Wie wir immer wieder thematisiert haben, gibt es beim Konsumentinnenschutz in Südtirol zwei Sprachkategorien: Die lingua nazionale, die bei Etikettierung, Handbüchern, Inhaltsangaben et cetera als einzige gesetzlich vorgeschrieben ist — und alle anderen. Das heißt, dass Deutsch als theoretisch gleichgestellte Sprache (Art. 99 Autonomiestatut) und Ladinisch als dritte Landessprache gleich viel ‘wert’ sind, wie Urdu, Bangla oder Chinesisch. Sie dürfen auf der Etikette berücksichtigt werden, müssen es aber nicht, denn dem Gesetz ist es einerlei.
Vor über zwei Jahren hatte der Landtag einen Beschlussantrag genehmigt, mit dem die Landesregierung dazu verpflichtet wurde, zumindest Südtiroler Produzenten für eine mehrsprachige Etikettierung zu sensibilisieren. Sensibilisierung — ja — denn die Zuständigkeit für eine zwingende Vorschrift (wie es sie etwa in Katalonien längst gibt) hat Südtirol nicht. Gleichzeitig erhielt die Landesregierung den Auftrag, mit Rom zu verhandeln, um eine wie auch immer geartete gesetzliche Gleichstellung in die Wege zu leiten.
Seitdem wurde zwar eine Lösung angedacht, offenbar aber unter dem Druck des — angeblich für Mehrsprachigkeit eintretenden — PD und des Tagblatts A. Adige wieder fallen gelassen. Eine Veränderung in den Etikettierungsgewohnheiten einheimischer Firmen, die auf eine etwaige Sensibilisierung durch die Landesregierung zurückgehen würde, war auch nicht zu beobachten.
Es wäre freilich interessant, wenn (zum Beispiel durch eine Landtagsanfrage) in Erfahrung gebracht werden könnte, ob und was konkret vonseiten der Landesregierung unternommen wurde, um den Antrag umzusetzen — und welche Ergebnisse erzielt werden konnten.
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