Das katalanische Bürgerbeteiligungsgesetz und das darauf fußende Dekret des Präsidenten Artur Mas zur Einberufung der Selbstbestimmungsabstimmung wurden bereits aufgehoben.
So geht ein demokratisches EU-Land mit dem Wunsch einer Region um, sich zunächst unverbindlich in einer Volksbefragung über die eigene Zukunft zu äußern: Das am vorletzten Freitag genehmigte und letzten Samstag in Kraft getretene Bürgerbeteiligungsgesetz (»llei de consultes no referendà ries«) sowie das letzten Samstag von Artur Mas unterzeichnete Dekret wurden bereits heute Vormittag — also zwei Tage später, das heißt am ersten »nützlichen« Werktag — von der Zentralregierung angefochten. Verfassungsgerichtspräsident Francisco Pérez de los Cobos, der wie Premierminister Rajoy dem Partido Popular angehört, berief das Richtergremium daraufhin zu einer Sondersitzung ein, bei der die Anfechtung angenommen und die angefochtenen Gesetze bis zu einem Urteil vorläufig außer Kraft gesetzt wurden.
Der katalanische Präsident Artur Mas kritisierte dieses ungewöhnlich schnelle Vorgehen, während er in Barcelona das Weißbuch zur Unabhängigkeit vorstellte, das sämtliche Studien des CATN zusammenfasst. Er brachte seinen Wunsch zum Ausdruck, »der Schiedsrichter« möge unparteiisch sein. Inwieweit diese Hoffnung in Erfüllung gehen wird ist fraglich, nachdem das Gericht eine zentralstaatliche Institution ist, die konservativen Richter in der Mehrheit sind und Präsident de los Cobos die katalanischen Bestrebungen bereits öffentlich als »Onanismus« bezeichnet hatte.
Mas sagte abschließend, Katalonien sei »bereit, abzustimmen«. Vor der Vertretung der spanischen Regierung in Barcelona versammeln sich zur Stunde Tausende zu einer spontanen Protestkundgebung.
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