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Indirekte Diktatur.

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Eine aufwändige Tour durch Südtirol, Bürgergespräche in sämtlichen Bezirken, Einbindung von Interessensgruppen und Vereinen. So will die Erste Gesetzgebungskommission des Landtages in Erfahrung bringen, welche Erwartungen die Südtirolerinnen und Südtiroler an ein neues Gesetz zur Regelung der Bürgerbeteiligung haben. Dies kündigt Magdalena Amhof (SVP) im heutigen TAZ-Gespräch an, gibt aber gleichzeitig klar zu verstehen, dass der Gesetzesentwurf der Initiative für mehr Demokratie im Landtag keine Chance hat.

Doch: Wozu will man die Meinung der BürgerInnen erfassen, wenn von vornherein feststeht, was am Ende herauskommen darf und was nicht? Es muss daran erinnert werden, dass der Vorschlag der Initiative von einem Drittel der SüdtirolerInnen — deren Vorschläge nun öffentlich(keitswirksam) eingeholt werden sollen — in einer Abstimmung für gut befunden wurde.



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Comentârs

3 responses to “Indirekte Diktatur.”

  1. ProEuregio avatar
    ProEuregio

    … vielleicht dient die Aktion der verzweifelt verhofften, “wundersamen Vermehrung” von Pateisoldaten ? !

  2. a&a&a avatar
    a&a&a

    Soll jetzt nicht wie Bashing rüberkommen, aber seit dem reißerischen Artikel in den ST-Onlinemedien mit der Überschrift “Ich bin nicht schwanger und will in die Landesregierung”, ist dies das erste Lebenszeichen, welches ich von Fr. Amhof vernehme. Bin beruhigt zu wissen, dass sie wenigstens noch unter uns weilt.

  3. Sabina avatar
    Sabina

    Der Punkt ist, ob es in dieser – so scheint mir – sehr festgefahrenen Situation eine authentische Möglichkeit der Weiterentwicklung gibt. Wenn wir einerseits den Gesetzesentwurf der Initiative haben, für den sich, wie Simon schreibt, ein gutes Drittel der Südtiroler Wahlberechtigten ausgesprochen hat und andererseits ein Gesetz der politischen Mehrheit zur BürgerInnenbeteiligung (…das sich allerdings, wie auch jenes der Initiative für mehr Demokratie so gut wie ausschließlich mit den direktdemokratischen Instrumenten beschäftigt und deliberative außen vor lässt, BürgerInnenbeteiligung also nicht wirklich umfassend versteht), das in einem Referendum abgelehnt worden ist, dann kann nur ein wirklicher Aushandlungsprozess ein Ausweg sein.
    Dazu können (und sollen) BürgerInnen befragt werden, allerdings ist das nur eine, sehr basilare, Form von Partizipation. Wobei Shelly Arnstein Information und Anhörung in ihrer “ladder of citizen participation” (die bei aller Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Diskurses immer noch ein Referenzpunkt ist, wenn es um Partizipation geht) als Alibi-Partizipation definiert (http://lithgow-schmidt.dk/sherry-arnstein/ladder-of-citizen-participation.html).
    Ich sehe das nicht notwendigerweise so streng – Information und Anhörung sind legitime, wichtige Grundformen der Partizipation – allerdings müssen sie klar als solche deklariert werden. Es geht nicht an, dass von deliberativen Aushandlungsprozessen gesprochen wird, die sich in Anhörung und Information erschöpfen.
    Ein sinnvoller Weg könnte im konkreten Fall jener sein, dass der Vorschlag der Initiative und jener der politischen Mehrheit die Grundlage des Diskurses bilden, dass insbesondere die kritischen Elemente in Aushandlungsprozessen zwischen Abgeordneten, der Initiative und der BürgerInnenschaft angegangen werden und – frau darf sich gerade in diesem Blog ja auch Dinge wünschen, die nicht so unmittelbar erreichbar scheinen – dass das so entstehende neue Gesetzt dann auch um eine normative Verankerung deliberativer Verfahren erweitert wird.
    Solche Prozesse wären durchaus machbar, wenn man denn wollte…

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