Die Geburtsabteilungen der Krankenhäuser Sterzing, Schlanders und Innichen müssen demnächst wohl geschlossen werden, da sie neue staatliche Mindestanforderungen kaum erfüllen können und das »vorzeigeautonome« Land Südtirol offenbar nicht über die Zuständigkeiten verfügt, um sich über die römischen Kriterien hinwegzusetzen. Medienberichten zufolge sehen die Bedingungen folgendermaßen aus:
- Geburtsabteilungen mit weniger als 500 Jahresgeburten müssen grundsätzlich geschlossen werden;
- Geburtsabteilungen mit 500-1000 Jahresgeburten müssen rund um die Uhr die Anwesenheit von zwei Hebammen und die Öffnung des gynäkologischen Diensts sicherstellen;
- Innerhalb des Krankenhauses muss 24h ein Anästhesiedienst verfügbar sein;
- Für Notfälle muss rund um die Uhr ein Operationssaal bereitstehen;
- Bildgebende Diagnostik und Bluttransfusionen müssen jederzeit durchgeführt werden können.
Diesen Kriterien zufolge hätten die Geburtsabteilungen der Südtiroler Kleinkrankenhäuser keine Chance. Mitunter heißt es, die Nichterfüllung der strengen Auflagen könnte die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden.
Da ich zwar von all diesen Dingen wenig Ahnung habe, aber an eine möglichst flächendeckend verfügbare Gesundheitsversorgung glaube und mich zudem nur ungern von Politikern und Medien auf den Arm nehmen lasse, habe ich mich in der näheren Umgebung nach der Existenz ähnlicher Vorgaben erkundigt, zum Beispiel im benachbarten Kanton Graubünden. Dabei wollte ich in Erfahrung bringen, welche Kriterien dort für Geburtsabteilungen gelten und wer für deren Festlegung zuständig ist — Bund oder Kanton. Die Antwort des zuständigen Amtsleiters im kantonalen Gesundheitsamt, Herrn Rudolf Leuthold, ließ nur wenige Stunden auf sich warten und fällt erstaunlich aus:
- Anders als die angebliche Südtiroler Vorzeigeautonomie legt Graubünden die Anforderungen an Geburtshilfen selbst fest;
- Mindestgeburtenanzahl gibt es gar keine (so wurden in der Geburtsabteilung in Scuol letztes Jahr weniger als 50 Geburten gezählt);
- Ein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe muss lediglich innerhalb 10 Minuten anwesend sein können;
- Bei medizinischer Notwendigkeit muss auch die Anästhesie binnen 10 Minuten verfügbar sein;
- Hebammendienst rund um die Uhr;
- Ein Notkaiserschnitt muss in weniger als 15 Minuten ab Entscheid erfolgen können.
- Der Kantonsarzt kann jedoch für Sondersituationen Abweichungen von den Vorgaben zulassen.
Ob all diese Vorgaben aus Graubünden von den Südtiroler Kleinkrankenhäusern bereits erfüllt würden, entzieht sich meiner Kenntnis. Doch allein die Tatsache, dass der Kanton die Kriterien selbst festlegen kann, macht einen wesentlichen Unterschied aus. Dabei kann etwa die geographische und -morphologische Situation berücksichtigt werden; dichter besiedelte Kantone wie Bern sehen nämlich einer Internetrecherche zufolge (aus wirtschaftlichen Gründen!) sehr wohl Mindestgeburtenanzahlen vor. Insgesamt klingen die Anforderungen im benachbarten Kanton aber auch inhaltlich wesentlich pragmatischer und erfüllbarer, als die italienischen. Dabei kann man der Schweiz wohl kaum eine schlechte medizinische Qualität vorwerfen; mitunter muss man aber abwägen können, ob etwa unzumutbar lange Fahrtwege zum nächsten Krankenhaus wirklich geringere Gefahren bergen, als die Anwesenheit einer kleinen Einrichtung vor Ort. In einem zentralistisch ausgerichteten Land wie Italien werden jedoch — wie in diesem Fall — Großstädten wie Mailand und Rom, dem Flachland wie in der Poebene sowie dem Tiroler Gebirge mit seinen verästelten Tälern dieselben Maßstäbe angelegt. Nun fallen dieser Unlogik also nach den Bezirksgerichten möglicherweise auch die Geburtsabteilungen (wenn nicht die Kleinkrankenhäuser als solche) zum Opfer.
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