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VG greift erneut in Raumordnung ein.

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Das Abkommen zwischen SVP, PD und PATT, das vor der letzten Parlamentswahl unterzeichnet wurde, beinhaltet unter anderem folgenden Punkt:

4) Wiederherstellung der primären Zuständigkeiten in den Bereichen Umwelt, der Urbanistik und Landschaftsschutz, der Wasserkonzessionen, der öffentlichen Verträge und zwar durch Anpassung des Autonomiestatuts und der Durchführungsbestimmungen;

Jedoch wurde bislang keine einzige dieser Zuständigkeiten wiederhergestellt. Im Gegenteil, es hat immer wieder Angriffe auf unsere Autonomie gegeben, die auch diese Bereiche betreffen.

Letzte Woche hinterlegte nun das Verfassungsgericht (VG) abermals ein Urteil (Nr. 121/2014), das zur Aushöhlung unserer Autonomie im Bereich der Raumordnung beiträgt. Vor rund drei Jahren hatte ich beschrieben, warum eine damals ins Auge gefasste Ausweitung der Baubeginnmeldung (BBM) meiner Ansicht nach nicht sinnvoll wäre, sondern einen Beitrag zu größerer Rechtsunsicherheit bedeuten würde. Aus der Raumordnungsreform von Landesrat Pichler Rolle (SVP) wurde dieses Vorhaben denn glücklicherweise gestrichen. Doch nun zwingt das VG-Urteil das Land zur Übernahme einer staatlichen Reform, die die BBM durch die wesentlich weiterreichende Zertifizierte Baubeginnmeldung (nennen wir sie ZEB) ersetzt — mit ebenso weitreichenden Folgen: Ein erheblicher Teil der Baumaßnahmen wird fortan der präventiven Überprüfung durch die Bauämter der Gemeinden entzogen, sodass vielfach erst nachträglich stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden können. Dass einerseits mit einem deutlichen Anstieg an Bausünden zu rechnen ist, da Abbrüche nur bei drastischen Vergehen in Frage kommen, während andererseits auch ehrliche Bauherren jahrelang unter dem Damoklesschwert einer nachträglichen Kontrolle leben müssen, ist leicht vorhersehbar.

Das Land argumentierte vor dem VG vergeblich mit der Zuständigkeit im Bereich der Raumordnung. Das Gericht quittierte dies nämlich mit der Feststellung, dass die zivilen und sozialen [Grund-]Rechte auf dem gesamten Staatsgebiet gewährleistet werden müssen. Wenn aber bereits die Form eines Bauantrags und seiner Genehmigung zu den national zu vereinheitlichenden Grundrechten gehört, ist dies Ausdruck von einem kaum noch zu überbietenden Zentralismus, der Autonomien kaum noch Spielraum gewährt. Und mit der Verfassungsreform von Matteo Renzi könnte sich diese Situation noch einmal verschärfen.

Fest steht aber in jedem Fall: Jenes zwischen SVP, PD und PATT gehört eindeutig nicht zur Kategorie »Abkommen, das hält«.

Cëla enghe: 01



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Comentârs

4 responses to “VG greift erneut in Raumordnung ein.”

  1. Flo avatar
    Flo

    Heißt das, dass ich einfach anfangen kann etwas zu bauen und muss nur einen Wisch bei der Gemeinde abgeben und ich brauche gar keine Baugenehmigung mehr?
    Das würde mich nämlich außerordentlich freuen, blockiert die Gemeinde doch seit 2 Jahren mein neues Wellness- und Erlebnis 5*-Hotel, weil sich der Bruder des Bürgermeisters nebenan im Geschäft bedroht fühlt und das Projekt scheinbar 2 ha Wald zuviel verschlingt…

    1. pérvasion avatar

      Ganz so einfach ist es auch wieder nicht ;)

      Und wie gesagt… lebst du dann in der Rechtsunsicherheit bzw. unter einem Damoklesschwert, weil diejenigen, die dich jetzt blockieren, anschließend einen Abbruch — oder eine saftige Strafe — verfügen könn(t)en.

      1. Flo avatar
        Flo

        Das ist klar, aber ich kann sie vor vollendete Tatsachen stellen. Außerdem müssten sie triftige Gründe nennen und solange ich irgendwie im Rahmen des Gesetzes baue, kann das auch richtig teuer und sehr zeitaufwendig für die Gemeinde werde, oder?
        Und wie lange ist eigentlich deren Einspruchsfrist? 3 Monate? 1 Jahr? 10 Jahre?

      2. pérvasion avatar

        Da muss ich passen… die ZEB gab es bislang hier bei uns noch nicht, deshalb kenne ich die Details nicht. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass das Land versuchen wird, sie doch noch in irgendeiner Form einzuschränken (durch Zusatzkriterien o.ä.).

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