Wo wir schon beim Grundsätzlichen sind, so gilt es, auch ein paar Gedanken an dieses Thema zu verschwenden. In letzter Zeit wurde diesbezüglich viel Staub aufgewirbelt, mit der Absicht jedoch, die Tatsachen zu verschleiern. Südtirol ist ein Zuwanderungsland geworden, weil die heimische Wirtschaft ohne ausländische Arbeitskraft nicht überlebensfähig ist. Arbeitskraft ist jedoch nicht nur ein abstraktes Konzept, es geht um arbeitende Menschen mit all ihren Rechten, Pflichten und Bedürfnissen. Das Grundgesetz garantiert nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung oder den Minderheitenschutz, sondern auch ein anderes wesentliches Element persönlicher Entfaltung: Die Religionsfreiheit.
Art. 3
(1) Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich.
(2) Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Person und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen.
Art. 8
(1) Alle religiösen Bekenntnisse sind gleichermaßen vor dem Gesetz frei.
(2) Die nichtkatholischen Konfessionen haben das Recht, ihren Aufbau nach eigenen Satzungen zu regeln, soweit sie nicht der italienischen Rechtsordnung widersprechen.
Art. 19
(1) Jedermann hat das Recht, in jedweder Form, einzeln oder gemeinschaftlich, seinen religiösen Glauben frei zu bekennen, dafür zu werben und privat oder öffentlich den Kult auszuüben, vorausgesetzt, daß es sich nicht um religiöse Übrigen handelt, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Art. 20
(1) Der kirchliche und der religiöse oder kultische Zweck einer Vereinigung oder Einrichtung darf nicht Ursache von besonderen gesetzlichen Beschränkungen noch von besonderen steuerlichen Belastungen für ihre Errichtung, Rechtsfähigkeit und jedwede Form von Tätigkeit sein.
Ferner beruft sich — im Kleinen — auch das Manifest unserer Plattform ausdrücklich auf die Nichtdiskriminierung, was es in diesem Falle unabdingbar macht, klar und deutlich zugunsten der Religionsfreiheit Stellung zu beziehen. Die in Südtirol lebenden Zuwanderer haben vorbehaltlich der Einhaltung unserer Gesetze vollen Anspruch auf persönliche Entfaltung und tragen – dann und nur dann – positiv zur sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes bei.
Scrì na resposta