorzuhalten, gibt es in Südtirol keinen derart weitgehenden Konsumentenschutz zum Wohl der Regionalsprachen. Beschränkt auf sogenannte Pflichtversicherungen gilt jedoch auch hierzulande ein Recht auf Zweisprachigkeit, das von den Versicherungsgesellschaften bislang weitestgehend ignoriert wurde. Weder das Land noch die Verbraucherzentrale haben daran jemals etwas zu ändern vermocht, so sie dies überhaupt versucht haben.

Herr Lang hat einen Brief seines Versicherers UnipolSai, der nur in italienischer Sprache abgefasst war und seine KfZ-Versicherung betraf, zum Anlass genommen, zunächst bei seiner Heimatgemeinde Beschwerde einzureichen und in der Folge den Rechtsweg zu beschreiten. Inhalt der Mitteilung des Versicherers war eine Mitteilung, dass der Betriebszweig, zu dem seine Agentur gehört, an die Versicherungsgesellschaft Allianz abgetreten wurde.

Trotz einiger Einwände von UnipolSai, so etwa, dass

  • Herr Lang zu spät rekurriert habe;
  • sein Beschwerdeschreiben — welch ein Hohn des Versicherers — nur auf Deutsch verfasst gewesen sei;
  • der Brief nur an die Agentur in Bozen und nicht an den Hauptsitz geschickt worden war;

gab das Verwaltungsgericht (Urteil) dem Kläger vollumfassend Recht. Die Mitteilung des Versicherers und ihre rechtlichen Folgen wurden für nichtig erklärt, UnipolSai musste die gesamten Verfahrensspesen tragen. Das Gericht befand, dass bei einer Pflichtversicherung — und dazu gehöre eine KfZ-Versicherung zweifellos —

alle Vertragsunterlagen in beiden Sprachen verfasst sein müssen, welche sich auf das Vertragsverhältnis auswirken. Nur beispielhaft seien genannt: allgemeine Vertragsbedingungen, Versicherungspolizze, Mitteilungen zur Einstufungsklasse, Datenschutzmitteilungen usw. […] Der Versicherungsnehmer hat das subjektive Recht, dass die vertragsrelevanten Unterlagen auch in deutscher Sprache verfasst sind, damit er sie versteht.

Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.

In jedem Fall handelt es sich bei diesem Urteil, wie eingangs erwähnt, um einen konkreten Fortschritt in sprachlicher und konsumentenschutzrechtlicher Hinsicht — in ewiger Erwartung eines ernstzunehmenden Sprachengesetzes.

Man darf nun gespannt sein, ob die Versicherungen auf den Richterspruch reagieren und ihre Unterlagen ändern oder darauf setzen werden, dass die meisten SüdtirolerInnen auch weiterhin die gängige Einsprachigkeit schlucken.

Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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Comentârs

60 responses to “Pflichtversicherung mit Sprachrecht.”

  1. pérvasion avatar

    Nicht nur ist das Urteil in einem grässlichen Deutsch verfasst, Roland Lang musste — wie er berichtet — bei der Suche nach dem Urteil feststellen, dass die Suchfunktion auf der Homepage des Verwaltungsgerichts einsprachig ist. Es ist ein echtes Schrottniveau, auf dem wir uns da bewegen.

  2. Jonny avatar
    Jonny

    Aber ist man auch sicher, dass der deutsche Text rechtswirksam ist? Oder könnte es passieren, dass bei einem Streitfall vor Gericht nur die italienische Fassung rechtlich bindend ist? Das wäre ja nicht das erste Mal, dass sowas passiert, oder?

  3. Jim avatar
    Jim

    meine Versicherung teilt mir auf Anfrage alles auch auf Deutsch mit. Nur sind die Texte so schlecht übersetzt, dass man gar nix versteht und trotzdem die italienische Variante studieren muss…

  4. Steve avatar
    Steve

    …dass die meisten SüdtirolerInnen auch weiterhin die gängige Einsprachigkeit schlucken.

    Wenns denn nur das wäre…bin überzeugt, dass in den entsprechenden Nachrichtenportalen, da Lang der falschen Partei nahesteht, wieder Kommentare auftauchen werden wie:
    “As wenn mr sischt koane Probleme hattn!”
    “Der Lang soll aufhearn, long Unfriedn zi stiftn!”
    “Die STF soll amol in Rentnvorschuss zruckzohln!”

    Unsere vermeintliche Avantgarde wird es wohl leider noch für etliche Jahre verstehen, sich selbst im Weg zu stehen, anstatt das Einfordern verbriefter Rechte als jene Selbstverständlichkeit anzusehen, die es eigentlich ist (vom Erkämpfen neuer Rechte ganz zu schweigen).

    1. ProEuregio avatar
      ProEuregio

      … die SogenannteVolksPartei schlägt sich mit solchen Lappalien jedenfalls nicht herum, obwohl jeder zweite Exponent Jurist ist …

      1. Hubert Trocker avatar
        Hubert Trocker

        …. vielleicht gerade deshalb, weil es so viele “Juristen” gibt. Immer kann man nicht davon ausgehen, dass dies unbedingt von Vorteil ist, oder?

  5. pérvasion avatar

    Nicht nur ist das Urteil in einem grässlichen Deutsch verfasst, Roland Lang musste — wie er berichtet — bei der Suche nach dem Urteil feststellen, dass die Suchfunktion auf der Homepage des Verwaltungsgerichts einsprachig ist. Es ist ein echtes Schrottniveau, auf dem wir uns da bewegen.

  6. Jonny avatar
    Jonny

    Aber ist man auch sicher, dass der deutsche Text rechtswirksam ist? Oder könnte es passieren, dass bei einem Streitfall vor Gericht nur die italienische Fassung rechtlich bindend ist? Das wäre ja nicht das erste Mal, dass sowas passiert, oder?

  7. Jim avatar
    Jim

    meine Versicherung teilt mir auf Anfrage alles auch auf Deutsch mit. Nur sind die Texte so schlecht übersetzt, dass man gar nix versteht und trotzdem die italienische Variante studieren muss…

  8. Steve avatar
    Steve

    …dass die meisten SüdtirolerInnen auch weiterhin die gängige Einsprachigkeit schlucken.

    Wenns denn nur das wäre…bin überzeugt, dass in den entsprechenden Nachrichtenportalen, da Lang der falschen Partei nahesteht, wieder Kommentare auftauchen werden wie:
    “As wenn mr sischt koane Probleme hattn!”
    “Der Lang soll aufhearn, long Unfriedn zi stiftn!”
    “Die STF soll amol in Rentnvorschuss zruckzohln!”

    Unsere vermeintliche Avantgarde wird es wohl leider noch für etliche Jahre verstehen, sich selbst im Weg zu stehen, anstatt das Einfordern verbriefter Rechte als jene Selbstverständlichkeit anzusehen, die es eigentlich ist (vom Erkämpfen neuer Rechte ganz zu schweigen).

    1. ProEuregio avatar
      ProEuregio

      … die SogenannteVolksPartei schlägt sich mit solchen Lappalien jedenfalls nicht herum, obwohl jeder zweite Exponent Jurist ist …

      1. Hubert Trocker avatar
        Hubert Trocker

        …. vielleicht gerade deshalb, weil es so viele “Juristen” gibt. Immer kann man nicht davon ausgehen, dass dies unbedingt von Vorteil ist, oder?

  9. Christoph Moar avatar
    Christoph Moar

    Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.

    Ich glaube das ist gar nicht schleierhaft. Pflichtversicherungen sind geschützte Produkte. Jeder italienische Versicherer ist einerseits verpflichtet, dir eine KFZ Versicherung auszugeben. Umgekehrt herrscht aber auch Gebietsschutz, du kannst also keine Bundesdeutsche KFZ Versicherung nutzen. Ein bisschen wie mit dem Postmonopol, das Prinzip ist nix italienspezifisches sondern gilt bei zahlreichen Pflichtdienstleistungen. Da die Pflichtversicherer diese Pflicht/Rechtkombination haben, ist es auch legitim, ihnen eine Bürde (die Zwangsübersetzung) aufzudrücken.

    Nicht-Pflichtversicherungen sind hingegen im Wesentlichen freie Produkte, die du überall erwerben und anbieten kannst. Du darfst – ich mach es regelmäßig – etwaige andere Versicherungen (Privathaftpflicht, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Todes- gar Rentenversicherung) zum Beispiel direkt beim Deutschen Versicherer abschließen, wenn dich der italienische Text der italienischen Versicherer stört. Ich machs weniger wegem dem Text, mehr wegen der zugesagten Leistungen.

    Würdest du jeder freien Dienstleistung die Bürde der Mehrsprachigkeit aufdrücken, würdest du mir die Chance nehmen, eine Deutsche Versicherung abzuschließen. Kaum denkbar, dass die sich die Mühe machen würden, italienische Bedingungen zu erstellen.

    Der wichtige Punkt ist Verbraucherschutz: wo aus Verbraucherschutzsicht reglementiert (Basisfinanz- und Versicherungsprodukte, Lebensmittel, Medikamente etc) besteht Zweisprachigkeitspflicht, wir kennen alle die miese Umsetzung. Diese Zweisprachigkeitspflicht auf jedes denkbare Produkt auszuweiten ist nicht zielführend und würde uns eigentlich noch mehr einschränken, glaube ich.

    1. pérvasion avatar

      Mir wäre nicht bekannt, dass bei Lebensmitteln eine zweisprachige Etikettierungspflicht herrscht. Und genau da liegt — auch was die Finanz- und Versicherungsprodukte betrifft — der Hund begraben. Mir geht es um die Gleichstellung der Sprachen und um nichts anderes. Wenn du in Deutschland eine Versicherung abschließt, dann ist das im Grunde so, als würdest du im Innsbrucker Supermarkt einkaufen: Selbstveständlich hast du dort keinen Anspruch auf Mehrsprachigkeit, sondern musst dich den örtlichen Konsumentenschutzgesetzen unterordnen. Der italienische Codice del Consumo sieht jedoch ausdrücklich vor, dass auf dem italienischen Staatsgebiet verkaufte Versicherungsprodukte mit Vertragsbedingungen, Polizzen etc. in italienischer Sprache versehen sein müssen. Was ja auch logisch ist, wenn ich den Konsumenten vor Fallstricken schützen will. Wenn es in Südtirol eine Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache gibt, sind also zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder ich lasse es dem Anbieter frei, Versicherungsprodukte mit Vertragsunterlagen in deutscher oder italienischer Sprache zu vertreiben, oder aber ich verlange verpflichtend, dass sämtliche Unterlagen stets in beiden Sprachen vorhanden sein müssen. Leider ist jedoch beides nicht der Fall: Auch in Südtirol gilt wie im restlichen Staatsgebiet nur die Vorschrift, die die italienische Sprache schützt. Gleich wie bei der Etikettierung von Lebensmitteln muss ein Versicherungsagent in Südtirol sämtliche Unterlagen in italienischer Sprache vorlegen. Es ist meines Wissens nicht möglich, dass jemand hierzulande zum Beispiel österreichische Versicherungsprodukte mit einsprachig deutschen Verträgen verkauft. Gleichstellung gibt es hier also keine.

      1. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Es ist meines Wissens nicht möglich, dass jemand hierzulande zum Beispiel österreichische Versicherungsprodukte mit einsprachig deutschen Verträgen verkauft. Gleichstellung gibt es hier also keine.

        Spätestens seit der Einführung des Internets sollte aufgefallen sein, dass es ein “hierzulande” nicht mehr gibt. Mir verkaufen ziemlich viele Deutsche Anbieter Leistungen, die ich hier in Anspruch nehme. Deutsche Banken bewerben in Südtiroler Zeitungen Online-Konten. Die Vertragsbedingungen sind einsprachig. Was hat es damit auf sich?

        Mag alles sein, was du zum codice del consumo schreibst. Ich werfe aber ein, dass der Schuss nach hinten losgehen kann: zwingst du die Zweisprachigkeit an die in Südtirol verkauften nicht-Pflichtversicherungen, darf ich meine Deutschen Versicherungen nicht mehr kaufen, denn die haben keine Lust das Zweisprachig zu machen.

        Dann geschieht genau das, was dich bei Amazon, Apple Tunes, Glücksspiel und Bild/Tonrechte so ärgert: plötzlich darfst du etwas, was Kunden in anderen Staaten erwerben können, nicht mehr kaufen. Beispiele kennst du genug.

      2. niwo avatar
        niwo

        @Christoph Moar

        Spätestens seit der Einführung des Internets sollte aufgefallen sein, dass es ein “hierzulande” nicht mehr gibt.

        Das “hierzulande” gibt es sehr wohl. Als Betrieb – und ich könnte da viele Beispiele anführen – ist es z.B. unmöglich einige Versicherungen bei österreichischen oder deutschen Versicherungen zu beziehen. Italien, da sind wir nicht zuständig, so die Antwort.
        Selbst als Privatperson ist man teilweise in einer Grauzone.

      3. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Italien, da sind wir nicht zuständig, so die Antwort.

        Das hängt – zumindest bei den Beispielen, die ich mir vorstellen kann, du hast keine konkreten genannt – damit zusammen, wo und wie die Leistungsregulierung erbracht werden kann. Bei Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Todesfallversicherungen habe ich keine Einschränkungen gefunden. Bei Onlinekonten gilt dasselbe. Aber lassen wir diesen Kleinkram. Mir gings darum zu erklären, dass ich das “Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.” nicht teile. Die Logik ist üblicherweise: Wo eine Pflichtversicherung oder geschützte Basisdienstleistung (Post- und Kommunikationsmonopol, Versorger, etc) da auch rechtliche Auflagen und reziproker Schutz möglich. Wo freie Dienstleistungsfreiheit (in dem Sinne, dass ich an BürgerInnen in ganz Europa meine Dienstleistung verkaufen kann), da keine Auflagen. Der Verbraucherschutz ist das zweite Thema, das habe ich auch gleich genannt, doch das ist ein zweischneidiges Schwert. Es kann sich auch gegen den Verbraucher wenden, und zwar in dem Moment, wo die Auflagen zu weniger Wettbewerb führen. Man finde die goldene Mitte.

      4. pérvasion avatar

        Mag alles sein, was du zum codice del consumo schreibst. Ich werfe aber ein, dass der Schuss nach hinten losgehen kann: zwingst du die Zweisprachigkeit an die in Südtirol verkauften nicht-Pflichtversicherungen, darf ich meine Deutschen Versicherungen nicht mehr kaufen, denn die haben keine Lust das Zweisprachig zu machen.

        Das stimmt nicht — denn schon heute ist für in Südtirol verkaufte Versicherungen die Verfügbarkeit von Informationen in italienischer Sprache vorgeschrieben. Das wirkt sich auf deine in Deutschland gekauften Versicherungen aber nicht aus. Warum sollte sich dann eine Zweisprachigkeitspflicht darauf auswirken? Hier geht es darum, was Versicherungen in Südtirol verkaufen und nicht darum, was du im Ausland erwirbst.

      5. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Die Versicherung, die ich im Internet kaufe, ist “nicht in Südtirol verkauft”? Versteh ich nicht. Willst du damit sagen, du würdest einen Versicherungskonzern, der ein Büro in Bozen betreibt, schlechter stellen wollen als einer, der es übers Internet verkauft? Das wäre dann eine schöne neue Welt. Dann gehen nämlich all die pleite, die noch physische Büros haben. Die Konkurrenz aus dem Internet gewinnt. Darum regelt die EU das eigentlich ziemlich genau: Du kannst einem örtlichen Unternehmen keine Regeln aufdrücken, die für andere nicht gelten. Außer, es ist eine Pflichtleistung (KFZ Versicherungen, Telekommunikation, Postwesen, …) aber da waren wir ja schon.

      6. pérvasion avatar

        Meines Wissens ist es schon heute so, dass ein Versicherer, der in Bozen ein Büro betreibt, anders behandelt wird. Darf eine Versicherung in Bozen ein Produkt anbieten, für das keine Verbraucherinformationen in italienischer Sprache verfügbar sind? Ich glaube nein… lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

      7. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Meines Wissens ist es schon heute so, dass ein Versicherer, der in Bozen ein Büro betreibt, anders behandelt wird. Darf eine Versicherung in Bozen ein Produkt anbieten, für das keine Verbraucherinformationen in italienischer Sprache verfügbar sind? Ich glaube nein… lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

        Der Verbraucherschutz regelt Dinge zu bestimmten Themen, die Banken- und Versicherungsbehörde regelt andere Dinge zu anderen Themen, die Telekommunikationsbehörde regelt wieder andere Dinge.

        Du wunderst dich eingangs über die “Unlogik” dass das nur für Pflichtversicherungen und nicht für die restlichen gilt. Nachdem meine Versuche, eine Logik darin zu erklären, grandios scheitern, bleibt uns nichts übrig als konträre Positionen einzuhalten – oder die Gerichte fragen, was die Logik denn nun sei. Hoffentlich kommt dann nicht die selbe Antwort.

        Ich behalte meine Sorge: Gilt das, was du möchtest, nur für die niedergelassenen Versicherungsinstitute (~ die mit einem örtlichen Büro, ist es das, was du meinst?), dann werden diese schlechter gestellt als diejenigen, die über Fernabsatz verkaufen. Haben sie keinen Bock darauf, die Kosten und den Aufwand für 500.000 potentielle Kunden zu machen, werden sie ihre Büros schließen. Du als Verbraucher hast: danach weniger Auswahl.

        Oder sie ärgern sich über den unlauterer Wettbewerb von draußen, der diese lästige Pflicht nicht hat, sie sind ja verpflichtet zu übersetzen, nur weil sie ein Büro hier haben, die anderen können unübersetzt verkaufen. Vielleicht klagen sie gegen diesen unlauteren Wettbewerb. Die Richter mögen entscheiden. Falls sie gewinnen und auch die anderen verpflichtet werden, alles zweisprachig zu machen, werden die anderen Versicherungen sich aus dem Geschäft ziehen. Wer übersetzt schon die Unterlagen für dieses kleine Zusatzgeschäft. Du als Verbrauchst hast: weniger Auswahl.

        Irgendwie eine lose-lose Situation.

      8. pérvasion avatar

        Kannst du mir bitte die Frage beantworten, ob ein niedergelassenes Versicherungsinstitut heute in Bozen ein Versicherungsprodukt allgemein anbieten darf, für das keine Informationen in italienischer Sprache aufliegen? Das würde zur Klärung der Angelegenheit beitragen.

      9. Libertè avatar
        Libertè

        Will auch nicht komplett aus eurem Diskurs rausreissem, aber zumindest beim Lizenzverkauf über das Internet wird die Ust berechnet, die im Land des Verkäufers gilt. Demzufolge wäre es aus meiner Sicht nur logisch das diese Regeln dann auch bei soochen Fernabsatz Geschäften gelten sollten. Also der deutsche Versicherer und der italienische Versicherer sich jeweils an die Gesetze ihrer Länder halten müssen. Laissez faire.
        Wo ohnehin Staatlicheeingriffe erfolgen, so bei territorial begrenzt verfügbarern, Pflichtversicherungen muss der Staat, da er mich ja dazu zwingt, dafür sorgen dass man ausreichend geschützt ist.

      10. Jonny avatar
        Jonny

        @Christoph
        Und wenn du schon dabei bist, bitte auch diese Frage beantworten:
        Aber ist man auch sicher, dass der deutsche Text rechtswirksam ist? Oder könnte es passieren, dass bei einem Streitfall vor Gericht nur die italienische Fassung rechtlich bindend ist? Das wäre ja nicht das erste Mal, dass sowas passiert, oder?

        Mir wurde beim Abschluss meiner privaten Rentenversicherung eine deutsche und eine italienische Ausgabe der Vertragsbedingungen vorgelegt, aber unterschreiben musste(oder durfte) ich nur die italienische, da die deutsche Fassung eh nur zum durchlesen sei.
        Und die Versicherungspolizze gab es sowieso nur in italienisch.
        Daher meine Frage.

      11. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Kannst du mir bitte die Frage beantworten, ob ein niedergelassenes Versicherungsinstitut heute in Bozen ein Versicherungsprodukt allgemein anbieten darf, für das keine Informationen in italienischer Sprache aufliegen? Das würde zur Klärung der Angelegenheit beitragen.

        Mache ich gerne, vielleicht habe ich danach eine Chance dass du auf meine Bedenken eingehst, die ich bei jedem Beitrag geäußert habe,

        Mit “Informationen in italienischer Sprache” meinst du Vertrag, Vetragsbedingungen und/oder ein von der Aufsichtsbehörde vorgegebenes Informationsblatt (“foglio informativo”) bei aufsichtspflichtigen Produkten und Dienstleistungen.

        Um uns der Frage zu nähern, gibt es zwei/drei Bereiche, die wir anschauen müssen: Vertragsrecht, Verbraucherschutz, und berufsrechtliche Aufsicht, um ein paar zu nennen. Wem diese Begriffe nicht klar sind: (1) Vertragsrecht ist im Prinzip durch das italienische Zivilgesetzbuch geregelt, (2) Verbraucherschutz durch den “codice del consumo”, das im Wesentlichen nur eine Umsetzung entsprechender EU-Bestimmungen ist, (3) die verschiedenen berufsrechtlichen Aufsichten (wie Ingenieurs- oder Architektenkammern) oder, ähnlich gelagert, für bestimmte Gebiete (Finanz-, Versicherungs- oder Telekommunikationsaufsicht) sind durch adhoc Gesetzgebung geregelt.

        Darf also ein (niedergelassenes) Versicherungsinstitut in Bozen ein Produkt anbieten, für das keine Informationen in italienischer Sprache aufliegen?

        1)
        Das italienische Vertragsrecht schreibt keine italienische Schriftform für einen gültigen Vertrag vor. Wir können Verträge auch in Dialekt oder Suaheli abschließen, auch mündlich oder selbst durch Stillschweigen. Fällt also flach.

        2)
        Der Verbraucherschutz schreibt zum Beispiel im Finanz- oder Versicherungsgeschäft Dinge wie eine Beratungsdokumentation und Produktinformationsblätter verpflichtend vor. Versicherungskunden erhalten vor Vertragsschluss alle relevanten Vertragsdetails in verständlicher und übersichtlicher Form aufbereitet. Die Festlegung einer Sprache, in der das zu erfolgen hat, ist wahrscheinlich in keinem EU Land Bestandteil des nationalen Gesetzes. Kannst du aber vor Gericht nachweisen, dass das Produktinformationsblatt nicht verständlich war, ist der Vertrag nichtig. Um dem gegenzusteuern haben die Anbieter es verstanden, normierte Standardinformationsblätter und Formulierungen zu wählen, um das Risiko zu minimieren, wegen “nicht-verständlicher Sprache” verklagt zu werden. Du darfst aber sehr gerne den Verbraucherschutz hernehmen, um dein eingangs definiertes Ziel (jede Versicherungsunterlage zweisprachig) zu erreichen, darauf habe ich, wenn du genau hinschaust, bei jedem meiner Beiträge hingewiesen. Nur: Verbraucherschutz ist eben ein zweischneidiges Schwert, was des einen Freud, ist des anderen Leid. Und genau da kommen meine Bedenken ins Spiel, ob du mit dem Ziel, der Lingua Franca den Garaus zu bieten, uns nicht einen Schuss nach hinten verpasst. Dazu gleich mehr.

        3)
        Berufs- (Ingenieurs- oder Architektenkammern) oder fachgebietsrechtliche Aufsichten (Finanz-, Versicherungs-, Telekommunikationsaufsichten) können den ihnen unterstellten Akteuren für aufsichtspflichtige Dienstleistungen ebenfalls bestimmte Auflagen aufdrücken. Aufsichtspflichtig heisst, dass du für den Vertrieb der Dienstleistung bei der Behörde registriert sein musst und die Auflagen einhältst. Würdest du für nicht-zulassungspflichtige Leistungen schwerwiegende Auflagen erwirken, würdest du wettbewerbsverzerrend wirken: ein anderer Marktteilnehmer entscheidet sich, die Leistung ohne Zulassung zu vertreiben (ist ja nicht zulassungspflichtig) und umgeht damit die lästigen Auflagen.

        Vielleicht gelingt es uns nach dieser Überlegung, die Kernfrage nach der schleierhaften Logik anzugehen: “Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.”

        Um das verständlich zu machen, bauen wir uns ein schärferes Beispiel aus einem Gebiet, das wir hier besser kennen als das Versicherungswesen. Ich wäre hypothetisch dafür – um das Risiko des Durchsetzens einer Lingua Franca zu vermeiden – dass alle Informatiker und Architekten, die in Südtirol tätig sind, ihre Beratungsgespräche, den Schrift- und Vertragsverkehr, die Projektunterlagen zweisprachig bzw. in der von mir gewünschten Sprache erbringen. Man möchte meinen, dies sei legitim. Der Architekt, der in Südtirol ein Büro hat, soll sich gefälligst daran halten! Wenn wir das aber tun, findet eine Wettbewerbsverzerrung statt: der Architekt im Lande hat höhere Aufwände (Zweisprachigkeit, Übersetzung interner oder externer Unterlagen, meinetwegen auch zweisprachige Sekretärin usw), ein Architekt in Borghetto oder in Gries am Brenner muss das alles nicht tun. Der Verbraucher, der Geld sparen will, lässt sich sein Häuschen von den Architekten in den Nachbarprovinzen planen, die Einheimischen gehen vor die Hunde.

        Vielleicht leuchtet es nun ein, dass die Idee, die Architekten oder Informatiker dazu zu zwingen, nicht ideal ist. Man kann es zwar gerne verlangen – Zweisprachigkeit und Konsumentenschutz gehen dann vor, man sollte aber die Auswirkungen beachten und, wenn gewünscht, bewusst eingehen. Das ist das, was ich damit meine, wenn ich sage dass Konsumentenschutz ein zweischneidiges Schwert ist. Des einen Freud, ist des anderen Leid. Besser wäre es, man definiert eine Menge an Basis-Architektenleistungen, die zweisprachig anzubieten sind. Dann aber sollte man diese Menge an Leistungen kammerrechtspflichtig definieren und *alle Marktteilnehmer* verpflichten, die Spielregeln einzuhalten.

        Wenn wir die Parallele zu den Architekten geschafft haben und uns dort die Auswirkungen einleuchten, dann kehren wir zu den Versicherungsinstituten zurück. Es gibt Basisdienstleistungen, zu denen besagte Pflichtversicherungen (Beispiel: KFZ Haftpflicht) zählen. Und dann gibt es eine Unmenge an zusätzlichen Versicherungen – die kannst du haben, musst du aber nicht. Beispiele? Jede Menge. Models können die markttechnische Wertminderung von Beine, Brust, Po versichern. Kunstsammler oder Museen können den Diebstahl ihrer Kunstwerke absichern. Unternehmen und Private können sich gegen den Ausfall von Forderungen oder den Wertverlust von Währungen, Private gegen den Kosten einer Beerdigung oder den Verlust von Kontaktlinsen beim Sport. Das Versicherungswesen ist unheimlich breit, Simon. Und jetzt kommen wir zu unseren Richtern: die müssen entscheiden, welche Versicherungsangebote zweisprachig sein sollen und welche nicht. Das Knifflige ist nun, die Grenze zu definieren: Wie ich oben schrieb, “Man finde die goldene Mitte.”.

        Entscheidest du als Richter, dass *alle* Versicherungen zweisprachig sein müssen, dann wird die Anbieterauswahl bei uns im Lande miserabel schrumpfen (es tut sich keiner mehr an, eine Kunstversicherung in Südtirol anzubieten, wenn er wegen der fünf Hanseln alles zweisprachig machen muss) oder, alternativ, die Anbieter bleiben auf den höheren Kosten sitzen (weil die “Auswärtigen” es hinkriegen, dieselbe Leistung ohne Zweisprachigkeitspflicht anzubieten). Du tätest also als Richter gut daran, nicht allen Versicherungen die Zweisprachigkeitspflicht aufzudrücken.

        Wo ziehst du also die Grenze? Nun, mangels anderer Möglichkeiten entscheidest du dich zunächst für die naheliegendste: die der Pflichtversicherungen. Dort hast du nämlich die Möglichkeit, den Unternehmen eine Last (die Zweisprachigkeit) aufzudrücken, hast ihnen im Gegenzug aber einen geschützten Markt gegeben. Und jeder, der diese Pflichtversicherungen anbieten will, muss die selben Spielregeln einhalten, egal ob er in Südtirol, Rom, oder Frankfurt sitzt.

        Natürlich ist das eine verschiebbare Entscheidung. Mit dem obersten Ziel, die Lingua Franca zu vermeiden und den Verbraucher zu schützen, bin ich gerne bei dir und verlange Zweisprachigkeit in allen Bereichen unseres Lebens. Nichts anderes habe ich gesagt. Ich habe nur versucht

        a) eine Erklärung abzugeben, ob es wirklich schleierhaft ist oder eigentlich ganz logisch (“Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.”)

        b) darauf hinzuweisen, dass es immer eine Kehrseite der Medaille gibt, und dass die Gefahr besteht, dass wir am Ende mit weniger Anbieter und weniger Wettbewerb dastehen. Da hat dann der Konsument auch keine Freude mehr dran.

        Ansonsten würde für mich selbstverständlich gelten: her mit den zweisprachigen Unterlagen, so viel wie möglich.

      12. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        @Liberte

        Will auch nicht komplett aus eurem Diskurs rausreissem, aber zumindest beim Lizenzverkauf über das Internet wird die Ust berechnet, die im Land des Verkäufers gilt. Demzufolge wäre es aus meiner Sicht nur logisch das diese Regeln dann auch bei soochen Fernabsatz Geschäften gelten sollten.

        Richtig. Beim Lizenzverkauf *an Private* über das Internet wird *noch* die Ust des Verkäufers fällig. Bereits bei Lizenzverkauf an Geschäftskunden ist es nicht mehr so, und auch bei Produktverkauf an Privaten ist es auch (schon lange) nicht mehr so (bis auf Geringfügigkeitsschwellen). Wenn wir das nicht bald so hinbiegen, dass es auch beim Lizenzverkauf an Private die Mwst des Ziellandes und nicht des Quell-landes anfällt, saugen Amazon und Google uns alle aus. Es gibt europaweit immer stärkeren Druck, hier was zu unternehmen, die Billigheimer Luxemburg und Irland streuben sich verständlicherweise noch, weil ihnen hier ein ganz ganz fetter Kuchen, an dem sie ungestört naschen, abhanden kommen würde. Aber das ist in der Tat ein anderes Thema.

      13. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        @Jonny

        Aber ist man auch sicher, dass der deutsche Text rechtswirksam ist? Oder könnte es passieren, dass bei einem Streitfall vor Gericht nur die italienische Fassung rechtlich bindend ist?

        Verbindlich ist der Text, den die Vertragsparteien unterzeichnet haben. Wer auf der Suche nach dem billigsten Online-Konto den italienischen Vertrag einer Bank aus Lodi unterzeichnet, hat einen in italienischer Sprache formulierten Vertrag unterzeichnet. Wenn ich mein Konto bei der Volksbank habe, dann kriege ich immer schön Deutsche oder zweispaltig Zweisprachige Verträge zum Unterzeichnen. Das ist es mir wert.

        Mir wurde beim Abschluss meiner privaten Rentenversicherung eine deutsche und eine italienische Ausgabe der Vertragsbedingungen vorgelegt, aber unterschreiben musste(oder durfte) ich nur die italienische, da die deutsche Fassung eh nur zum durchlesen sei.

        Damit hast du (und der Vertragspartner) wohl nur die italienische Version unterzeichnet. Manchmal beinhalten die Verträge einen Verweis auf “Versicherungsbedingungen”, wobei stets eine Bezeichnung und ein Datum enthalten ist, und diese Versicherungsbedingungen dir auch ausgehändigt wurden. Wenn also der Vertrag sagt, die “Versicherungsbedingungen zum x.y.zzzz” seien Bestandteil des Vertrags, dann sind diese Teil des Vertrags – habt ihr ja beide unterzeichnet. Wenn aber nur die italienischen Versicherungsbedingungen Teil des Vertrags sind, dann sind halt nur diese Teil des Vertrags.

        Bei meiner privaten Rentenversicherung habe ich einen deutschsprachigen Vertrag unterzeichnet, die Versicherungsbedingungen sind komplett zweisprachig/zweispaltig formuliert. So wie der Anbieter nicht verpflichtet ist, alles zu übersetzen, ist auch der Konsument nicht verpflichtet, bei einem rein italienischen Anbieter zu kaufen.

        Unbefriedigend, ich weiss. Aber wenn du meinen anderen Beitrag liest verstehst du vielleicht wieso ich damit leben kann.

      14. Steve avatar
        Steve

        Entscheidest du als Richter, dass *alle* Versicherungen zweisprachig sein müssen, dann wird die Anbieterauswahl bei uns im Lande miserabel schrumpfen (es tut sich keiner mehr an, eine Kunstversicherung in Südtirol anzubieten, wenn er wegen der fünf Hanseln alles zweisprachig machen muss)

        Grundsätzlich richtig. Ich gebe aber zu bedenken, dass wenn z.B. ein bundesdeutscher Versicherer expandieren will, er sich nicht auf Südtirol beschränken, sondern gleich den ganzen italienischen Markt ins Auge fassen wird. Da kommen dann zu den fünf Hanseln noch 5.000 Marios dazu und dann rentiert sich die Übersetzung schon wieder.

      15. pérvasion avatar

        Die Festlegung einer Sprache, in der das zu erfolgen hat, ist wahrscheinlich in keinem EU Land Bestandteil des nationalen Gesetzes.

        Du beziehst dich hiermit auf den Codice del Consumo, und der besagt:

        Art. 9.
        Indicazioni in lingua italiana

        1. Tutte le informazioni destinate ai consumatori e agli utenti devono essere rese almeno in lingua italiana.

        Aus diesem Grund ist es ja in Südtirol schon zur absurden Schikane gekommen, dass deutschsprachige Gesellschaftsspiele und Sammelpässe für Supermarktpunkte von wie auch immer gesinnten Polizeiorganen beanstandet wurden.

        Deshalb sind eben auch schon heute Versicherer, die in Südtirol niedergelassen sind, gegenüber solchen, die per Fernabsatz (z.B. Internet) arbeiten, nicht gleichgestellt. Hier eine Anpassung im Sinne der Zweisprachigkeit zu verlangen, halte ich nicht für ein zweischneidiges Schwert, insbesondere, weil es ja — wie oben beschrieben — zwei Formen gibt, diese Gleichstellung zu bewerkstelligen:

        Entweder ich lasse es dem Anbieter frei, Versicherungsprodukte mit Vertragsunterlagen in deutscher oder italienischer Sprache zu vertreiben, oder aber ich verlange verpflichtend, dass sämtliche Unterlagen stets in beiden Sprachen vorhanden sein müssen.

        Zumindest bei ersterer Variante hätten wir nicht zu befürchten, dass irgendein Anbieter den Südtiroler Markt verlassen würde. Im Gegenteil, man würde Südtirol für weitere Anbieter öffnen.

        Was das Vertragsrecht betrifft, so hast du natürlich Recht — einen Vertrag zwischen zwei Parteien darf ich in jeder beliebigen Sprache abfassen, die beide Parteien verstehen und auf die sie sich einigen.

        Allerdings geht es ja hier nicht nur um einen völlig individuellen Vertrag zwischen dem Versicherer und mir. Der Versicherer macht ja am Markt ein allgemeines Versicherungsangebot, für das er standardisierte Informationen, Formulare und Unterlagen bereitstellen muss — und zwar laut Codice del Consumo (s. oben) auf jeden Fall in italienischer Sprache. Deshalb unterscheidet sich die Versicherung auch vom Architekten: Dieser bietet i.d.R. keine Standardleistung an, sondern vereinbart mit dem Kunden jeweils eine spezifische und individuelle Leistung, für die er auch spezifische Unterlagen ausarbeitet. Im Sinne des Vertragsrechts kann der Architekt den spezifischen Vertrag mit dem Kunden auch in der für beide Parteien bequemeren Sprache abfassen.

        Zusammenfassend: Der Codice del Consumo schreibt für Produktinformationsblätter (etwa einer Versicherung) die italienische Sprache vor.
        Architekten und Informatiker müssen hingegen für individuelle Leistungen keine zweisprachigen Unterlagen anfertigen, sondern können sich mit dem Kunden auf die Sprache einigen. Hier gibt es also schon heute eine Gleichstellung, gesetzliche Anpassungen sind nicht erforderlich.

      16. Steffl avatar
        Steffl

        Diese Diskussion ist mit Verlaub hahnebüchen. Jeder, der ein wenig Hausverstand besitzt, ohne die intellektuellen und rechtlichen Versiertheiten einiger Teilnehmer hier zu besitzen, konnte in den letzten Jahren sehen wie sprachlicher Konsumentenschutz hierzulande ausschaut. Österreichische oder deutsche Firmen nutzen Südtirol, um in den ital. Markt zu kommen. Anfangs sind Bedienung, Aufschriften und Prospekte meist noch auf deutsch oder zweisprachig. Mit der Zeit kann man beobachten, dass die anfängliche Mehrsprachigkeit einer “nationalen” Einsprachigkeit weicht und deutsch im besten Falle Fassadensprache bleibt. Es gibt ja keinen Konsumentenschutz, der dies in der besten Autonomie regelt.

      17. pérvasion avatar

        Steffl, da kann ich dir nur beipflichten.

      18. Libertè avatar
        Libertè

        Diese Art der, hier angedachten, Regelungen sind genau jene Kleinstaaterei von der wir uns angeblich lossagen.

      19. niwo avatar
        niwo

        Diese Art der, hier angedachten, Regelungen sind genau jene Kleinstaaterei von der wir uns angeblich lossagen.

        Ich verstehe deinen Ansatz nicht.
        Warum sollen Maßnahmen, die die Mehrsprachigkeit bzw. Gleichberechtigung zwischen mehreren Sprachen herstellen etwas mit Kleinstaaterrei zu tun haben?
        Warum sind kleine Staaten (z.B. Schweiz, Luxemburg) zu mehrsprachigen Lösungen fähig und große Nationalstaaten (z.B. Italien) nicht?

      20. niwo avatar
        niwo

        Österreichische oder deutsche Firmen nutzen Südtirol, um in den ital. Markt zu kommen. Anfangs sind Bedienung, Aufschriften und Prospekte meist noch auf deutsch oder zweisprachig. Mit der Zeit kann man beobachten, dass die anfängliche Mehrsprachigkeit einer “nationalen” Einsprachigkeit weicht und deutsch im besten Falle Fassadensprache bleibt

        Dies betrifft selbst Südtiroler Betriebe. Seht euch doch die Beschriftungen der Südtiroler Molkereien an. Seitdem sie den italienischen Markt bearbeiten wird Deutsch zunehmend eine Fassadensprache. Eine eigene Verpackungsschiene für den Südtiroler Markt gibt es natürlich nicht. Groß von Authentizität quaken und nicht einmal in der Lage sein die Landessprachen gleichberechtigt zu respektieren.

      21. Steffl avatar
        Steffl

        Leider stimmt das mit den Südtiroler Betrieben und das ist ein Armutszeugnis für ein Land, dessen Politik einmal etwas von einer Vollautonomie geschwafelt hat.

  10. Christoph Moar avatar
    Christoph Moar

    Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.

    Ich glaube das ist gar nicht schleierhaft. Pflichtversicherungen sind geschützte Produkte. Jeder italienische Versicherer ist einerseits verpflichtet, dir eine KFZ Versicherung auszugeben. Umgekehrt herrscht aber auch Gebietsschutz, du kannst also keine Bundesdeutsche KFZ Versicherung nutzen. Ein bisschen wie mit dem Postmonopol, das Prinzip ist nix italienspezifisches sondern gilt bei zahlreichen Pflichtdienstleistungen. Da die Pflichtversicherer diese Pflicht/Rechtkombination haben, ist es auch legitim, ihnen eine Bürde (die Zwangsübersetzung) aufzudrücken.

    Nicht-Pflichtversicherungen sind hingegen im Wesentlichen freie Produkte, die du überall erwerben und anbieten kannst. Du darfst – ich mach es regelmäßig – etwaige andere Versicherungen (Privathaftpflicht, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Todes- gar Rentenversicherung) zum Beispiel direkt beim Deutschen Versicherer abschließen, wenn dich der italienische Text der italienischen Versicherer stört. Ich machs weniger wegem dem Text, mehr wegen der zugesagten Leistungen.

    Würdest du jeder freien Dienstleistung die Bürde der Mehrsprachigkeit aufdrücken, würdest du mir die Chance nehmen, eine Deutsche Versicherung abzuschließen. Kaum denkbar, dass die sich die Mühe machen würden, italienische Bedingungen zu erstellen.

    Der wichtige Punkt ist Verbraucherschutz: wo aus Verbraucherschutzsicht reglementiert (Basisfinanz- und Versicherungsprodukte, Lebensmittel, Medikamente etc) besteht Zweisprachigkeitspflicht, wir kennen alle die miese Umsetzung. Diese Zweisprachigkeitspflicht auf jedes denkbare Produkt auszuweiten ist nicht zielführend und würde uns eigentlich noch mehr einschränken, glaube ich.

    1. pérvasion avatar

      Mir wäre nicht bekannt, dass bei Lebensmitteln eine zweisprachige Etikettierungspflicht herrscht. Und genau da liegt — auch was die Finanz- und Versicherungsprodukte betrifft — der Hund begraben. Mir geht es um die Gleichstellung der Sprachen und um nichts anderes. Wenn du in Deutschland eine Versicherung abschließt, dann ist das im Grunde so, als würdest du im Innsbrucker Supermarkt einkaufen: Selbstveständlich hast du dort keinen Anspruch auf Mehrsprachigkeit, sondern musst dich den örtlichen Konsumentenschutzgesetzen unterordnen. Der italienische Codice del Consumo sieht jedoch ausdrücklich vor, dass auf dem italienischen Staatsgebiet verkaufte Versicherungsprodukte mit Vertragsbedingungen, Polizzen etc. in italienischer Sprache versehen sein müssen. Was ja auch logisch ist, wenn ich den Konsumenten vor Fallstricken schützen will. Wenn es in Südtirol eine Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache gibt, sind also zwei Möglichkeiten gegeben: Entweder ich lasse es dem Anbieter frei, Versicherungsprodukte mit Vertragsunterlagen in deutscher oder italienischer Sprache zu vertreiben, oder aber ich verlange verpflichtend, dass sämtliche Unterlagen stets in beiden Sprachen vorhanden sein müssen. Leider ist jedoch beides nicht der Fall: Auch in Südtirol gilt wie im restlichen Staatsgebiet nur die Vorschrift, die die italienische Sprache schützt. Gleich wie bei der Etikettierung von Lebensmitteln muss ein Versicherungsagent in Südtirol sämtliche Unterlagen in italienischer Sprache vorlegen. Es ist meines Wissens nicht möglich, dass jemand hierzulande zum Beispiel österreichische Versicherungsprodukte mit einsprachig deutschen Verträgen verkauft. Gleichstellung gibt es hier also keine.

      1. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Es ist meines Wissens nicht möglich, dass jemand hierzulande zum Beispiel österreichische Versicherungsprodukte mit einsprachig deutschen Verträgen verkauft. Gleichstellung gibt es hier also keine.

        Spätestens seit der Einführung des Internets sollte aufgefallen sein, dass es ein “hierzulande” nicht mehr gibt. Mir verkaufen ziemlich viele Deutsche Anbieter Leistungen, die ich hier in Anspruch nehme. Deutsche Banken bewerben in Südtiroler Zeitungen Online-Konten. Die Vertragsbedingungen sind einsprachig. Was hat es damit auf sich?

        Mag alles sein, was du zum codice del consumo schreibst. Ich werfe aber ein, dass der Schuss nach hinten losgehen kann: zwingst du die Zweisprachigkeit an die in Südtirol verkauften nicht-Pflichtversicherungen, darf ich meine Deutschen Versicherungen nicht mehr kaufen, denn die haben keine Lust das Zweisprachig zu machen.

        Dann geschieht genau das, was dich bei Amazon, Apple Tunes, Glücksspiel und Bild/Tonrechte so ärgert: plötzlich darfst du etwas, was Kunden in anderen Staaten erwerben können, nicht mehr kaufen. Beispiele kennst du genug.

      2. niwo avatar
        niwo

        @Christoph Moar

        Spätestens seit der Einführung des Internets sollte aufgefallen sein, dass es ein ”hierzulande” nicht mehr gibt.

        Das “hierzulande” gibt es sehr wohl. Als Betrieb – und ich könnte da viele Beispiele anführen – ist es z.B. unmöglich einige Versicherungen bei österreichischen oder deutschen Versicherungen zu beziehen. Italien, da sind wir nicht zuständig, so die Antwort.
        Selbst als Privatperson ist man teilweise in einer Grauzone.

      3. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Italien, da sind wir nicht zuständig, so die Antwort.

        Das hängt – zumindest bei den Beispielen, die ich mir vorstellen kann, du hast keine konkreten genannt – damit zusammen, wo und wie die Leistungsregulierung erbracht werden kann. Bei Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Todesfallversicherungen habe ich keine Einschränkungen gefunden. Bei Onlinekonten gilt dasselbe. Aber lassen wir diesen Kleinkram. Mir gings darum zu erklären, dass ich das “Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.” nicht teile. Die Logik ist üblicherweise: Wo eine Pflichtversicherung oder geschützte Basisdienstleistung (Post- und Kommunikationsmonopol, Versorger, etc) da auch rechtliche Auflagen und reziproker Schutz möglich. Wo freie Dienstleistungsfreiheit (in dem Sinne, dass ich an BürgerInnen in ganz Europa meine Dienstleistung verkaufen kann), da keine Auflagen. Der Verbraucherschutz ist das zweite Thema, das habe ich auch gleich genannt, doch das ist ein zweischneidiges Schwert. Es kann sich auch gegen den Verbraucher wenden, und zwar in dem Moment, wo die Auflagen zu weniger Wettbewerb führen. Man finde die goldene Mitte.

      4. pérvasion avatar

        Mag alles sein, was du zum codice del consumo schreibst. Ich werfe aber ein, dass der Schuss nach hinten losgehen kann: zwingst du die Zweisprachigkeit an die in Südtirol verkauften nicht-Pflichtversicherungen, darf ich meine Deutschen Versicherungen nicht mehr kaufen, denn die haben keine Lust das Zweisprachig zu machen.

        Das stimmt nicht — denn schon heute ist für in Südtirol verkaufte Versicherungen die Verfügbarkeit von Informationen in italienischer Sprache vorgeschrieben. Das wirkt sich auf deine in Deutschland gekauften Versicherungen aber nicht aus. Warum sollte sich dann eine Zweisprachigkeitspflicht darauf auswirken? Hier geht es darum, was Versicherungen in Südtirol verkaufen und nicht darum, was du im Ausland erwirbst.

      5. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Die Versicherung, die ich im Internet kaufe, ist “nicht in Südtirol verkauft”? Versteh ich nicht. Willst du damit sagen, du würdest einen Versicherungskonzern, der ein Büro in Bozen betreibt, schlechter stellen wollen als einer, der es übers Internet verkauft? Das wäre dann eine schöne neue Welt. Dann gehen nämlich all die pleite, die noch physische Büros haben. Die Konkurrenz aus dem Internet gewinnt. Darum regelt die EU das eigentlich ziemlich genau: Du kannst einem örtlichen Unternehmen keine Regeln aufdrücken, die für andere nicht gelten. Außer, es ist eine Pflichtleistung (KFZ Versicherungen, Telekommunikation, Postwesen, …) aber da waren wir ja schon.

      6. pérvasion avatar

        Meines Wissens ist es schon heute so, dass ein Versicherer, der in Bozen ein Büro betreibt, anders behandelt wird. Darf eine Versicherung in Bozen ein Produkt anbieten, für das keine Verbraucherinformationen in italienischer Sprache verfügbar sind? Ich glaube nein… lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

      7. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Meines Wissens ist es schon heute so, dass ein Versicherer, der in Bozen ein Büro betreibt, anders behandelt wird. Darf eine Versicherung in Bozen ein Produkt anbieten, für das keine Verbraucherinformationen in italienischer Sprache verfügbar sind? Ich glaube nein… lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

        Der Verbraucherschutz regelt Dinge zu bestimmten Themen, die Banken- und Versicherungsbehörde regelt andere Dinge zu anderen Themen, die Telekommunikationsbehörde regelt wieder andere Dinge.

        Du wunderst dich eingangs über die “Unlogik” dass das nur für Pflichtversicherungen und nicht für die restlichen gilt. Nachdem meine Versuche, eine Logik darin zu erklären, grandios scheitern, bleibt uns nichts übrig als konträre Positionen einzuhalten – oder die Gerichte fragen, was die Logik denn nun sei. Hoffentlich kommt dann nicht die selbe Antwort.

        Ich behalte meine Sorge: Gilt das, was du möchtest, nur für die niedergelassenen Versicherungsinstitute (~ die mit einem örtlichen Büro, ist es das, was du meinst?), dann werden diese schlechter gestellt als diejenigen, die über Fernabsatz verkaufen. Haben sie keinen Bock darauf, die Kosten und den Aufwand für 500.000 potentielle Kunden zu machen, werden sie ihre Büros schließen. Du als Verbraucher hast: danach weniger Auswahl.

        Oder sie ärgern sich über den unlauterer Wettbewerb von draußen, der diese lästige Pflicht nicht hat, sie sind ja verpflichtet zu übersetzen, nur weil sie ein Büro hier haben, die anderen können unübersetzt verkaufen. Vielleicht klagen sie gegen diesen unlauteren Wettbewerb. Die Richter mögen entscheiden. Falls sie gewinnen und auch die anderen verpflichtet werden, alles zweisprachig zu machen, werden die anderen Versicherungen sich aus dem Geschäft ziehen. Wer übersetzt schon die Unterlagen für dieses kleine Zusatzgeschäft. Du als Verbrauchst hast: weniger Auswahl.

        Irgendwie eine lose-lose Situation.

      8. pérvasion avatar

        Kannst du mir bitte die Frage beantworten, ob ein niedergelassenes Versicherungsinstitut heute in Bozen ein Versicherungsprodukt allgemein anbieten darf, für das keine Informationen in italienischer Sprache aufliegen? Das würde zur Klärung der Angelegenheit beitragen.

      9. Libertè avatar
        Libertè

        Will auch nicht komplett aus eurem Diskurs rausreissem, aber zumindest beim Lizenzverkauf über das Internet wird die Ust berechnet, die im Land des Verkäufers gilt. Demzufolge wäre es aus meiner Sicht nur logisch das diese Regeln dann auch bei soochen Fernabsatz Geschäften gelten sollten. Also der deutsche Versicherer und der italienische Versicherer sich jeweils an die Gesetze ihrer Länder halten müssen. Laissez faire.
        Wo ohnehin Staatlicheeingriffe erfolgen, so bei territorial begrenzt verfügbarern, Pflichtversicherungen muss der Staat, da er mich ja dazu zwingt, dafür sorgen dass man ausreichend geschützt ist.

      10. Jonny avatar
        Jonny

        @Christoph
        Und wenn du schon dabei bist, bitte auch diese Frage beantworten:
        Aber ist man auch sicher, dass der deutsche Text rechtswirksam ist? Oder könnte es passieren, dass bei einem Streitfall vor Gericht nur die italienische Fassung rechtlich bindend ist? Das wäre ja nicht das erste Mal, dass sowas passiert, oder?

        Mir wurde beim Abschluss meiner privaten Rentenversicherung eine deutsche und eine italienische Ausgabe der Vertragsbedingungen vorgelegt, aber unterschreiben musste(oder durfte) ich nur die italienische, da die deutsche Fassung eh nur zum durchlesen sei.
        Und die Versicherungspolizze gab es sowieso nur in italienisch.
        Daher meine Frage.

      11. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        Kannst du mir bitte die Frage beantworten, ob ein niedergelassenes Versicherungsinstitut heute in Bozen ein Versicherungsprodukt allgemein anbieten darf, für das keine Informationen in italienischer Sprache aufliegen? Das würde zur Klärung der Angelegenheit beitragen.

        Mache ich gerne, vielleicht habe ich danach eine Chance dass du auf meine Bedenken eingehst, die ich bei jedem Beitrag geäußert habe,

        Mit “Informationen in italienischer Sprache” meinst du Vertrag, Vetragsbedingungen und/oder ein von der Aufsichtsbehörde vorgegebenes Informationsblatt (“foglio informativo”) bei aufsichtspflichtigen Produkten und Dienstleistungen.

        Um uns der Frage zu nähern, gibt es zwei/drei Bereiche, die wir anschauen müssen: Vertragsrecht, Verbraucherschutz, und berufsrechtliche Aufsicht, um ein paar zu nennen. Wem diese Begriffe nicht klar sind: (1) Vertragsrecht ist im Prinzip durch das italienische Zivilgesetzbuch geregelt, (2) Verbraucherschutz durch den “codice del consumo”, das im Wesentlichen nur eine Umsetzung entsprechender EU-Bestimmungen ist, (3) die verschiedenen berufsrechtlichen Aufsichten (wie Ingenieurs- oder Architektenkammern) oder, ähnlich gelagert, für bestimmte Gebiete (Finanz-, Versicherungs- oder Telekommunikationsaufsicht) sind durch adhoc Gesetzgebung geregelt.

        Darf also ein (niedergelassenes) Versicherungsinstitut in Bozen ein Produkt anbieten, für das keine Informationen in italienischer Sprache aufliegen?

        1)
        Das italienische Vertragsrecht schreibt keine italienische Schriftform für einen gültigen Vertrag vor. Wir können Verträge auch in Dialekt oder Suaheli abschließen, auch mündlich oder selbst durch Stillschweigen. Fällt also flach.

        2)
        Der Verbraucherschutz schreibt zum Beispiel im Finanz- oder Versicherungsgeschäft Dinge wie eine Beratungsdokumentation und Produktinformationsblätter verpflichtend vor. Versicherungskunden erhalten vor Vertragsschluss alle relevanten Vertragsdetails in verständlicher und übersichtlicher Form aufbereitet. Die Festlegung einer Sprache, in der das zu erfolgen hat, ist wahrscheinlich in keinem EU Land Bestandteil des nationalen Gesetzes. Kannst du aber vor Gericht nachweisen, dass das Produktinformationsblatt nicht verständlich war, ist der Vertrag nichtig. Um dem gegenzusteuern haben die Anbieter es verstanden, normierte Standardinformationsblätter und Formulierungen zu wählen, um das Risiko zu minimieren, wegen “nicht-verständlicher Sprache” verklagt zu werden. Du darfst aber sehr gerne den Verbraucherschutz hernehmen, um dein eingangs definiertes Ziel (jede Versicherungsunterlage zweisprachig) zu erreichen, darauf habe ich, wenn du genau hinschaust, bei jedem meiner Beiträge hingewiesen. Nur: Verbraucherschutz ist eben ein zweischneidiges Schwert, was des einen Freud, ist des anderen Leid. Und genau da kommen meine Bedenken ins Spiel, ob du mit dem Ziel, der Lingua Franca den Garaus zu bieten, uns nicht einen Schuss nach hinten verpasst. Dazu gleich mehr.

        3)
        Berufs- (Ingenieurs- oder Architektenkammern) oder fachgebietsrechtliche Aufsichten (Finanz-, Versicherungs-, Telekommunikationsaufsichten) können den ihnen unterstellten Akteuren für aufsichtspflichtige Dienstleistungen ebenfalls bestimmte Auflagen aufdrücken. Aufsichtspflichtig heisst, dass du für den Vertrieb der Dienstleistung bei der Behörde registriert sein musst und die Auflagen einhältst. Würdest du für nicht-zulassungspflichtige Leistungen schwerwiegende Auflagen erwirken, würdest du wettbewerbsverzerrend wirken: ein anderer Marktteilnehmer entscheidet sich, die Leistung ohne Zulassung zu vertreiben (ist ja nicht zulassungspflichtig) und umgeht damit die lästigen Auflagen.

        Vielleicht gelingt es uns nach dieser Überlegung, die Kernfrage nach der schleierhaften Logik anzugehen: “Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.”

        Um das verständlich zu machen, bauen wir uns ein schärferes Beispiel aus einem Gebiet, das wir hier besser kennen als das Versicherungswesen. Ich wäre hypothetisch dafür – um das Risiko des Durchsetzens einer Lingua Franca zu vermeiden – dass alle Informatiker und Architekten, die in Südtirol tätig sind, ihre Beratungsgespräche, den Schrift- und Vertragsverkehr, die Projektunterlagen zweisprachig bzw. in der von mir gewünschten Sprache erbringen. Man möchte meinen, dies sei legitim. Der Architekt, der in Südtirol ein Büro hat, soll sich gefälligst daran halten! Wenn wir das aber tun, findet eine Wettbewerbsverzerrung statt: der Architekt im Lande hat höhere Aufwände (Zweisprachigkeit, Übersetzung interner oder externer Unterlagen, meinetwegen auch zweisprachige Sekretärin usw), ein Architekt in Borghetto oder in Gries am Brenner muss das alles nicht tun. Der Verbraucher, der Geld sparen will, lässt sich sein Häuschen von den Architekten in den Nachbarprovinzen planen, die Einheimischen gehen vor die Hunde.

        Vielleicht leuchtet es nun ein, dass die Idee, die Architekten oder Informatiker dazu zu zwingen, nicht ideal ist. Man kann es zwar gerne verlangen – Zweisprachigkeit und Konsumentenschutz gehen dann vor, man sollte aber die Auswirkungen beachten und, wenn gewünscht, bewusst eingehen. Das ist das, was ich damit meine, wenn ich sage dass Konsumentenschutz ein zweischneidiges Schwert ist. Des einen Freud, ist des anderen Leid. Besser wäre es, man definiert eine Menge an Basis-Architektenleistungen, die zweisprachig anzubieten sind. Dann aber sollte man diese Menge an Leistungen kammerrechtspflichtig definieren und *alle Marktteilnehmer* verpflichten, die Spielregeln einzuhalten.

        Wenn wir die Parallele zu den Architekten geschafft haben und uns dort die Auswirkungen einleuchten, dann kehren wir zu den Versicherungsinstituten zurück. Es gibt Basisdienstleistungen, zu denen besagte Pflichtversicherungen (Beispiel: KFZ Haftpflicht) zählen. Und dann gibt es eine Unmenge an zusätzlichen Versicherungen – die kannst du haben, musst du aber nicht. Beispiele? Jede Menge. Models können die markttechnische Wertminderung von Beine, Brust, Po versichern. Kunstsammler oder Museen können den Diebstahl ihrer Kunstwerke absichern. Unternehmen und Private können sich gegen den Ausfall von Forderungen oder den Wertverlust von Währungen, Private gegen den Kosten einer Beerdigung oder den Verlust von Kontaktlinsen beim Sport. Das Versicherungswesen ist unheimlich breit, Simon. Und jetzt kommen wir zu unseren Richtern: die müssen entscheiden, welche Versicherungsangebote zweisprachig sein sollen und welche nicht. Das Knifflige ist nun, die Grenze zu definieren: Wie ich oben schrieb, “Man finde die goldene Mitte.”.

        Entscheidest du als Richter, dass *alle* Versicherungen zweisprachig sein müssen, dann wird die Anbieterauswahl bei uns im Lande miserabel schrumpfen (es tut sich keiner mehr an, eine Kunstversicherung in Südtirol anzubieten, wenn er wegen der fünf Hanseln alles zweisprachig machen muss) oder, alternativ, die Anbieter bleiben auf den höheren Kosten sitzen (weil die “Auswärtigen” es hinkriegen, dieselbe Leistung ohne Zweisprachigkeitspflicht anzubieten). Du tätest also als Richter gut daran, nicht allen Versicherungen die Zweisprachigkeitspflicht aufzudrücken.

        Wo ziehst du also die Grenze? Nun, mangels anderer Möglichkeiten entscheidest du dich zunächst für die naheliegendste: die der Pflichtversicherungen. Dort hast du nämlich die Möglichkeit, den Unternehmen eine Last (die Zweisprachigkeit) aufzudrücken, hast ihnen im Gegenzug aber einen geschützten Markt gegeben. Und jeder, der diese Pflichtversicherungen anbieten will, muss die selben Spielregeln einhalten, egal ob er in Südtirol, Rom, oder Frankfurt sitzt.

        Natürlich ist das eine verschiebbare Entscheidung. Mit dem obersten Ziel, die Lingua Franca zu vermeiden und den Verbraucher zu schützen, bin ich gerne bei dir und verlange Zweisprachigkeit in allen Bereichen unseres Lebens. Nichts anderes habe ich gesagt. Ich habe nur versucht

        a) eine Erklärung abzugeben, ob es wirklich schleierhaft ist oder eigentlich ganz logisch (“Warum dieses Recht jedoch nur bei Pflichtversicherungen gilt und nicht auch bei anderen Versicherungs- und Vorsorgeprodukten, ist der Logik nach ziemlich schleierhaft.”)

        b) darauf hinzuweisen, dass es immer eine Kehrseite der Medaille gibt, und dass die Gefahr besteht, dass wir am Ende mit weniger Anbieter und weniger Wettbewerb dastehen. Da hat dann der Konsument auch keine Freude mehr dran.

        Ansonsten würde für mich selbstverständlich gelten: her mit den zweisprachigen Unterlagen, so viel wie möglich.

      12. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        @Liberte

        Will auch nicht komplett aus eurem Diskurs rausreissem, aber zumindest beim Lizenzverkauf über das Internet wird die Ust berechnet, die im Land des Verkäufers gilt. Demzufolge wäre es aus meiner Sicht nur logisch das diese Regeln dann auch bei soochen Fernabsatz Geschäften gelten sollten.

        Richtig. Beim Lizenzverkauf *an Private* über das Internet wird *noch* die Ust des Verkäufers fällig. Bereits bei Lizenzverkauf an Geschäftskunden ist es nicht mehr so, und auch bei Produktverkauf an Privaten ist es auch (schon lange) nicht mehr so (bis auf Geringfügigkeitsschwellen). Wenn wir das nicht bald so hinbiegen, dass es auch beim Lizenzverkauf an Private die Mwst des Ziellandes und nicht des Quell-landes anfällt, saugen Amazon und Google uns alle aus. Es gibt europaweit immer stärkeren Druck, hier was zu unternehmen, die Billigheimer Luxemburg und Irland streuben sich verständlicherweise noch, weil ihnen hier ein ganz ganz fetter Kuchen, an dem sie ungestört naschen, abhanden kommen würde. Aber das ist in der Tat ein anderes Thema.

      13. Christoph Moar avatar
        Christoph Moar

        @Jonny

        Aber ist man auch sicher, dass der deutsche Text rechtswirksam ist? Oder könnte es passieren, dass bei einem Streitfall vor Gericht nur die italienische Fassung rechtlich bindend ist?

        Verbindlich ist der Text, den die Vertragsparteien unterzeichnet haben. Wer auf der Suche nach dem billigsten Online-Konto den italienischen Vertrag einer Bank aus Lodi unterzeichnet, hat einen in italienischer Sprache formulierten Vertrag unterzeichnet. Wenn ich mein Konto bei der Volksbank habe, dann kriege ich immer schön Deutsche oder zweispaltig Zweisprachige Verträge zum Unterzeichnen. Das ist es mir wert.

        Mir wurde beim Abschluss meiner privaten Rentenversicherung eine deutsche und eine italienische Ausgabe der Vertragsbedingungen vorgelegt, aber unterschreiben musste(oder durfte) ich nur die italienische, da die deutsche Fassung eh nur zum durchlesen sei.

        Damit hast du (und der Vertragspartner) wohl nur die italienische Version unterzeichnet. Manchmal beinhalten die Verträge einen Verweis auf “Versicherungsbedingungen”, wobei stets eine Bezeichnung und ein Datum enthalten ist, und diese Versicherungsbedingungen dir auch ausgehändigt wurden. Wenn also der Vertrag sagt, die “Versicherungsbedingungen zum x.y.zzzz” seien Bestandteil des Vertrags, dann sind diese Teil des Vertrags – habt ihr ja beide unterzeichnet. Wenn aber nur die italienischen Versicherungsbedingungen Teil des Vertrags sind, dann sind halt nur diese Teil des Vertrags.

        Bei meiner privaten Rentenversicherung habe ich einen deutschsprachigen Vertrag unterzeichnet, die Versicherungsbedingungen sind komplett zweisprachig/zweispaltig formuliert. So wie der Anbieter nicht verpflichtet ist, alles zu übersetzen, ist auch der Konsument nicht verpflichtet, bei einem rein italienischen Anbieter zu kaufen.

        Unbefriedigend, ich weiss. Aber wenn du meinen anderen Beitrag liest verstehst du vielleicht wieso ich damit leben kann.

      14. Steve avatar
        Steve

        Entscheidest du als Richter, dass *alle* Versicherungen zweisprachig sein müssen, dann wird die Anbieterauswahl bei uns im Lande miserabel schrumpfen (es tut sich keiner mehr an, eine Kunstversicherung in Südtirol anzubieten, wenn er wegen der fünf Hanseln alles zweisprachig machen muss)

        Grundsätzlich richtig. Ich gebe aber zu bedenken, dass wenn z.B. ein bundesdeutscher Versicherer expandieren will, er sich nicht auf Südtirol beschränken, sondern gleich den ganzen italienischen Markt ins Auge fassen wird. Da kommen dann zu den fünf Hanseln noch 5.000 Marios dazu und dann rentiert sich die Übersetzung schon wieder.

      15. pérvasion avatar

        Die Festlegung einer Sprache, in der das zu erfolgen hat, ist wahrscheinlich in keinem EU Land Bestandteil des nationalen Gesetzes.

        Du beziehst dich hiermit auf den Codice del Consumo, und der besagt:

        Art. 9.
        Indicazioni in lingua italiana

        1. Tutte le informazioni destinate ai consumatori e agli utenti devono essere rese almeno in lingua italiana.

        Aus diesem Grund ist es ja in Südtirol schon zur absurden Schikane gekommen, dass deutschsprachige Gesellschaftsspiele und Sammelpässe für Supermarktpunkte von wie auch immer gesinnten Polizeiorganen beanstandet wurden.

        Deshalb sind eben auch schon heute Versicherer, die in Südtirol niedergelassen sind, gegenüber solchen, die per Fernabsatz (z.B. Internet) arbeiten, nicht gleichgestellt. Hier eine Anpassung im Sinne der Zweisprachigkeit zu verlangen, halte ich nicht für ein zweischneidiges Schwert, insbesondere, weil es ja — wie oben beschrieben — zwei Formen gibt, diese Gleichstellung zu bewerkstelligen:

        Entweder ich lasse es dem Anbieter frei, Versicherungsprodukte mit Vertragsunterlagen in deutscher oder italienischer Sprache zu vertreiben, oder aber ich verlange verpflichtend, dass sämtliche Unterlagen stets in beiden Sprachen vorhanden sein müssen.

        Zumindest bei ersterer Variante hätten wir nicht zu befürchten, dass irgendein Anbieter den Südtiroler Markt verlassen würde. Im Gegenteil, man würde Südtirol für weitere Anbieter öffnen.

        Was das Vertragsrecht betrifft, so hast du natürlich Recht — einen Vertrag zwischen zwei Parteien darf ich in jeder beliebigen Sprache abfassen, die beide Parteien verstehen und auf die sie sich einigen.

        Allerdings geht es ja hier nicht nur um einen völlig individuellen Vertrag zwischen dem Versicherer und mir. Der Versicherer macht ja am Markt ein allgemeines Versicherungsangebot, für das er standardisierte Informationen, Formulare und Unterlagen bereitstellen muss — und zwar laut Codice del Consumo (s. oben) auf jeden Fall in italienischer Sprache. Deshalb unterscheidet sich die Versicherung auch vom Architekten: Dieser bietet i.d.R. keine Standardleistung an, sondern vereinbart mit dem Kunden jeweils eine spezifische und individuelle Leistung, für die er auch spezifische Unterlagen ausarbeitet. Im Sinne des Vertragsrechts kann der Architekt den spezifischen Vertrag mit dem Kunden auch in der für beide Parteien bequemeren Sprache abfassen.

        Zusammenfassend: Der Codice del Consumo schreibt für Produktinformationsblätter (etwa einer Versicherung) die italienische Sprache vor.
        Architekten und Informatiker müssen hingegen für individuelle Leistungen keine zweisprachigen Unterlagen anfertigen, sondern können sich mit dem Kunden auf die Sprache einigen. Hier gibt es also schon heute eine Gleichstellung, gesetzliche Anpassungen sind nicht erforderlich.

      16. Steffl avatar
        Steffl

        Diese Diskussion ist mit Verlaub hahnebüchen. Jeder, der ein wenig Hausverstand besitzt, ohne die intellektuellen und rechtlichen Versiertheiten einiger Teilnehmer hier zu besitzen, konnte in den letzten Jahren sehen wie sprachlicher Konsumentenschutz hierzulande ausschaut. Österreichische oder deutsche Firmen nutzen Südtirol, um in den ital. Markt zu kommen. Anfangs sind Bedienung, Aufschriften und Prospekte meist noch auf deutsch oder zweisprachig. Mit der Zeit kann man beobachten, dass die anfängliche Mehrsprachigkeit einer “nationalen” Einsprachigkeit weicht und deutsch im besten Falle Fassadensprache bleibt. Es gibt ja keinen Konsumentenschutz, der dies in der besten Autonomie regelt.

      17. pérvasion avatar

        Steffl, da kann ich dir nur beipflichten.

      18. Libertè avatar
        Libertè

        Diese Art der, hier angedachten, Regelungen sind genau jene Kleinstaaterei von der wir uns angeblich lossagen.

      19. niwo avatar
        niwo

        Diese Art der, hier angedachten, Regelungen sind genau jene Kleinstaaterei von der wir uns angeblich lossagen.

        Ich verstehe deinen Ansatz nicht.
        Warum sollen Maßnahmen, die die Mehrsprachigkeit bzw. Gleichberechtigung zwischen mehreren Sprachen herstellen etwas mit Kleinstaaterrei zu tun haben?
        Warum sind kleine Staaten (z.B. Schweiz, Luxemburg) zu mehrsprachigen Lösungen fähig und große Nationalstaaten (z.B. Italien) nicht?

      20. niwo avatar
        niwo

        Österreichische oder deutsche Firmen nutzen Südtirol, um in den ital. Markt zu kommen. Anfangs sind Bedienung, Aufschriften und Prospekte meist noch auf deutsch oder zweisprachig. Mit der Zeit kann man beobachten, dass die anfängliche Mehrsprachigkeit einer ”nationalen” Einsprachigkeit weicht und deutsch im besten Falle Fassadensprache bleibt

        Dies betrifft selbst Südtiroler Betriebe. Seht euch doch die Beschriftungen der Südtiroler Molkereien an. Seitdem sie den italienischen Markt bearbeiten wird Deutsch zunehmend eine Fassadensprache. Eine eigene Verpackungsschiene für den Südtiroler Markt gibt es natürlich nicht. Groß von Authentizität quaken und nicht einmal in der Lage sein die Landessprachen gleichberechtigt zu respektieren.

      21. Steffl avatar
        Steffl

        Leider stimmt das mit den Südtiroler Betrieben und das ist ein Armutszeugnis für ein Land, dessen Politik einmal etwas von einer Vollautonomie geschwafelt hat.

  11. pérvasion avatar

    Ist ja mal wieder sehr interessant: Ich habe meiner KfZ-Versicherung per PEC-Mail das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts geschickt und darauf hingewiesen, dass ich meine Sprachrechte in Anspruch nehmen möchte. Die Antwort kam postwendend: Ich hätte die Versicherung im Internet und somit formell nicht in Südtirol abgeschlossen und außerdem hätte ich keine reine Haftpflichtversicherung, sondern irgendeine Zusatzoption, weshalb die Zweisprachigkeitspflicht sowieso nicht gelte. Detail am Rande: Es handelt sich um Genialloyd, Tochtergesellschaft der deutschen Allianz. Wenn ich jetzt also der Meinung bin, dass ein Versicherer, der seinem Auftrag gemäß auch Südtirolern eine Pflichtversicherung anbietet (Pflichtversicherungen müssen zwangsläufig auf dem gesamten Staatsgebiet angeboten werden, wie man mir in der Mail bestätigte), natürlich auch zur Zweisprachigkeit verpflichtet ist, muss ich erneut klagen. Das nennt man dann Vorzeigeautonomie und bestgeschützte Minderheit der Welt. Man muss wirklich über keine besondere Beobachtungsgabe verfügen, um das kolossale Ungleichgewicht, die Ungleichbehandlung im Vergleich zur Staatssprache auszumachen. Und was macht das Land Südtirol, um die Gleichstellung sicherzustellen?

  12. pérvasion avatar

    Ist ja mal wieder sehr interessant: Ich habe meiner KfZ-Versicherung per PEC-Mail das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts geschickt und darauf hingewiesen, dass ich meine Sprachrechte in Anspruch nehmen möchte. Die Antwort kam postwendend: Ich hätte die Versicherung im Internet und somit formell nicht in Südtirol abgeschlossen und außerdem hätte ich keine reine Haftpflichtversicherung, sondern irgendeine Zusatzoption, weshalb die Zweisprachigkeitspflicht sowieso nicht gelte. Detail am Rande: Es handelt sich um Genialloyd, Tochtergesellschaft der deutschen Allianz. Wenn ich jetzt also der Meinung bin, dass ein Versicherer, der seinem Auftrag gemäß auch Südtirolern eine Pflichtversicherung anbietet (Pflichtversicherungen müssen zwangsläufig auf dem gesamten Staatsgebiet angeboten werden, wie man mir in der Mail bestätigte), natürlich auch zur Zweisprachigkeit verpflichtet ist, muss ich erneut klagen. Das nennt man dann Vorzeigeautonomie und bestgeschützte Minderheit der Welt. Man muss wirklich über keine besondere Beobachtungsgabe verfügen, um das kolossale Ungleichgewicht, die Ungleichbehandlung im Vergleich zur Staatssprache auszumachen. Und was macht das Land Südtirol, um die Gleichstellung sicherzustellen?

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