Am Samstag, den 30. August hatte ich die Regierungen der angrenzenden Regionen angeschrieben, die nicht italienischem Recht unterliegen, um in Erfahrung zu bringen, welche Standards (speziell: Mindestfallzahlen) dort für die Offenhaltung von Geburtsabteilungen gelten. Die Antwort aus dem Kanton Graubünden lag mir am darauffolgenden Werktag mittags vor, jene des Landes Salzburg (Achtung: Österreich-Bashing) trudelte erst heute Abend ein, während jene des nördlichen Landesteils noch aussteht.
In Österreich, so die Antwort aus Abteilung 9 – Gesundheit und Sport des Landes Salzburg, gebe es keine verpflichtende Mindestfrequenz für Geburten, sondern lediglich eine Empfehlung von wenigstens 365 Entbindungen im Jahr (sprich: durchschnittlich eine pro Tag). Da mutet die hierzulande umzusetzende Verpflichtung (!) zu 500 Jahresgeburten (das sind 37% mehr, als in Österreich) völlig überzogen an. Wenn in Salzburg — aber auch Innsbruck, Graz oder Wien — selbst 365 Entbindungen als ausreichend gelten, um die nötige Übung von Ärzten und Hebammen sicherzustellen, ist nicht erklärbar, warum es hierzulande so viele mehr sein müssen. Leider verfügt unsere Autonomie nicht über die Zuständigkeit, eigene Standards in Anlehnung an die österreichischen (oder bündnerischen) festzulegen.
Jedenfalls hätte eine Geburtsabteilung wie jene von Schlanders (mit rund 400 Entbindungen/Jahr), wäre sie jenseits der angeblich nicht existierenden Grenze gelegen, nichts zu befürchten.
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