Zu Jahresbeginn nahm die römische Kassation einen Rekurs der Hausärztegewerkschaft Fimmg an, mit dem diese forderte, das Recht des Landes Südtirol drastisch einzuschränken, eigene Kollektivverträge abzuschließen. Fortan soll es demzufolge nur noch möglich sein, Zusatzverträge zu beschließen, die die staatlichen ergänzen, ohne jedoch von ihnen abzuweichen.
Der außer Kraft gesetzte Südtiroler Kollektivvertrag sah vor, dass jede Hausärztin die Verantwortung für bis zu 2.000 Patientinnen übernehmen darf. Mit dem Entscheid des Kassationsgerichts wurde diese Beschränkung um ein Viertel auf 1.500 Bürgerinnen abgesenkt, was ein Hauptziel des Fimmg-Rekurses war — was die Gewerkschaft mit dem Patientinnenwohl begründete.
Was für ein Patientenwohl gemeint war, zeigt sich in der nunmehrigen Forderung Dr. Luigi Rubinos, seines Zeichens Fimmg-Vorsitzender: Zur Erfüllung der staatlichen Vorgaben laut Kassationsurteil bedürfe es mindestens 30 neuer Basisärztinnen. Und um dieses Ziel möglichst schnell zu erreichen, regte er an, die Zweisprachigkeitspflicht außer Kraft zu setzen.
In einem mehrsprachigen Land wie unserem ist eine solche Forderung — gerade in der ärztlichen Grundversorgung — völlig unannehmbar. Dies mit dem Patientinnenwohl zu begründen ist, da die Qualität im Gesundheitsbereich wesentlich von der Kommunikation mit dem Patienten abhängt, nicht nur heuchlerisch, sondern geradezu fahrlässig. Umso mehr, als die Auslastung der Ärztinnen und die geographische Weitläufigkeit unseres alpinen Territoriums die freie Ärztinnenwahl erschweren.
Scrì na resposta