Die Malser Bevölkerung hat sich kürzlich in einer Abstimmung für das Verbot gefährlicher Pestizide auf dem Gemeindegebiet ausgesprochen. Und nun versuchen die Gegner, anstatt sich ihre Niederlage einzugestehen, das eindeutige Ergebnis mit mehr oder minder unlauteren Methoden hinfällig zu machen. Da werden Studien zitiert, die die Harmlosigkeit der Pestizide belegen sollen, als befände man sich noch im Abstimmungskampf; und da werden juristische Spitzfindigkeiten vorgeschoben, um die angebliche Unwirksamkeit der politischen Willensbekundung zu belegen.
In dieser Situation melden sich nun aber auch Menschen zu Wort, die diese Strategien als das entlarven, was sie sind: unfair und undemokratisch, mindestens. Aufschlussreich ist dies jedoch auch deshalb, weil denselben Kommentatoren diese Einsicht urplötzlich abhanden kommt, wenn es um andere Themen — allen voran die Selbstbestimmung — geht, was nahelegt, dass nicht nach demokratischen Grundsätzen, sondern nach ideologischen Vorlieben argumentiert wird. Und leider ist auch dies unfair und undemokratisch.
So fallen etwa im dieswöchigen ff-Leitartikel von Georg Mair bezüglich Malser Volksabstimmung sehr erstaunliche Sätze wie jener, dass es eine Missachtung des Wählerwillens wäre, die Debatte »mit formaljuristischen Argumenten vom Tisch zu wischen«. Bei der Selbstbestimmung wird jedoch immer wieder auch dies gemacht.
Im ständigen Verweis auf Gesetze schwingt auch die Angst mit, dass die Volksabstimmung ihre Gültigkeit behält oder die Malser einen geschickten Weg finden, die Absicht der Bürgerinnen und Bürger so umzusetzen, dass man der Umsetzung nicht leicht beikommen kann.
Es wird betont, dass die Bürgerinnen der Vinschger Gemeinde sich nicht um die Meinung anerkannter Autoritäten (in diesem Fall der Bauernbund) geschert haben, sondern »so frech [waren], eine eigene zu haben«.
Am liebsten hätte man, so scheint es, wenn die EU-Kommission in Brüssel, die Regierung in Rom und die Regierungskommissarin in Bozen die Volksabstimmung von Mals mit einem Federstrich annullieren würden.
Mair plädiert dafür, den Willen der Bürgerinnen über rechtliche und Zuständigkeitsfragen zu stellen und die Gelegenheit zu nutzen, um im Sinne des Bevölkerungswillens eine Bioregion zu etablieren. Es werde nicht gelingen, so Mair, die Diskussion zu entschärfen, »wenn man gegen das Volk vor Gericht zieht«. Ganz richtig!
Jetzt wäre aber schön, dass solch wohltuende Argumente nicht nur dann vorgebracht werden, wenn man mit der Abstimmung inhaltlich einverstanden ist — sondern grundsätzlich und prinzipiell. Schließlich lebt Demokratie davon, dass alle politischen Ansichten ernst- und zur Kenntnis genommen und dann respektiert werden. Nicht nur in Mals. Nicht nur die, die einem selbst gefallen. Und auch über formaljuristische Erwägungen hinaus.
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